Darf man Jobs vom Arbeitsamt ablehnen wegen dem Gehalt?
Ist es gesetzlich legal Jobs abzulehnen, weil dieses Angebot 35% weniger Gehalt anbietet als mein vorheriges Job.
Oder zu sagen. "Ich arbeite nur in tarifgebundene Firmen mit gewerkschatliche Organisation."
Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen
6 Antworten
Da du aber nicht bereit bist jede zumutbare Arbeit anzunehmen darf das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld kürzen.
Es ist sicher nicht verboten. Du wirst nicht gezwungen irgendeinen Job anzunehmen.
Und wenn du es gut begründest was du getan hast kannst du auch einige Jobs ohne Problem ablehnen.
Nur wenn du von 10 vorgeschlagenen Jobs 10 ablehnst ist es egal welche Begründung du hast dann bekommst du (fast) sicher eine Sperre. Vorallem dann wenn du auch keine Eigeninitiative zeigst und selber Jobs findest auf die du dich dann auch bewirbst.
Es liegt normal im Ermessen des Mitarbeiters des Jobcenters in wie weit du deine Anstrengungen einen Job zu finden erfüllst oder nicht. Also bis zu einem gewissen Maß ist es völlig ok Jobs abzulehnen. Je länger du aber Arbeitslos bist desto eher musst du auch einen Job annehmen oder dich zumindest bewerben.
Also versuche am besten auch selber Jobs zu finden und nicht nur darauf zu warten vom Jobcenter was zu bekommen. Die sind meistens nicht gut.
Also legal ist es, aber dann können die halt wegen mangelnder Mitwirkung deine Leistungen kürzen oder ganz streichen.
Das ist Blödsinn. Warum suchst und findest Du nicht selbst etwas mit Deinen Gehaltsvorstellungen?
Ja, du darfst ablehnen. Allerdings darf das Amt auch dein Geld kürzen, wenn du dich weigerst, Job zu suchen. Gruß Rotblauadler
Ich bin nicht arbeitslos.
Aber ich möchte wissen warum man sagt ich würde mich weigeren?
Ich suche Jobs, aber ich habe gewisse Konditionen was das Angebot angeht.
Aber ich möchte wissen warum man sagt ich würde mich weigeren?
Weil Du ganz offensichtlich verweigerst. ... dann darf man das auch so nennen.
Das kommt drauf an ob Du wirklich "Arbeitsamt" meinst oder "JobCenter".
§ 2 Grundsatz des Forderns (SGB II)
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.
Wieso?
Ich habe Berufserfahrung und gewisse Erwartungen.
Der Arbeitsamt durch Unterdrückung der Leistungen promoviert schlechte Angebote und AG Lobbiysmus