Darf der Tierarzt die Krankengeschichte vom Vorbesitzer teilen?

7 Antworten

Auch Tierärzte unterliegen der Schweigepflicht. Er will nichts vertuschen - er darf es schlicht nicht an Euch weitergeben.

Entweder ihr bittet den Vorbesitzer den Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden oder der Vorbesitzer soll sich die Akte und ggf. Röntgenbilder usw aushändigen lassen und an Euch weitergeben.

Naja, ein anderer Tierarzt kann den Hund ja mal komplett untersuchen und dann wisst ihr, wie gesund oder krank er ist.

Viele Hausärzte oder auch Zahnärzte machen sich auch lieber ein eigenes Bild und legen auf eine Krankenakte früherer Hausärzte oder Zahnärzte wenig Wert.

Nehmt halt einen längeren Weg in Kauf zu einem anderen Tierarzt.

Nun, Tierärzte unterliegen tatsächlich der Schweigepflicht (§ 203 Abs. 1, Nr. 1 StGB), von daher ist das alles schon richtig.

Ich würde mir da wohl einen anderen Tierarzt suchen und einfach bei Null anfangen. Als erstes würde ich ein großes Blutbild machen lassen, den Kot auf Würmer untersuchen lassen und generell schauen lassen, was alles passt oder nicht passt. Die Impfungen würde ich, je nach Gesundheitszustand des Tieres, ggf. etwas später nachholen, die laufen Dir ja nicht weg.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin u. A. Tierphysiotherapeutin u. Tierchiropraktikerin

Auch Tieraerzte unterliegen gem. Bundestierarztkammer der aerztl. Schweigepflicht.

Das hört sich für mich ganz danach an als würde er etwas vertuschen wollen. Es gibt zwar eine Schweigepflicht aber dem neuen Besitzer muss die Krankengeschichte des Hundes eigentlich offengelegt Werden, weil das sonst zum Nachteil für das Tier wird. Ich würde Eve noch Mal persönlich mit ihm reden, eventuell Belege zeigen, dass der Hund jetzt euer Hund ist ( z.b. Abmeldung bei Tasso oder dass ihr die Hundesteuer für ihn zahlt) wenn er sich weiterhin weigert würde ich echt den Arzt wechseln, das wäre mir zu dubios

Woher ich das weiß:Hobby – Ich beschäftige mich seit frühester Kindheit mit Tieren