Darf man sich mit einem messer verteidigen?
Hi,
Ist es illegal weil man es vorsätzlich mitbringt? Ich hatte grad die situation dass 2 typen stress gemacht haben und auch nachgelaufen sind und einer meine freundin dumm angemacht hat worauf ich ihn mit der Berentzen umgehauen hab und den anderen damit dann stechen wollte worauf noch mehr kamen und wir gehen mussten. Darf man sich da nicht mit waffen verteidigen?
10 Antworten
Du schlägst auf jemanden mit einer Flasche ein, der dich verbal anmacht? Ich glaube , du hast den § 32 StGB nicht verstanden? Ach so, Du weißt ja gar nicht was da drin steht. Solltest Du aber. Was Du gemacht hast war keine Notwehr mehr, sondern eine gefährliche Körperverletzung. Wenn die Typen dich mit einem Messer angegriffen hätten, dann hättest Du die Flasche als Verteidigungsmittel einsetzen dürfen.
Grundsätzlich darfst Du dich mit allem verteidigen, was dir zur Verfügung steht, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von dir oder anderen abzuwehren, sogar mit einer illegalen Schusswaffe. Die Verteidigung muss allerdings erforderlich sein, d.h. die Verteidigungshandlung darf nicht in einem grobem Missverhältnis zum Angriff stehen. Eine echte Verhältnismäßigkeit gibt es bei der Notwehr allerdings nicht.
Den Ausspruch: "Nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen" hast Du sicher schon mal gehört. Jemanden, der dich verbal anmacht, gleich die Solinger Ansichtskarte zu zeigen, und vielleicht sogar noch damit wild und ohne Plan um sich stechen, ist in jedem Fall aus dem Verhältnis gerissen.
"Die Verteidigung muss allerdings erforderlich sein, d.h. die Verteidigungshandlung darf nicht in einem grobem Missverhältnis zum Angriff stehen. Eine echte Verhältnismäßigkeit gibt es bei der Notwehr allerdings nicht." d.h.? Das klingt so als wären deiner Meinung nach erforderlichkeit und der Ausschluss bei groben Missverhältnis das selbe. Dem ist nicht so. Das grobe Missverhältnis schließt auch erforderliche Notwehr aus. Das berühmte Beispiel ist hier immer der Rollstuhl Fahrer der Kinder Kirschen aus seinem Baum klauen sieht und tatsächlich keine es andere Möglichkeit hat als zum Gewehr zu greifen. Hier wäre die Erforderlichkeit gegeben aber das ganze über das grobe Missverhältnis ausgeschlossen. Das grobe Missverhältnis greift auch wirklich nur bei sehr großen Missverhältnissen.
In Notwehr darfst Du alles tun, was erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf ein schützenswertes Rechtsgut abzuwenden. Hierbei ist zwar das mildeste zur Verfügung stehende Mittel zu wählen, allerdings musst Du Dich selbst nicht in Gefahr bringen und aber auch nicht weglaufen, denn Recht braucht Unrecht nicht weichen. Also, prinzipiell darf man sich mit allem verteidigen, auch mit einem Messer, Schusswaffe etc. Soweit die rechtliche Theorie. Allerdings wird jede Notwehrhandlung erst im Nachhinein vor Gericht bewertet und entschieden, ob es tatsächlich Notwehr war oder nicht. Wenn Du also Pech hast und der Richter Deine Ansicht nicht teilt, wirst Du verurteilt. Wie es sich in Deiner geschilderten Situation verhalten hat, kann ich nicht beurteilen, dafür fehlen zu viele Details, außerdem stellt das, wie gesagt, eh erst ein Richter im Nachhinein fest.
Wenn der Angriff einer fremden Person darin besteht, dass sie den Betroffenen nachläuft und eine weibliche Person verbal "dumm anmacht", dann ist es nicht durch Notwehrparagraphen gedeckt, die Belästiger mit einem harten Gegenstand umzuhauen, mit Glasscherben zu stechen oder mit einem Messer zu bedrohen.
Vielmehr handelt es sich dabei um eine strafbare Körperverletzung.
also ich wollte dir ja gerade schon ein zwei fragen stellen darf ich jetzt?
Man könnte versuchen, sich nach Zeugen für den Vorfall umzuschauen und um Hilfe zu bitten. Wenn keine Zeugen in der Nähe sind, sollte man selbst sich das Aussehen der Täter möglichst minutiös einprägen. Man sollte versuchen, sich der Situation durch Weggehen zu entziehen, vielleicht zu einem Ort, wo sich mehr Menschen befinden, so dass man dadurch etwas vor Angriffen geschützt ist. Sobald man sich außerhalb der Reichweite der Täter befindet, kann man die Polizei rufen.
Allerdings gibt es in Deutschland keinerlei Pflicht zum weglaufen. Ich halte die Geschichte zwar auch für quatsch aber es gilt der Grundsatz das Recht dem Unrecht nicht weichen braucht.
