darf die polizei verlangen dass man den hijab auszieht?

13 Antworten

Natürlich, die Polizei kann jederzeit eine Personenkontrolle durchführen und das erwarte ich auch. Mit abtasten des Körpers auf Selbstmordattentätter zeugs und Waffen. Das meine ich absolut ernst.

Sich zu vermummen weckt eher Argwohn und ist in vielen Ländern inkl. Hijab verboten.

Und falls das jemand extrem findet. Dann geht doch Mal auf das gleiche Flugzeug zu Terrorzeiten mit so einer Person, wo kaum feststeht, wie dick sie oder er ist.

Die Relgionsfreiheit ist ein grundsetzliches geschütztes Gut. Zwar gilt das islamische Recht damit nicht unmittelbar, darf aber nur insoweit eingeschränkt werden, wie das ablegen des Hijab im konkreten Einzelfall erforderlich ist, wobei, soweit möglich, dies außerhalb der Öffentlichkeit und unter Ausschluss des Blickes von Männern erfolgen soll. Es braucht schon viel Phantasie sich eine Situation vorzustellen, in der das erforderlich werden könnte (etwa beim konkreten Verdacht, dass Tüten mit Drogen unter dem Tuch verborgen werden), zur Identitätsfeststellung kann es allenfalls notwendig sein, wenn im Ausweisdokument kein Tuch getragen wird.

Nazgul89  03.05.2022, 14:44

Kopftuch und Hijab haben NICHTS mit Religion zu tun, das ist reine von Arabern an den islam angehängte Kultur. Hijab erst recht nicht.

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Hier gelten deutsche Gesetze.

Die Polizei kann im Rahmen ihrer Befugnisse die Identität von Personen feststellen.

Das beinhaltet auch die Feststellung der Haarfarbe.

Ein Ablegen ist hierfür aber nicht notwendig.

Zur Identifizierung ist das durchaus möglich und erlaubt. Das islamische Gesetz findet hier keine Anwendung.

Zumal man das Gesicht komplett sehen muss.

weil islamsiche Gesetz da kann keine polizei was machen

Also hier geht das Gesetz vor der Religion, die Polizei hat mehr zu melden als Gott. Islamisches Gesetz kümmert hier kein Mensch, schon gar keinen Polizisten.

darf die polizei sagen dass sie es ausziehen soll?

Wenn die Personalien festgestellt werden müssen und dazu ein Abgleich zwischen Gesicht und Bild auf einem Ausweis vorgenommen werden muss, ja klar. Und kommt man dem nicht nach, wird nachgeholfen.