Darf ich einen Autofahrer am Handy anzeigen?
Hallo Community, Polizisten und Rechtsspezialisten, Bin heute im Auto auf der Vorfahrtsstraße gefahren, von links kam plötzlich ein Auto und fuhr mit hoher Geschwindikeit senkrecht auf mich zu. In letzer Sekunde konnte ich schlagartig mehr Gas geben sodass er hinter mir auf die Straße kam, hab dann auch sofort gesehen dass der vlt 60 Jahre alte Herr schön am Handy telefoniert hat und mit nur einem Arm lenkte....Er hatte dann wahrscheinlich auch nen ziemlichen Schock doch für mich als Neufahrerin (bin 18) war es eine Nahtoderfahrung. Ich war einfach nur total schockiert und mit dem Gedanken dass ich fast tot sein hätte können bin ich zitternd und heulend nach Hause gefahren... Trotzdem konnte ich mir sein Kennzeichen merken, da der Mann länger hinter mir herfuhr (und auch mind 5 min noch am Handy war). Nun die große Frage, kann ich ihn irgendwo melden (Anzeige bei der Polizei oder so)? Mit dem Handy am Steuer sitzen ist schon eine Straftat oder? Vor allem da es mich fast das Leben gekostet hätte? Oder übertreibe ich nur??
Lg, brutus116
17 Antworten
Hallo brutus116,
selbstverständlich kannst Du eine Person anzeigen, wenn sie sich Ordnungswidrig verhalten hat.
Hast Du die Ordnungswidrigkeit angezeigt, wird der Halter des Fahrzeuges zunächst erst einmal einen Anhörungsbogen erhalten in dem ihm die Möglichkeit gegeben wird:
- den Verstoß zu bestreiten
- den Verstoß zuzugeben
- eine andere Person als Fahrer benennen
- sich mit eigenen Worten zum Tatvorwurf äußern
Anhand der Angaben des zurückgesendeten Anhörungsbogens entscheidet die Bußgeldstelle dann, ob sie
- das Bußgeldverfahren einstellt
- das Bußgeldverfahren nicht gegen den Halter, sondern gegen die Person, die der Halter als Fahrer angegeben hat, einleitet
- einen Bußgeldbescheid mit folgendem Inhalt erlässt:
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Tatbestandsnummer: 123624
Tatvorwurf: Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.
Ordnungswidrigkeit gem. § 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.1 BKat
Bußgeld 60,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
B-Verstoß
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Gegen diesen Bußgeldbescheid kann der Betroffene im Bußgeldverfahren innerhalb der Frist von 14 Tagen Einspruch einlegen.
Der Einspruch hat in der Regel zur Folge, dass es eine Gerichtsverhandlung gibt und sich der Betroffene vor einem Richter verantworten muss.
Du wirst dann mit an grenzender Sicherheit als Zeugin vom Richter vorgeladen und musst dann den Betroffenen noch einmal als Fahrer identifizieren und sein Ordnungswidriges Verhalten genau beschreiben.
Hat der Richter keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit Deiner Aussage, wird ihn der Richter auch zu den Bußgeld verurteilen.
Hat der Richter aber Zweifel an Deiner Aussage oder Zweifel daran, dass Du Dir absolut sicher bist, dass der Betroffene auch der Fahrer ist, gilt der juristischen Grundsatz In dubio pro reo = „Im Zweifel für den Betroffenen im Bußgeldverfahren“ und er wird das Verfahren gegen den Fahrer einstellen.
Und so wie hier einige Schreiben, dass hier eine gleichgewichtige Aussage gegen Aussage steht, ist nicht zutreffend.
Auf der einen Seite steht der Betroffene im Bußgeldverfahren
- der sowohl lügen darf,
- der auch einen Grund zum lügen hat, denn er will nicht bestraft werden
Auf der anderen Seite stehst Du,
- der keinen Grund haben sollte einen Unschuldigen anzuzeigen
- der sich schon bei der Anzeige mit einer Falschaussage den Straftatbestand der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB erfüllt hätte
- der sich vor Gericht, wegen uneidlicher Falschaussage strafbar machen würde
Deshalb schenkt man dem Zeugen meist mehr Glauben, als den Betroffenen im Bußgeldverfahren.
