Bitte mit Begründung. Sagt folgender Satz aus, dass jeder in Deutschland geborene, die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt?

4 Antworten

Beeinhaltet dieser Aussage, dass jeder in Deutschland geborene, automatisch eine deutsche Staatsbürgerschaft bekäme?

Nein. Es kann sein das bei der Geburt Vorraussetzungen erfüllt sein müssen damit man bei der Geburt die deutsche staatsbürgerschaft erhält.

Z.b. das ein Elternteil die deutsche staatsbürgerschaft haben muss.

Genauso könnten auch im Ausland geborene Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Wenn z.b. beide Elternteile diese haben.

Alles sind nur mögliche Vermutungen welche aber deiner Aussage nicht widersprechen. Die genauen regeln kenne ich nicht.

Es sagt eben nur aus das man Migrationshintergrund hat wenn man selbst oder eben ein Elternteil nicht seit der Geburt deutscher war.

Harald2000  25.07.2023, 02:36

in dem Satz steht nicht „seit Geburt“, sondern „durch Geburt“!

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FouLou  25.07.2023, 06:41
@Harald2000

Ja. Das da durch Geburt steht ist durchaus korrekt. Nur fehlen Im Satz eben die Bedingungen unter welchem umständen bzw. Unter welchen Vorraussetzungen das Kind durch die Geburt die staatsbürgerschaft erhält.

Jemand der durch die Geburt die staatsbürgerschaft erhält hat sie logischerweise seit seiner Geburt.

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Harald2000  25.07.2023, 09:19
@FouLou

die FS stellte zur Diskussion, ob man dem Satz entnehmen kann, dass jeder in D. automatisch die Staatsb. durch Geburt erhalten würde … die Bedingung war in dem Fall die Geburt an sich

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FouLou  25.07.2023, 09:27
@Harald2000

Ja. Und das ist falsch. Da sind wir uns beide einig. Manche erhalten es durch geburt. Und manche nicht. Und einfach nur in D geboren werden ist sehr warscheinlich kein kriterium dafür das man mit der geburt die staatsbürgerschaft erhält.

Hab jetzt mal nachgeschaut was nun wirklich der fall ist.

Hier mal die quellen dazu:

Es gelten 2 dinge. 1. Abstammungsprinzip: Ist mindestens ein elternteil deutsch erhält das kind durch geburt die Deutsche staatsbürgerschaft.

Und 2. gebutsort prinzip. (Ab 2000 gültig)

Wird es in D geboren und gilt das abstammungsprinzip nicht. Erhält das kind die deutsche staatsbürgerschaft wenn bei der geburt bestimmte vorrausetzjngen erfüllt sind:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/voraussetzungen-460586

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/das-geburtsortsprinzip-460584

Und hier noch die anmerkung zum abstammungsrecht:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/das-staatsangehoerigkeitsrecht-456726

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FouLou  02.08.2023, 23:10
@MissGeschick93

Ähm in meiner Antwort widerspreche ich doch deiner Aussage.

dass jeder in Deutschland geborene, automatisch eine deutsche Staatsbürgerschaft bekäme?

Diese aussage ist falsch.

Nicht jeder in D geborene kriegt auch ne staatsbürgerschaft. Nur diejenigen bei denen bei der Geburt die korrekten Vorraussetzungen bestehen. Ist das nicht der Fall. Sind sie keine deutschen staatsbürger auch wenn sie in D geboren sind.

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MissGeschick93 
Fragesteller
 02.08.2023, 23:43
@FouLou

Die Frage bezieht sich nicht auf eine Aussage von mir, sondern kam von einer Diskussion zustande.. ich wollte mit der Frage beweisen, dass ich im Recht liege 😅🤣

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Der Satz impliziert fälschlich, dass man die dt. Staatsang. durch Geburt erhalten könnte. Richtig formuliert, müsste es heißen: seit Geburt !

Nein, natürlich nicht. Das ist nur eine Definition des Begriffs'Migrationshintergrund'

Nein. Es bedeutet lediglich, dass Personen die nicht von Geburt an Deutsche sind als Migranten eingestuft werden!

Woher ich das weiß:Recherche