Darf ein abgewählter Bundestag noch fast eine Billion aufnehmen?
25 Stimmen
12 Antworten
Darf ein abgewählter Bundestag noch fast eine Billion aufnehmen?
Er meint, er dürfe - bis mal die Statuten ergeben, dass das Raub war, denn raten wir mal, wer das wovon bezahlen soll bzw. dann muss? Wenn die Bevölkerung dazu verdonnert werden sollte (Lastenausgleich), käme das einer Beraubung der Bevölkerung gleich.
Grundgesetzänderung?? Da haben dann aber m.W. die Alliierten ein paar Wörtchen mitzureden.
Und ob der Plan wohl in deren Interesse sein wird? ^^
Na denn....!
Wenn es um die Aufrüstung geht, findet es Zustimmung, nicht bei der Bevölkerung allgemein.
Meine Meinung zu dieser wahnsinnigen Schuldenaufnahme, um für einen angeblichen Verteidigungskrieg hier in Deutschland mitten im Frieden gerüstet zu sein, interessiert wirklich keinen.
Dass der Frieden bewaffnet sein muss, tönt es seit dem kalten Krieg, der nun bald ein heißer werden wird. Moralisch sind wir ja schon längst auf der "guten Kriegsseite" und alle, die nicht dieser Meinung sind, sind böse und müssen bekämpft werden.
Verfassungsrechtler finden immer eine Ausrede für die politisch genehme Rechtslage, sie haben es auch nicht nötig, ihr Urteil mit Fakten zu begründen.
Die Abstimmung wird sowieso erfolgen, für mich ist das alles ein großer Wahlbetrug.
Das ist keine Frage der Meinung.
Hier eine Umfrage zu machen ist völlig fehl am Platz.
Wie andere hier auch schon sagten: Die Antwort lautet "Ja". Und das ist die korrekte Antwort. So sind die Gesetze.
Der Bundestag wurde noch nie abgewählt.
Die Regierung die im Amt ist, kann jederzeit Gesetze dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen und dieser kann dann darüber abstimmen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass Wahlen stattgefunden haben, solange der neue Bundestag sich noch nicht konstituiert hat.
..., denn bis heute wurde da nichts abgewählt, wie auch, aufgrund der Spielregeln wird nur neu gewählt und nichts abgewählt.