Darf eine Autowerkstatt die Polizei anrufen wegen den technischen Mängeln?
Hallo
Das ist eine Geschichte, die mir vor mehreren Jahren passiert ist. Irgendwie musste ich gerade dran denken. Und wollte fragen ob das gerechtfertigt war eurer Meinung nach .
Ich tue meine Autos grundsätzlich selbst reparieren.
Die Geschichte geht so los. Diese Werkstattketten A.T.U. und Pitstop bieten doch regelmäßig für Sonderpreise Öl Wechsel an. Das lass ich dann doch immer machen (damit ich das Öl nicht selbst entsorgen muss). Also war ich vor ungefähr 5 oder 6 Jahren mit einem Audi A3 zum Öl Wechsel bei Pitstop. Dort ist denen dann aufgefallen das an der Vorderachse beide Federn gebrochen sind. Dann haben sie uns gleich ein vollkommen überhöhtes Angebot für den Federtausch gemacht. Dann haben wir das abgelehnt. Weil wir das selbst machen und wir haben selbst eine Hebebühne zu Hause und alles mögliche. Dann hat pitstop uns gedroht dass, wenn wir jetzt fahren, sie die Polizei anrufen. Wir haben das für leere Drohung gehalten. Dann haben wir halt ganz normal für den Ölwechsel bezahlt und sind nach Hause gefahren.
Ein paar Stunden später am Nachmittag stand tatsächlich die Polizei vor der Haustür. Da wo die Polizisten da waren. Hatten wir inzwischen selbst schon das rechte Federbein ausgebaut. Jedenfalls haben die Polizisten sich dann das Auto angeschaut. Es ist dann so zu Ende gegangen, nachdem wir die Federn getauscht haben, mussten wir uns dann beim TÜV eine Bescheinigung holen, dass die Federn getauscht wurden. Und die Bescheinigung zur Polizeiwache bringen.
Dann war ich schon sauer auf die Werkstatt. Nur, weil sie Geld sie kein Geld einsacken konnte. Sogar der TÜV lässt einen nach Hause fahren wenn die Federn gebrochen sind.
Danke für das durchlesen. Ich freue mich auf eure Meinung das gerechtfertigt war.
7 Antworten
Die Werkstatt ist in diesem Fall sogar dazu verpflichtet, die Polizei zu informieren. Sie dürfen es dir nicht vorenthalten, solange du deine Rechnung bezahlst, aber wenn du mit einem nicht verkehrssicheren Auto (ja, mit einer gebrochenen Feder ist ein Auto rechtlich nicht verkehrssicher) die Werkstatt verlässt und aufgrund der defekten Federn ein Unfall mit Personenschaden entsteht, kann die Werkstatt unter Umständen haftbar gemacht werden, wenn sie keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen haben.
Viele Werkstätten begnügen sich damit, sich einen Haftungsausschluss unterschreiben zu lassen, dies ist im Ernstfall aber nicht ausreichend, da der Kunde als Laie die Tragweite des Schadens nicht unbedingt überblicken kann.
Der TÜV (bzw. jede Prüforganisation) würde dir in dem Fall wahrscheinlich das Auto sogar stilllegen und die Weiterfahrt somit verweigern. Anders, als die Werkstatt, sind die dazu berechtigt!
Das liegt dann im Ermessen des Prüfingenieurs, ob er eine Weiterfahrt für vertretbar hält.
Je nach Mangel kann er aber dann auch zur Verantwortung gezogen werden, wenn nach der Vorführung ein Unfall aufgrund des Mangels entsteht, insbesondere bei Personenschäden.
