2 Antworten

Hallo

wegen DSGVO darf man Videos mit erkennbaren Personen nicht puplizieren ausser man hat von allen abgebildten eine Erlaubnis (am besten Schriftlich)


Overloard1337 
Beitragsersteller
 03.11.2024, 10:55

Und im Privaten Bereich, wenn man die Aufnahmen nicht veröffentlicht?

IXXIac  03.11.2024, 12:27
@Overloard1337

Hallo

1.) wenn du das "Privat" halten kannst,,,, es ist ja schon ein Problem bei Clubs/Vereinen. Irgendeiner stellt immer was zb auf Facebook oder Instagram online.

2.) Man kann Strandvideospaziergänge zu Zeiten machen wenn fast keiner am Strand ist und mit einem Superweitwinkel. Damit werden andere Strandgänger so klein abgebildet dass diese nur wenige Pixel gross sind

3.) das gezeigte Beispielvideo hat die ersten Minuten nichts mit Strand zu tun das ist ein Hafen mit Pieranlage

Die DSVGO gilt ab 2018 Europaweit für alle Puplikationen/Veröffentlichungen auch in Holland

Anscheinend. Allerdings find ichs mit den ganzen Leuten schwierig... Theoretisch, hätte man hier jeden fragen müssen obs in Ordnung wäre gefilmt - und veröffentlicht zu werden... Hat der Filmer sicher nicht.... Da hätte er zumindest die Gesichter unkenntlich machen müssen... Andererseits hat auch niemand was gesagt. Ich mein: man sieht ja das er mit Smartphone/Kamera durch die Gegend rennt...

Aber um deine Frage (meines Wissens nach) zu beantworten. An und für sich darfst du die Stadt Filmen so lange Menschen nicht zu sehen sind - sofern du keine Erlaubnis hast dass sie gefilmt werden...