Darf man sich als Obdachlose/r in Bibliotheken aufhalten?

12 Antworten

Manche Obdachlose riechen dermaßen unangenehm, das man diese nicht allzu lang dort aufhalten lässt.

klar besonders im Winter sind diese Person stark gefährdet , aber das ist in dem Punkt jedem seine eigene Sache. Wer gern freiwillig auf der Straße leben möchte , muss eben damit klarkommen im Winter zu frieren oder gar zu erfrieren.

kommt mir jetzt nicht mit „aufgrund seiner Obdachlosigkeit bekommt man es nicht hin oder sonst was“. Jedem Bürger in Deutschland steht mindestens das Existenzminimum zur Verfügung. Man muss es nur beanspruchen , sprich sich Hilfe suchen und dann mit denen Bürgergeld ( früher Arbeitslosengeld 2 ) beantragen und eine Wohnung finden.

mimisca 
Fragesteller
 10.01.2023, 20:41

Ja stimmt aber so schnell und einfach geht das leider nicht wie man sich das so vorstellt.

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Na logisch ... denn ein fester Wohnsitz ist keine Zugangs-Voraussetzung für eine Bibliothek.

Im Endeffekt kann sich jedermann zu den Öffnungszeiten von öffentlichen Bibliotheken so lange und so oft dort aufhalten, wie er selbst dies wünscht.

Wenn die Bücherei schliesst, muss er natürlich die Örtlichkeit, wie jeder andere Leser auch, verlassen.

Allerdings wird ganz sicher nicht geduld, wenn sich jemand in einer Bücherei hinlegt und schläft. Sitzend mit einem Buch in der Hand kann man schon mal einschlafen. Das kann niemand verhindern. Aber beispielsweise als Mensch ohne festen Wohnsitz nachts wachbleiben und tagsüber in der Bücherei schlafen, wird von den Angestellten ganz sicher nicht geduldet werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!

Hallöle,

ich selbst bin Azubi in einer Bibliothek und kann dir sagen, dass es davon abhängt, wie der Obdachlose sich verhält und ob er stark riecht oder nicht. In einer Bibliothek, die ich kenne, wurde mir gesagt, dass ein Obdachlose so stark roch, dass sich Nutzer beschwert haben und er raus musste.

Aber solange das nicht der Fall ist und der Obdachlose niemanden belästigt (sprich: Lautstärke oder sonst was), dann kann er natürlich bleiben. Ausleihen sind aber nicht möglich. Bibliotheken sind öffentliche Gebäude in die Grundsätzlich jeder rein darf.

Bei Ausleihen wird es halt etwas kritisch manchmal.

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte. :)

er hat das gleiche Recht sich dort aufzuhalten wie ein anderer auch.

Jeder andere kann auch in die Bibliothek gehen, sich auch ohne Ausweis hinsetzen und Bücher lesen.

Das ist eben so eine Sache. Wenn sich jemand in die Bücherei setzt, weil er ein Buch schreibt, und 8 Stunden am Tag Recherche betreibt oder seine Recherchen generell lieber in der Bücherei vornimmt, viell. weil er sich dort mehr inspiriert fühlt oder sonstwie wohler fühlt, er dabei aber Bücher nutzt, die garnicht von der Bücherei stammen, sagt auch keiner was wenn er sich den ganzen Tag aufhält.

Bei einem Obdachlosen neigen die Leute dann eher zu sagen, das ist kein Aufenthaltsort, um von der Strasse wegzukommen. Und hier wird eben mit zweierlei Mass u.U. gemessen. Allerdings muss eine Bücherei ihren Betrieb aufrechterhalten und seine Funktion erfüllen. Wenn jetzt jeden Tag 20 Obdachlose kommen würden und sich alle von früh bis spät dort aufhalten würden und sich hinlegen würden, nicht mehr draussen frieren zu müssen, dann wäre das nicht mehr tragbar.

Deshalb sollte sich ein Obdachloser unbedingt an die Regeln halten und das Gespür dafür haben, sich innerhalb der Norm zu bewegen. Dann kann er durchaus mehrere Stunden am Tag in der Bücherei sein. Es gibt keinen Grund von den Bestimmungen her, warum er das nicht dürfen sollte. Er ist ein Mensch der vor dem Gesetz die gleichen Rechte hat wie jeder andere auch.

Wenn der Obdachlose einen Ausweis hat...

Ansonsten kanns aber selbst damit sein, dass man wegen eventueller Geruchsbelästigung gebeten wird zu gehen

mimisca 
Fragesteller
 10.01.2023, 19:31

Ich geh davon aus der jenige ist tortzdem gepflegt hat nur keine Wohnung

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