Können alle Sozialhilfeempfänger zur Suppenküche gehen?

5 Antworten

Ich gehe davon aus, daß die Nutzung von Suppenküchen die gleichen Voraussetzungen wie der Zugang zur Tafel erfordert.

Man muß seine Bedürftigkeit nachweisen, z.B. durch Rentenbescheid, Bescheid eines Job-Centers, Bafög-Bescheid.

Der Betreiber einer Suppenküche bestimmt selber, wen er zulässt. Er kann also irgendwelche Nachweise verlangen, aber kann aber auch einfach jeden mitessen lassen, der will.

Warum sollten sie das nicht können oder dürfen? Es heißt ja, das Geld vom Amt würde nicht reichen, was sollten sie also tun, wenn sie sich kein eigenes Mittagessen herstellen können?

Außerdem ist Suppenküche und Suppenküche nicht dasselbe, so dass auch hier Kosten anfallen könnten.

Das ist wohl eher für Obdachlose, dafür gibt es doch die Tafel oder ist es das gleiche?😁


Das hängt wohl von der Organisation ab.