Bürgergeld trotz Umzug in neue BG?
Hey ihr lieben,
ich bin aktuell schwanger und muss leider Bürgergeld beziehen, da ich bei meinem vorherigen Job ,,nur” pauschal angestellt war. Mein BV gilt ab dem 13.03. und liegt auch beim JC vor.
Aktuell lebe ich noch mit meiner Mutter zusammen, ab dem 01.06. ziehe ich jedoch zu meinem Partner. Mir wurde gesagt, ich muss wegen dem Umzug einen neuen Antrag auf Bürgergeld stellen, was ich auch gemacht habe. Der wird aber noch bearbeitet. Man bekommt ja immer am Ende des Monats das Geld für den neuen Monat (am 28.05. zb das Geld für den 06. Monat)…als ich heute früh beim Jobcenter angerufen habe, wurde es einfach nicht beantwortet sondern ,,ich hätte ja vorher einfach zuhören und nachfragen können”…
Naja, da dachte ich, ich frag mal hier…kennt sich da vielleicht jemand aus?😊👍🏼
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen und die Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum beantragen.
Wenn der Partner auch der Kindsvater ist, dann würdet ihr automatisch eine BG - Bedarfsgemeinschaft in der neuen Wohnung bilden.
Was würde denn die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom kosten, hast Du vorher Erwerbseinkommen erzielt, wenn ja von wann bis wann und wie viel, also monatlich und was hat der Partner an Brutto und Nettoeinkommen ?
Denn das wird dann unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll auf euren Gesamtbedarf angerechnet.
Das passiert dann auch entsprechend der SGB - ll Verordnungen mit deinem Elterngeld und das Kindergeld ist dann nach der Geburt des Kindes vorrangig anrechenbares Einkommen des Kindes und wird entsprechend mindernd auf den Bedarf des Kindes angerechnet.
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/Comp4ny/1463177614167_nmmslarge__12_12_225_225_08e611b260960fe3a926f527739e02dd.png?v=1463177616000)
Mir wurde gesagt, ich muss wegen dem Umzug einen neuen Antrag auf Bürgergeld stellen, was ich auch gemacht habe.
Ein Neuantrag musst du nur stellen, wenn du in eine andere Stadt ziehst oder Bundesland / Gemeinde. Ziehst du innerhalb einer Stadt um, wird einfach Anlage VÄM eingereicht.
ich bin aktuell schwanger [...] ziehe ich jedoch zu meinem Partner.
Von deinem jetzigen Partner?
Wenn ja, dann seid Ihr leider ein BG. Wenn nein, dann seid Ihr nur dann eine, wenn ein wechselseitiger Wille füreinander Sorge zu tragen und Einzustehen, da ist.
Der wird aber noch bearbeitet. Man bekommt ja immer am Ende des Monats das Geld für den neuen Monat (am 28.05. zb das Geld für den 06. Monat)
Ein Neuantrag dauert ca. 2 - 6 Wochen.
Kann aber bis zu 6 Monaten dauern, je nachdem was noch gefordert wird.
Auszahlung für Juni ist jedoch spätestens am 31.05.
und nicht am 28.05.
,,ich hätte ja vorher einfach zuhören und nachfragen können”#
Einerseits eine verständliche Aussage. Genau das solltest du bitte fortan auch exakt so tun! Erst fragen, zb. hier, dann handeln.
Besonders wenn es darum geht wenn dein Partner NICHT der Vater des Kindes ist, wird das JC versuchen euch in eine BG zu stecken. Macht das bitte nicht wenn ua. o.g. Bedinung nicht erfüllt ist.
Daher: Detailreich schreiben was wie wo geplant ist
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Ja wahrscheinlich wegen deinem Partner. Aber grundsätzlich ist es so dass ja im Regelfall der Kindsvater mit der Partnerin also ihr beide eine Bedarfsgemeinschaft ist richtig, aber nicht immer zwangsläufig.
Es ist halt nur schwierig dass so zu verkaufen dass hier kein Wechselseitiger Wille vorliegt.
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Wieso solltest du einen neuen Antrag stellen? Du hättest den Umzug beantragen müssen, das ist alles.
Mir wurde gesagt, dass ich einen neuen Antrag stellen muss, da ich mich ab dem Auszug in einer neuen BG befinden würde….hatte die Änderung der Wohnsituation angemeldet und daraufhin kam die Aufforderung eines neuen Antrages…
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Sobald der neue Antrag bewilligt ist, wird man Dich informieren.
Es ist doch noch Zeit bis zum ersten Juni ...
mein Partner ist der Kindesvater, deswegen wurde uns gesagt, dass wir automatisch eine neue BG gründen. Die Änderung der Wohnsituation teilte ich denen mit, und das JC bestand auf einen Neuantrag….