Darf mein Fahrlehrer mich dazu „zwingen“?

2 Antworten

Laut §5a Abs 4 und 5 FahrschausbO muss dir die Fahrschule einen Nachweis über die absolvierten 10 Schaltstunden und die Beobachtungsfahrt ausstellen. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet.

In diesem Nachweis nach Anlage 7 FahrschAusbO steht, dass du in der Lage bist, ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.

Da du in der Lage bist, ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen, erübrigen sich weitere Übungsstunden.

Irgendwo muss doch dokumentiert sein, dass du die Stunden im Schaltwagen gehabt hast. Nochmal abkassieren ist nicht ok.