Darf er das?

5 Antworten

Ja, das darf er.

Der Name gehört mit zur Form, genau so wie das Datum.

Und an der Endnote ändert es eh nichts.

LG ChrystalDragon7 🍀

Ja, das darf er. Sei froh, dass er nur 0,1 Punke abgezogen hat und berücksichtigt hat, dass es DEINE Arbeit war.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
tututu6447 
Fragesteller
 09.05.2023, 14:03

Nicht 0,1 Punkte sondern 0,1 von der note

0
Aveairam  09.05.2023, 14:06
@tututu6447

Ja, das meinte ich, und ob 1,8 oder 1,9 ergibt gerundet bei mir immer eine 2, an der Note ändert sich nichts.

1
tututu6447 
Fragesteller
 09.05.2023, 14:09
@Aveairam

Ja hat mich nur iinteressiertdafür ist die seite doch da ?

0

nein darf er nicht

Der Lehrer darf neben dem Inhalt der Prüfung auch die allgemeine Form bewerten. Wie Abzüge für eine extrem unleserliche Handschrift zum Beispiel. Also ja, der Lehrer darf auch deine Schlamperei mit dem Namen bewerten.

Du hast glück, dass du keine 6 hast, also beschweren solltest du dich nicht.