Darf 1&1 nach 24 Monaten Vertragslaufzeit weiter Gebühren für den Router einziehen?

4 Antworten

Das wurde hier schon mehrfach beantwortet.

In der Leistungsbeschreibung https://content.1und1.de/pdfs/1und1_Leistungsbeschreibung.pdf steht, dass der Cloudspeicher an den Homeserver gekoppelt ist. Wird diese Option gekündigt, was separat passieren muss, behält man zwar die FritzBox, aber nicht den Speicher.

Siehe auch hier: https://www.computerbase.de/forum/threads/fritzbox-von-1-1-volle-kontrolle-mein-eigentum-nach-24-monaten.2037840/page-2

Auch mit dem Anwalt betreffend der Bandbreite wäre ich sehr vorsichtig: Hier stehen in der Leistungsbeschreibung die zugesicherten Werte. Diese betragen je nach Tarif nur 4,8% des Maximums im Download und 6,3% im Upload. Also wären 64% wahrscheinlich noch voll im Rahmen.

Abschließend: Die Anschlüsse werden i.d.R. sowieso auf der Telekom-Infrastruktur realisiert. D.h. auch ein anderer Anbieter wird hier keine höhere Bandbreite liefern können.

Woher ich das weiß:Recherche
Wolfgang6781 
Fragesteller
 25.07.2023, 13:48

Nein, da hast du nicht die neuesten Informationen. Seit 2023 gilt ein neues Telekommunikationsgesetz was sagt, das die Leitung MINDESTENS 90% an Leistung bekommen MUSS.

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ZaoDaDong  25.07.2023, 13:52
@Wolfgang6781

90% der als Minimum garantierten Leistung.
Schau mal ins Kleingedruckte deines Vertrags, da steht dann vermutlich 52 Mbit/s werden minimal zugesichert. Ein üblicher Wert bei DSL 100.

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Wolfgang6781 
Fragesteller
 25.07.2023, 13:53
@ZaoDaDong

Sie muss an zwei Tagen mindestens einmal 90 Prozent der Maximalgeschwindigkeit erreichen. Sie muss mindestens siebenundzwanzigmal die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit erreichen. Sie darf maximal an einem Messtag die minimale Geschwindigkeit verfehlen.

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lisaloge  25.07.2023, 14:37
@lisaloge

Selbst gefunden: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Internetgeschwindigkeit/start.html

Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung liegt vor, wenn:

  1. Nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
  2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder
  3. an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird.

Aber auch nach dieser Rechnung müssen (je nach Anschluss laut Leistungsbeschreibung) nur knapp 54% der maximalen Bandbreite im Regelfall erreicht werden.

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Wolfgang6781 
Fragesteller
 25.07.2023, 13:49

Selbstverständlich werde ich einen Anwalt einschalten, denn erst dieser wird erst richtig aktiv und 1&1 nimmt das ganze direkt ernst.

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Das Problem hatte ich auch.

1&1 ist da sehr spitzwindig. Stundenlange Diskussionen später:

Ich habe den kompletten Vertrag gekündigt (müssen) und sofort wieder ohne Router aktiviert. Der Router wurde fortan nicht mehr berechnet, die Basisgebühr blieb unverändert. Selbst meine Kundennummer blieb gleich.

Aber ich musste 40 € "Aktivierungsgebühr" bezahlen. !!!

(Quasi hatte ich noch Glück, dass kein Techniker kommen musste. ;-)

Die ganze Aktion war eine Qual und hat am 1&1-Image in meinen Augen schwer gekratzt.

Das ganze zog sich über 3 Monate hin, mit verschiedenen Rechnungen, Korrekturrechnungen und Gutschriften.

Wolfgang6781 
Fragesteller
 25.07.2023, 13:31

Ganz ehrlich, wenn die mir keine vernünftige Antwort/Erklärung liefern, dann werde ich einen Anwalt einschalten, zumal ich sowieso von eigentlichen 90% Bandbreite nur 64% erhalte.

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DietmarBakel  25.07.2023, 13:41
@Wolfgang6781

Verhandeln ist da schwierig.

Bei meinen bescheidenen Ansprüchen bin ich mit der Leistung grundsätzlich zufrieden.

Verarschen lass ich mich aber auch ungern.

Zum Schluss konnte ich einen "Neukundenrabatt" von 20 € auf 10 Monate erwirken. Musste allerdings o.g. die neue "Aktivierung" akzeptieren und 24 Monate neue Vertragslaufzeit. Über alles gerechnet habe ich damit einen günstigeren Vertrag erhalten und durchschnittlich ca. 7 € pro Monat gespart.

Aber: nervig

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Nein, eigentlich sollte das so nicht sein. Rufe dort an und frage nach.

Wolfgang6781 
Fragesteller
 25.07.2023, 13:22

Begründung vom Support war, das ja eine Leistung erbracht werde, in dem ich den Cloudspeicher benutze. Allerdings gilt der 1&1 Cloudspeicher als Kostenloses Tool.

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Ergibt keinen Sinn.

Weder noch.

Entweder das ist n Mietgerät, dann gehörts generell nie dir oder es war ne Finanzierung (noch. irgends gesehn. Ist ja auch Quatsch).

Meld dich bei deinem Provider und frag nach.

Wolfgang6781 
Fragesteller
 25.07.2023, 13:23

Begründung vom Support war, das ja eine Leistung erbracht werde, in dem ich den Cloudspeicher benutze. Allerdings gilt der 1&1 Cloudspeicher als Kostenloses Tool.

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ListigerIvan  25.07.2023, 13:25
@Wolfgang6781

Klingt genauso unlogisch.

Schreib mal ne schriftliche Rekla und wende dich damit ans KPM/QM

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Wolfgang6781 
Fragesteller
 25.07.2023, 13:25

Nach 24 Monaten geht der Router in Ihren Besitz über. Es ist dann ensprechend nicht notwendig, das Gerät bei Beendigung des Vertrags an 1&1 zurückzusenden

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