Darf ich dort parken?

4 Antworten

Es kommt in meinen Augen darauf an, ob die Sackgasse Privatgrund oder öffentlicher Grund ist.

Wenn öffentlicher Grund, dann handelt es sich um eine Einmündung und da sind fünf Meter Abstand einzuhalten. Das wäre bei der eingezeichneten Parkposition nicht der Fall. Also verboten.

Wenn Privatgrund, dann handelt es sich möglicherweise eher um eine Grundstückszufahrt. Da würdem die fünf Meter keine Rolle spielen und auch sonst würde mir kein Verbot einfallen. Aber ggf. durch den Eigentümer festgelegte Regeln wären zu beachten.

Ich würde sagen, dass das Kreuzungsbereich ist, weil ja an der Stelle die Sackgasse in den Platz mündet.

Und im Kreuzungsbereich sowie 5 m vor und hinter diesem ist generelles Parkverbot. Dafür muss da kein Schild stehen.

Das ist Einmündungsbereich, da darfst Du nicht parken. Egal ob die Straße eine Sackgasse ist oder eine Privatstraße. Nur bei Privatstraßen ist eben das Ordungsamt nicht zuständig.Falsch ist es trotzdem.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Den Bereich würde ich freihalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO