Ich habe seit Juni diesen Jahres einen neuen Job, es dem Arbeitsamt aber nicht gemeldet und beziehe weiter nebven meinem Gehalt ALG 1 Leistungen. Was passiert?

2 Antworten

Da wird wohl außer einer Rückerstattung von zu Unrecht bezogenem ALG - 1 noch mehr Ärger in Form einer Anzeige auf dich zukommen und das kostet dann noch mal extra was.

Wenn du noch schlimmeres vermeiden willst, dann solltest du die Meldung umgehend nachholen.

Erstens solltest Du den Doppelbezug sofort melden. Es ist ja schon September. Und der Doppelbezug dauert nun schon 4 Monate.

Sollte der unberechtigte Bezug erst nach dem Abgleich mit den SV Trägern herauskommen, so kann man von Vorsatz ausgehen. Mindestens aber von grober Fahrlässigkeit.

Neben einem Ordnungswidrigkeitenverfahren steht m.E. auch eine Strafanzeige im Raum.

Darüber hinaus ist die Summe zzgl SV Beiträgen zu erstatten.