Brauche ich den Prüfbericht der Hauptuntersuchung wirklich, wenn ich ...?
... ein Fahrzeug in einem anderem Bezirk ummelden will, nachdem ich es gekauft habe?
Der Verkäufer kann es nicht besorgen und in dem ungültigen Fahrzeugschein steht als Prüforganisation GTÜ, vermutlich Titisee-Neustadt drin.
Was wäre, wenn der Fahrzeugsschein verloren ginge, muß ich dann zuR HU, oder gibt die GTÜ eine Ersatzprüfbericht?
7 Antworten
Hallo, das kann man nicht pauschal sagen, es wird von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt.
Allerdings hat die Prüforganisation die Prüfung im Computer gespeichert und kann Dir eine Zweitschrift ausdrucken. Ob die das kostenlos machen, kann ich Dir aber nicht sagen.
bei einer Abmeldung sind Tüv u. AU irrelevant, es werden nur die Stempel entfernt. Bei der Zulassung brauchst die Papiere wieder.
Die Kennzeichen sind dein Eigentum. Darfst mitnehmen und übers Bett hängen :))
Der TÜV ist bereits vorgelegt worden und durch jede Zulassungsstelle abrufbar.
Richtig!
bei uns (nrw) sind die Prüfungen sogar für die Zulassungsstellen online abrufbar, kostet 5€ Bearbeitungsgebühr
Richtig, es war aber der vorherige TÜV und der letzte Halter war nochmal zur HU und man stempelte ab,
woher bekommt die Zulassungsstelle, dann die Daten?
für die Zulassung brauchst den Tüv-Bereicht, sowie die Abgasuntersuchung. AU
in der Zulassungsbescheinigung ist ein Stempel u. Unterschrift, GTÜ, da mal versuchen an einen neuen Bericht zu kommen.
wenn kein "Fahrzeugschein" vorhanden ist, brauchst einen Neuen, und zwar von der Zulassungsstelle.
warum kann der Verkäufer den nicht besorgen? KFZ ist noch zugelassen? er müsste tätig werden
Die Zulassungsstellen wollen durch den Prüfbericht sicherstellen, dass der TÜV-Stempel im Fahrzeugschein nicht gefälscht ist. Das finde ich ziemlich lächerlich, aber scheinbar dürfen die das. Du kannst dir beim TÜV für teuer Geld das Gutachten ausdrucken lassen.
Die HU-Berichte sollten durch die Zulassungstellen abrufbar sein. Denn, ohne würde keine internetbasierte Zulassung funktionieren. Zu dem kann man eine Zweischrift bei der Prüforganisation erhalten.
Eigentlich logisch, nur verstehen es Mitarbeiter nicht und handeln unterschiedlich. In Dortmund ist bei der Anmeldung eines stillgelegten Fahrzeuges der Fahrzeugschein notwendig und die Prüfbescheinigung HU AU, offiziell. Tatsächlich konnte ich heute morgen ein stillgelegtes Fahrzeug anmelden, ohne Prüfbescheinigung HU AU.
Das Gesetz schreibt vor, der TÜV muß durch amtliches Dokument nachgewiesen werden, mit dem Fahrzeugschein ist das so. ausreichend.
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Ich habe auch nicht den Eindruck, dass es einheitlich gehandhabt wird. Da der Fahrzeugschein ein amtliches Dokument ist, weshalb sollte der HU/AU Eintrag nicht amtlich sein und nachgewiesen.
Bei der Abmeldung hat eine Zulassungsstelle doch Fahrzeugschein und Kennzeichen gesehen.
Wozu dann eine Zweitschrift für die HU / AU besorgen ?