Das kommt darauf an, wie stark die federn gebrochen sind, wenn nur ganz unten ein bisschen was weggebrochen ist und nix daneben hängt und es kaum auffällt, würde das schon noch gehen. Wenn ein großes stück weggebrochen ist und teils daneben hängt und es passieren kann, dass die feder sich in den reifen schneidet (hab ich selber schon gesehen dass das passieren kann), dann ist das natürlich gefährlich so weiter zu fahren. Daher hätte ich gesagt, dass es sehr situationsbedingt ist, ob man so noch weiter fahren kann oder nicht bzw ob dazu die polizei informiert werden muss. Wenn die werkstatt der meinung ist, dass es zu gefährlich ist, muss diese auch die Weiterfahrt verwehren und du musst dein auto per abschlepper nach hause bringen lassen um da selber die federn zu wechseln.(oder zu ner anderen werkstatt, weiß nicht genau, wie die Polizei das sieht, wenn man sagt, dass man das selber machen will).
Meines Wissens darf die Autowerkstatt das weiterfahren nicht verweigern. Es sind ja keine Prüfingenieure. Bei den Federn auf einer Seite war die erste Windung durchgebrochen. Auf der anderen Seite die dritte. Ich musste auch keine Strafe zahlen. Aber trotzdem ich fand es ein bisschen übertrieben. Im Nachhinein muss ich sagen. Ich hab sogar ein Autoanhänger zu Hause vielleicht hätte ich es im Nachhinein mit dem Hänger und einen anderen Auto abholen sollen. Jetzt ist es auch schon egal.
Dann war ich schon sauer auf die Werkstatt. Nur, weil sie Geld sie kein Geld einsacken konnte.
Oder weil sie die Sorge hatten, dass da jemand langfristig mit einem beschädigten Fahrwerk fahren möchte und dadurch sich und andere zu gefährden.
Ich sehe es da sogar als Pflicht der Werkstatt es zu melden. Sie würde sich sonst womöglich mitschuldig machen.
Ja, der TÜV lässt dich damit vielleicht erstmal vom Hof fahren. Da es sich um einen erheblichen Mangel handelt, wirst du den aber zeitnah reparieren müssen sonst droht die Stilllegung. Es ist also keine Banalität.
Finde ich natürlich auch schon etwas grenzwertig das Verhalten, aber vielleicht müssen sie so handeln.
Jede Person darf eine Ordnungswidrigkeit zur Anzeige bringen.
Ja, vollkommen gerechtfertigt.
In der Werkstatt meiner Tochter gab es einen ähnlichen Fall, dort wurde die Herausgabe des Fahrzeugs verweigert und die Polizei zur Unterstützung gerufen da der Besitzer uneinsichtig war. Die Polizei hat das Fahrzeug dann stillgelegt und der Besitzer hat es dann per anhänger zu seiner Werkstatt gebracht um es dort zu richten. Die Nummernschilder gab es erst nach einem Gutachten des tüv wieder....
Bei jeglichen Dingen die die Verkehrssicherheit gefährden darf es kein nachsehen geben
Im Nachhinein muss ich sagen, wäre ich vielleicht ein bisschen einsichtiger gewesen. Weil ich hab ja einen Autoanhänger zu Hause. Vielleicht hätte ich denn A3 mit einem anderen Auto und dem Hänger abholen sollen. Aber an sich ist es verständlich dass man es lieber zu Hause macht. Wenn man so viel sparen kann. Aber trotzdem, ich habe genau gesagt ich mache das selbst. Trotzdem haben die Polizei gerufen.
Und woher soll die Werkstatt wissen ob du es machst und bis dahin nicht mehr fährst, oder ob du ein Lügner bist den es nicht interessiert und dann die nächsten 50 km eine Mutter mit Kleinkind platt fährst..... Also ist die Stilllegung die einzige Möglichkeit! Und da die Werkstatt das nicht darf, hilft nur die Polizei.
Mit dem TÜV hab ich gemeint. bei einem anderen Auto, einem Citroën Jumper war auch mal eine Feder gebrochen, beim TÜV hat da der Prüfer gesagt, ich darf noch nach Hause fahren. Und bin halt ein paar Tage verspätet zur Nachprüfung gekommen.