Du hast also jemanden angegriffen der nichts gemacht hat. Du hast dich so schon strafbar gemacht
und auch nachgelaufen sind und einer meine freundin dumm angemacht hat worauf ich ihn mit der Berentzen umgehauen hab
wieso schreibst Du er habe einen wehrlosen angegriffen?
Ich sagte jemanden der nichts gemacht hat.
Hinterherlaufen und dumm anmachen sind kein Grund handgreiflich zu werden wir dieser Psycho FS
entschuldige bitte, offensichtlich bist du nicht juristisch gebildet, oder?
Doch das bin ich.
Les dir Mal den Notwehr Paragraphen durch. Man darf nicht einfach jemanden schwer verletzten wenn die Person nichts macht
ich will dir nicht prinzipiell wieder sprechen, aber SO eindeutig wie du es sagst ist es hier auf keine Fall. Du pauschalisierst hier, weil dir nicht gefällt dass er mit einer Flasche zugeschkagen hat, aber das ist ja unsachlich . So und nun zur Sache:die NotWEHR ist bei einem direkten Angriff Leib und Seele, aber es gibt ja inzwischen duzrch die Rechtsprechung sogar ein Notwehr Recht bei emotionaler Misshandlung.
So und das aggressive verfolgen oder sogar Hetzen durch mehrere Personen ist eine Stress und somit NOtlage und wenn dann noch seine bei ihm befindliche Partnerin "angegangen" (das wollte ich gerade nachhaken genau) dann hat er auf jeden Fall das Recht zur Notwehr
Mir gefällt nicht daß er überhaupt wie ein Psychopath zugeschlagen hat.
Dumm anmachen ist keine emotionale Misshandlung. Und selbst wenn dann direkt mit einer Flasche drauf einschlagen?
Vor Gericht bekommt er es nicht durch das es Notwehr war weil es eben keine Notwehr war
Es ist keine Handlung aus Affekt.
Dieser Psycho hat ein Aggressions Problem. Du bist scheinbar genau so
ich bin der einzige anscheinend der a) nüchtern und b) der hier irgendwie sachlich bleibt und vor allem niemanden beleidigt. In jedem Fall bin ich aber ganz ruhig, was man von Dir nicht gerade behaupten kann. Atme doch jetzt mal tief und dann lass uns gerne sachlich weiter sprechen. Ich bin ja alles andere als auf seiner seite , aber ich lasse mich hier auch nicht beleidigen . einverstanden?
Ich bin ebenfalls nüchtern. Ich bin sachlich aber beleidige so Idioten weil die es verdient haben. Ich bin auch ruhig
Ich habe dich nicht beleidigt ich habe ihn beleidigt und du bist auf seiner Seite
Er hätte die Polizei rufen müssen. Dass eine Körperverletzung durch Notwehr abgedeckt ist, muss man vorher physisch angegriffen worden sein und es muss Gefahr für Leib und Leben bestehen. Ich kann nicht einfach mit 'nem Messer oder ner Flasche auf irgendwelche Deppen einstechen/-schlagen "nur" weil ich denke, dass die in nächster Zukunft eine Bedrohung für mich oder Andere darstellen.
Was meinst Du denn, wann man das Recht zu Notwehr also zuschlagen hat (ohne Flasche jetzt einafch nur).? was muss passieren damit ich zuschlagen darf als notwWEHR
Ich habe nicht alles erzählt les meine antworten ich wurde angegriffen
Du wurdest dumm angemacht und jetzt erfindest du weiteres dazu
wunderbar dann steuer du doch jetzt die definition der NotwehrHANDLUNG hinzu wie lautet die?
LucaBrue2001 auch die Ehre ist ein Notwehrfähiges Rechtsgut.
"Dass eine Körperverletzung durch Notwehr abgedeckt ist, muss man vorher physisch angegriffen worden sein und es muss Gefahr für Leib und Leben bestehen" einfach nur Schwachsinn. Das hat rein gar nichts mit der Realität sein. Erstmal muss ein Angriff nur unmittelbar sein. Er muss also noch nicht erfolgt sein. Niemand muss sich erst oder erstechen lassen bevor er sich wehrt. Und nein es muss kein Angriff auf Leib und Leben sein. Selbst Besitz und Ehre sind Notwehrfähige Rechtsgüter.
Und weil ich Menschen wie dich LucaBrue2001 hier ständig erlebe einmal die link Sammlung sammt relevanter Zitate.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/notwehr-strafrecht-fischer-im-recht/seite-5
"Notwehr ist ein starkes Recht. Es kennt keine enge "Verhältnismäßigkeit", sondern begnügt sich mit "Erforderlichkeit" und "Gebotenheit". Man darf zur Verteidigung seines Eigentums ein Menschenleben vernichten, wenn es "erforderlich" ist. Der Angreifer auf irgendein Rechtsgut lebt also mit einem hohen Risiko: Wer mit geraubten 10 Euro flieht, könnte sein Leben verlieren oder seine Gesundheit und anschließend auch noch den Schadensersatz-Prozess."