Schöne Grüße
TheGrow
Das wird wohl ohne Zeugen sehr schwer sein. Klar kannst Du ihn anzeigen, aber der wird dann sagen, daß er gar nicht telefoniert hat. Dann heißt es "in dubio pro reo", wenn das Verfahren nicht vorher schon eingestellt wird.
Ich wundere mich sehr, das niemandem bei Deiner Schilderung auffällt, dass:
von links kam plötzlich ein Auto und fuhr mit hoher Geschwindikeit senkrecht auf mich zu
und dies ganz und gar nicht zu Deiner folgenden Bemerkung passt:
da der Mann länger hinter mir herfuhr (und auch mind 5 min noch am Handy war)
Wie soll das gehen? Hat er mitten auf der Kreuzung einen mächtigen Drift hingelegt, dass er Dir danach folgen konnte? Wenn er doch soooo schnell von "links senkrecht" auf Dich zuschoss, wie kann er dann die Linkskurve erwischen? Irgendwas an Deiner Schilderung ist entweder schlicht falsch, oder unfassbar übertrieben dargestellt.
Wenn er hinter Dir in die Lücke kam und links abbiegen konnte (egal ob Du noch Gas gegeben hast oder nicht), dann ist die "hohe Geschwindigkeit" nicht zutreffend, sonst hätte er die Linkskurve gar nicht geschafft. Und "Nahtoderfahrung" ist in diesem Falle aus dem Märchenreich gegriffen. Wäre er mit der Geschwindigkeit in Deine Seite gefahren, die ihm ein Linksabbiegen erlaubt hat, dann wäre allenfalls ein leichter Blechschaden entstanden. Du hast mit Deiner Geschichte die Kirche einfach ganz weit aus dem Dorf geholt.
Während des Fahrens telefonieren ist eine Ordnungswidrigkeit und gibt 60 Euro und einen Punkt. Möglicherweise liegt aber auch eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Abs. 2a StGB vor. Wenn es Dir ein Anliegen ist, kannst Du das natürlich anzeigen. Deine Entscheidung.
Wo sind die Beweise? Gibt keine...also bringt die Anzeige auch nichts. Wo lebst du ? Meinst du die Polizei lässt alles stehen und liegen und findet Beweise und Zeugen? :D :D Träum weiter....
Ja, und der andere Fahrer ist der Zeuge der Gegenfraktion. Bringt also nichts.
:D du begreifst es nicht :D Sie ist die Betroffene und die Zeugin. Wenn ich zur Polizei gehe und sage,du hast mir mein Handy geklaut,warum sollten die mir nicht glauben. Du sagst du warst es nicht...meinst du die verfolgen das weiter ohne weitere Zeugen und Beweise? Mach dich mal schlau, bevor du solche unqualifizierten Äusserungen von dir gibst :D
Sie hat aber keinen Grund zu lügen und ist insofern glaubwürdig.
Ich habe bestimmt schon mehr strafgerichtliche Urteile gelesen als Du Jahre alt bist. Und ja: Auch als Geschädigter ist man Zeuge.
BarschKeks4 solche kindische Kommentare kann ich grad echt nicht gebrauchen, versuch lieber vernünftige Antworten zu geben!
"Ja, und der andere Fahrer ist der Zeuge der Gegenfraktion. Bringt also nichts."
Falsch! Er ist nicht Zeuge, sonder Beschuldigter - und als solcher darf er lügen - Zeugen nicht. ;)
Senkrecht? Also von links oben?
Ansonsten ist das eine Ordnungwidrigkeit!
Wer sein Handy während einer Autofahrt nutzt, verhält sich
ordnungswidrig. Dem Fahrer droht ein Bußgeld und mindestens ein Punkt
in Flensburg. Wird er mehrfach mit Handy am Steuer erwischt, kann das
Gericht sogar ein mehrmonatiges Fahrverbot aussprechen.
Bloss ohne Zeugen ist das etwas kritisch mit einer Anzeige.
er ist hinter mir in die lücke gekommen weil ich gas gegeben hab, ansonsten wäre er in mich reingefahren