Darf man wenn man vom Bürgergeld lebt als Schüler mehr als 538€ Im monat kriegen wenn das der verdienst also 2x 538€ auch vom letzten Monat dabei ist?

2 Antworten

Beim Bürgergeld kommt es nicht darauf an aus welchem Zeitraum Einkommen zufliesst, sondern nur wann das passiert, nennt sich Zuflussprinzip.

Wenn Du also mehr Einkommen erzielst, als der erhöhte Grundfreibetrag für Schüler, Azubis oder Studenten unter 25 Jahren, kommen zum erhöhten Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Es käme dann also auf dein genaues Brutto und Nettoeinkommen an, dann kann man den gesamten Freibetrag berechnen und was dann ggf.als anrechenbares Erwerbseinkommen auf deinen Bedarf angerechnet werden könnte.

In dem Fall wird ein Teil der Auszahlung des Arbeitsgebers angerechnet werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.