Fischer ist Übrigens der Autor der Kommentierten StGB Version "Strafgesetzbuch-StGB mit Nebengesetzen" welches DAS Standardwerk zum Strafgesetzbuch ist. Meinst du es wirklich besser zu wissen als dieser Mann? Er gilt als Koryphäe bezüglich des StGBs...
https://www.koerperverletzung.com/grenzen-der-notwehr/
"Bestimmte Rechtfertigungsgründe im deutschen Strafrecht, beispielsweise der rechtfertigende Notstand, erfordern eine Abwägung der sich gegenüberstehenden Rechtsgüter. Hier darf beispielsweise das Rechtsgut Eigentum nicht auf Kosten des Rechtsgutes Lebens verteidigt werden. Diese Abwägung wird als Verhältnismäßigkeit bezeichnet.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit findet bei Notwehr und Nothilfe jedoch gerade keine Anwendung."
https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/notwehr-oder-nothilfe/
"Eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit zwischen den jeweiligen Rechtsgütern findet jedoch im Rahmen der Notwehr anders als beim Notstand nicht statt. Somit darf beispielsweise auch die Ehre mit körperlicher Gewalt verteidigt werden."
https://www.anwalt.org/notwehr/#Notwehr_Verhaeltnismaessigkeit_ist_nicht_erforderlich
"Anders als beim sogenannten rechtfertigenden Notstand im Sinne des § 34 StGB kommt es bei der Notwehr nicht auf das Merkmal der Verhältnismäßigkeit an.
Das einzige was es in der Notwehr gibt ist der Ausschluss des groben Missverhältnises. Du darf keine Kinder erschießen die Kirschen aus deinem Baum pflücken. (ist so das klassische Beispiel.)
Ich weiß, aber Notwehr heißt nicht das man dann draufkloppen darf sondern mit einer Verhältnismäßigkeit vorzugehen. Und in den Fall ist das mit Worten reden nicht mit Flaschen drauf einschlagen
Nein bin ich nicht les meine Antwort habe auch mehrmals gesagt die sollen gehen kb auf stress aber dann kam es so
Die haben euch dumm angemacht und du schlägst wie ein Psycho drauf ein
also noch mal jetzt zu deiner juristischen Bildung bitte: wie sind denn die 2 zusätlichen Bestandteile der Notwehr situation?
SO und JETZT sind wir an dem STRITTIGEN PUNKT angekommen:
@LucaBrue2001 & EnoX1988 sind der Rechtsauffassung, dass dies keine Notwehr HANDLUNG mehr sondern darüber Hinaus eine Körperverletzung sei.
Es ist keine Notwehr Lage gewesen also rechtfertigt es auch keine Handlung..
Das ist keine Notwehr gewesen. Frag das ruhig Anwälte/Richter
super dann argumentiere doch jetzt mal sachlich am Paragraphen um genau zu sein an der Definition der der Notwehr HANDLUNG .
also ich habe meine Sichtweise kurzbevorstehender Angriff PLUS HETZJAGD beide durch Paragraphen belegt - du sagtst immer nur wie son beleidigter Teeny "ABER TROTZDEM" ich hab recht" .... sag mal kann das sein, dass 2001 in deinem Nick dein GEBURTSJAHR IST??? Oh man und ich verschwende hier meine Zeit., weil ich annahm du würdest über den geistigen Horizont und Reife hier verfügens. Schönen Abend trotzdem noch an alle.
Du bist scheinbar ein kleines Kind. Du bringst keinerlei Argumente sondern wiederholtst nur deine Meinung. Das ist keine Art zu diskutieren...
Ich habe halt besseres zutun. Ich war von heute morgen an auf Arbeit und warum sollte ich Argumentieren wenn ihr es nicht schafft den Notwehr Paragraphen zu lesen
Dann zitiere mal den relevanten Part dem wir deiner Meinung nach nicht genug würdigen... Noch mal für dich: MindGuru hat schon die Wegweisende Richterliche Auslegung zum Thema Hetzjagdten benannt...
Ok so ist eine Diskussion mit dir Zwecklos. Da kommt irgendwie nichts Stubstantielles wo man sogen könnte: "Du hast recht" oder eben auch "In denn und den Punkten liegst du falsch." Rede dir halt weiter ein du hättest den Paragraphen Verstanden. Hättest du mal ein paar Kommentierte Versionen gelesen und Urteile zum Paragraphen verfolgt wüsste du dass dem nicht so ist.
Grundsätzlich: Beschäftige dich mal damit wie eine Argumentation funktioniert.
Du hast nicht Mal den Notwehr Paragraphen gelesen das heißt jede Diskussion mit dir ist zwecklos
Ich weiß wie eine Argumentation funktioniert
Ich habe ihn gelesen. Ich habe ihn wahrscheinlich das erstmal gelesen als du noch zur Grundschule gegangen bist...
Sagte LucaBrue2001 die im Zusammenhang mit Notwehr von Verhältnismäßigkeit schreibt. ;)
nur ganz kurz "Berentzen" heisst Flasche? und wohin geschlagen?
Es war gerechtfertigt er hat mir eine kopfnuss gegeben sie wurde angespuckt und ich hatte ein getränk abbekommen und was soll man denn noch tun außer umhauen