Kann mich der Autofahrer anzeigen?

14 Antworten

Dazu fällt mir nur Helge Thun ein:

"Würd ich jetzt nicht vor Dir steh'n, würds wahrscheinlich schneller geh'n!"

Er ist mir dicht auf gefahren, obwohl er auf einer 2-spurigen Straße an mir vorbei fahren hätte können. Dann hat er mich überholt und nach einer Weile ist er haarscharf hinter meinem Heck wieder rein gefahren.

Diese Beschreibung widerspricht sich, denn wenn er überholt hat befindet sich der Benz-Fahrer vor Deinem Fahrzeug und kann nicht gleichzeitig wieder hinter Dir einscheren.

Die StVO sagt dazu:

Im Straßenverkehr findet ein Überholvorgang statt, wenn zwei Fahrzeuge auf derselben Fahrbahn mit unterschiedlicher Geschwindigkeit in dieselbe Richtung fahren und sich das schnellere Fahrzeug an dem langsameren Fahrzeug vorbeibewegt. Es ist dabei gleichgültig, ob sich die beiden Fahrzeuge auf demselben Fahrstreifen befinden oder nicht. Ebenso spielt die Absicht keine Rolle (Überholen durch das Langsamer werden des vorderen Fahrzeugs).

Du jedoch hast bewusst den kpl. Verkehr behindert!

Dein Verhalten hier noch rechtfertigen zu wollen ist absolut fehl am Platz!

dummerweise kann hier in unseren rechtsstaat jeder jeden wegen allem und nichts anzeigen. und weil das so ist, weil anzeigen schon wegen pillepalle gemacht werden, sind die gerichte derart überlastet, dass sexualstraftäter, oder s-bahnschläger wegen nicht anwesender untersuchungsrichter oder überlasteter staatsanwälte laufen gelassen werden müssen.

und zu deinem thema, wenn du felsenfest behauptest, dein auto wäre bei grün ausgegangen und du hättest es erst nach etlichen startversuchen wieder zum anspringen bewegen können, da soll dir erst mal einer das gegenteil beweisen.

boban87  07.12.2012, 16:43

hey da gebe ich dir vollkommen recht..........ich habe einen alten diesel und dem endsprechend qualmt es hinten!!!!! das hat dan doch tatsächlich einen i.d.i.o.t.e.n gestört und zeigte mich an!!!!

ich hate an dem abend sozusagen die SEK vor der tür!!!!!

da bin ich der meinung das, deswegen irgendwo ein terrorist oder kinderschänder mehr zeit hatte sich zu verpfeiffen und konnte endkommen.

diese spinner

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Vor allem hast Du ihn genötigt, dazu auch noch völlig sinnloserweise andere Verkehrsteilnehmer mitbehindert. Du hast allermindestens gegen §1 der StVO verstoßen und Dich albern und unreif verhalten.

Natürlich kann er dich anzeigen. Ob das zu etwas führt, kann man nicht sagen. Es wäre ziemlich albern, aber anscheinend ist Vernunft von Euch beiden nicht zu erwarten.

Nein ohne Zeugen Aussage gegen Aussage. Aber lass Dich von solchen Idioten nicht provozieren. Nur weil Die ihren Ars.h nicht 5 Minuten eher aus dem Bett kriegen müssen die einen auf Schumi machen und fühlen sich von alles und jeden behindert. Außerdem hat er Dich genötigt.....

Von euch beiden ist keiner besser als der andere. Was die Nötigung angeht, sehe ich eher deine Handlung als strafbar an, denn deine Nötigungshandlung war erfolgreich. Natürlich könntest du den anderen Fahrer ebenfalls anzeigen (Der Versuch ist strafbar).

Alleine die Tatsache, dass du dir von der Arbeit aus hier eine Bestätigung für dein Verhalten holen möchtest, sagt einiges über deinen Charakter aus.

Bruno01  11.12.2012, 18:33

Bestätigung fürs eigene Fehlverhalten suchen aber einen normalen Vorgang im Verkehr (vorbeifahren, ein- und ausscheren) als Nötigung zu sehen, ja das ist wahrhaft lächerlich!

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