Darf mein Fahrlehrer mich dazu „zwingen“?
Hallo! Ich mache aktuell den B197 Führerschein, bedeutet dass ich 10 Schaltstunden brauche und danach mit meinem Fahrlehrer eine „Testfahrt“ auf dem Schalter fahren muss.
Diese Testfahrt habe ich vor 2 Wochen mit meinem Fahrlehrer gemacht und auch „bestanden“. Danach bin ich noch 4 Stunden Automatik gefahren.
Aufgrund einen Zwischenfalls ist mein Fahrlehrer jetzt aktuell arbeitsunfähig und ich habe einen neuen Fahrlehrer bekommen.
Der neue Fahrlehrer möchte jetzt aber wieder Schaltstunden mit mir fahren, obwohl ich die Testfahrt bestanden habe und in der Zwischenzeit auch schon wieder Automatik gefahren bin.
Darf er mich dazu „zwingen“ jetzt noch Schaltwagen zu fahren? Die Prüfung ist in einer Woche, auf Automatik daher ist es sinnlos jetzt noch einmal Schaltwagen zu fahren…
2 Antworten
Laut §5a Abs 4 und 5 FahrschausbO muss dir die Fahrschule einen Nachweis über die absolvierten 10 Schaltstunden und die Beobachtungsfahrt ausstellen. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet.
In diesem Nachweis nach Anlage 7 FahrschAusbO steht, dass du in der Lage bist, ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.
Da du in der Lage bist, ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen, erübrigen sich weitere Übungsstunden.
Irgendwo muss doch dokumentiert sein, dass du die Stunden im Schaltwagen gehabt hast. Nochmal abkassieren ist nicht ok.