Alg 2 Rückzahlung nach Arbeitsaufnahme und 1. Gehalt?
Hallo, also ich arbeite seit dem 1. Juni bei der DB. Bisher war ich ALG 2 Empfänger. Da ich mein Gehalt Ende des Monats bekomme, genau genommen am 25., bekam ich Ende Mai für Juni noch ALG 2 um Miete und Co zu decken, bis ich eben mein erstes Gehalt bekomme.
Nun die Frage, muss ich dann Ende des Monats die kompletten Leistungen für Juni zurückzahlen?? Und wenn ja, wovon bezahle ich dann im Juli meine Miete und den Lebensunterhalt? Klar reicht das Gehalt für einen Monat, aber ein Gehalt für 2 Monatsmieten und 2 Monate leben ist dann wieder was anderes.
4 Antworten
Ist dem Jobcenter die Arbeitsaufnahme bekannt?
Wenn Du bei der DB bedarfsdeckend verdienst (=Gehalt höher als ALG 2), dann ist das ALG 2 für Juni zurückzuzahlen und alles ist gut.
Bis es zur Rückzahlung kommt, wird es vermutlich ein paar Tage oder ein paar Wochen dauern. Zudem läßt sich vielleicht Ratenzahlung vereinbaren.
Ich glaube allerdings nicht, daß ein Unternehmen wie die DB extra für einen bestimmten Mitarbeiter ihren Zahlungsmodus für Personalkosten anpaßt.
aber du musst nicht das ganze Geld auf einmal zurück zahlen. du wirst sicher noch deswegen einen Brief bekommen wo dann drin steht wie viel du zurück zahlen musst. so war es bei mir jedenfalls, steht auch was von Ratenzahlung falls du nicht in der Lage bist alles auf einmal zu zahlen. Ist bei mir zwar schon paar Jahre her aber sollte bestimmt heute auch noch möglich sein. Hab da ne Rate von 25€ angegeben und glaub waren über 2 Jahre dann abbezahlt. Ging ohne Probleme.
Wenn natürlich erst dein Loh im Juli bekommst, umso besser natürlich
Du solltest darum bitten das dein Lohn erst Anfang 07/20 auf dein Konto kommt.
so musst du nichts zurückzahlen.
wenn dein Lohn in 06/20 auf dein Konto kommt , musst du in jedem fall zurückzahlen.
Ein Nachtrag noch falls das jemand liest, sollte ich den gesamten ALG 2 Anspruch zurück zahlen müssen, müsste ich dann nicht zumindest den Unterhaltsvorschuss von 220€ für mein Kind, der bis dato in die Leistungungen berechnet wurde ausgezahlt bekommen?
Also ich habe für mein Kind Anspruch auf Unterhaltszuschuss, wurde auch beantragt und bewilligt, aber wegen ALG 2 eben verrechnet. Wenn ich also die erhaltenen Leistungen wegen des Gehalts zurückzahlen muss, weil kein Anspruch mehr auf ALG 2 besteht, müsste ich doch folglich dann den Unterhalt für diesen Monat nachträglich bekommen?
Hier geht es um das Zuflussprinzip, wenn du im Monat für den du ALG - 2 bekommen hast auch noch Einkommen auf dein Konto bekommst, dann wird dieses dementsprechend angerechnet.
Ist also dein erstes Gehalt nach Berücksichtigung deiner Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll und evtl. möglichen weiteren absetzbar notwendigen und nachweisbaren Aufwendungen ( anrechenbares Einkommen ) höher als dein ALG - 2 Bedarf für einen Monat bzw.höher als das was du für den Juni an ALG - 2 bekommen hast, dann muss alles komplett zurückgezahlt werden.
Das kann dann nach schriftlicher Rückforderung auf schriftlichen formlosen Antrag im Regelfall dann auch in Raten gemacht werden.
Reicht es wenn die DB bis zum 25. die Rechnung erstellt und das Geld erst 07/20 auf dem Konto ist, oder muss auf der Gehaltsrechnung bereits bis 07/20 gerechnet worden sein?