Bußgeldbescheid nicht bezahlt?
Hallo, ich habe einen Strafzettel wegen Falschparker erhalten diesen aber verloren -> Bußgeldbescheid erhalten.
jetzt habe ich allerdings vollkommen vergessen diesen zu zahlen und die Frist ist vorgestern abgelaufen, was droht mir jetzt ? Kommt da noch ein Mahnbescheid oder direkt erzwingungshaft ?
7 Antworten
wenn die Frist erst kurz abgelaufen hast, dann zahle schnell und alles ist gut, Du musst allerdings jetzt das Bußgeld bezahlen, nicht mehr nur die Owi.
Aus dem Bescheid könnte direkt vollstreckt werden, das passiert aber selten. I.d.R. erhältst du zunächst die Ankündigung der Bußgeldstelle, das Verfahren an die STA abzugeben, mitsamt einer letzten Zahlungsaufforderung. Das kannst du mit dem im Bußgeldbescheid genannten AZ per sofortiger ÜW aber noch rechtzeitig abwehren.
Mea culpa - wir reden ja über OWi, dann geht´s an den GerV oder ggfs. an das AG (falls zwischenzeitlich Widerspruch erfolgte). Das kommt davon, wenn man meherer Beiträge parallel bearbietet. Sorry.
du bekommst Post - es wird nur teurer für dich; mehr passiert momentan noch nicht
Also die Sorge kann ich dir nehmen. Das kommt erst im Härtefall.
Viele Behörden schreiben zunächst eine Mahnung. Manchmal wird das auch direkt schon in die Vollstreckung der Behörde gegeben. Von dort erfolgt dann nochmal ein Anschreiben.
Am besten mal in der Stadtkasse anrufen. Falls vorhanden Aktenzeichen nennen, ansonsten Namen und Kfz Kennzeichen und fragen wie mal vorgehen soll. Oft bekommt man dann erstmal eine Mahnsperre gesetzt, sodass man nochmal ein paar Tage Zeit hat zum bezahlen.
Ein Bußgeldbescheid kommt nicht von der Kommune, sondern von der Bußgeldstelle beim zuständigen Polizeiverwaltungsamt bzw. LRA. Wenn es sich um einen Strafzettel einer kommunalen Überwachung gehandelt hat, ist mit Nichtzahlung das Verfahren bereits an die staatlichen Stellen zwecks Vefolgung abgegeben worden.
Sorry, dann sag ich meiner Kollegin hier in der Bußgeldstelle hier bei uns im Rathaus, dass sie gekündigt ist.
Ein Bußgeldbescheid kommt nicht von der Kommune, sondern von der Bußgeldstelle beim zuständigen Polizeiverwaltungsamt bzw. LRA.
Das ist ja mal absoluter Quatsch. Dafür ist die Zuständigkeit gar nicht gegeben.
Vollstreckungsverfolgung machen wir in der Stadtverwaltung selber. Da wird nichts abgegeben.
Interessant. Auf den Strafzetteln der städtischen Parkraumüberwachung steht es nämlich hier genau so drauf, und wird auch genau so betrieben.
Das ist ja mal absoluter Quatsch. Dafür ist die Zuständigkeit gar nicht gegeben.
Das dürfte dann wohl vom jeweiligen Landespolizeirecht abhängen. Selbstverständlich hat auch die Stadt München eine Bußgeldstelle - aber nicht für Parkraumverstöße, sondern nur für Verstöße gegen Bauordnungsrecht.
Auf den Strafzetteln der städtischen Parkraumüberwachung steht es nämlich hier genau so drauf, und wird auch genau so betrieben.
Das kann ich dir auch genau sagen, warum das im Fall München so ist.
Die Stadt München ist eine kreisfreie Stadt. Sie erfüllt also sowohl die Aufgaben als Kommune, als auch die als Landkreis.
Jetzt verrate mir mal, warum die Stadt München dort dann zwei Bußgeldstellen unterhalten sollte.
Das dürfte dann wohl vom jeweiligen Landespolizeirecht abhängen.
Das tut es nicht. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) ist ein Bundesgesetz.
Okey also muss ich mir noch keine Sorgen wegen einer Strafanzeige machen ?
Natürlich nicht. Du hast "lediglich" eine Ordnungswidrigkeit begangen und keine Straftat.
Zahl in doch einfach heute. Dann ist das Problem aus der Welt. Ansonsten flattert dir in ein paar Tagen eine Mahnung ins Haus. Solltest du die auch ignorieren, klingelt die Vollstreckung bei dir und mit jedem Schritt wirds teurer.
Ich hoffe mal, du meinst mit STA nicht Staatsanwaltschaft. Wenn ja spreche ich dir sämtliche Fachkenntnis zu dem Thema ab.