Bin ich mit 17 Erwachsen oder ein Kind?
16 Antworten
Ein Jugendlicher, komplett unterschiedlich wie man in dem Alter ist.
Ich komme mir selbst bereits sehr erwachsen vor, und wage zu behaupten dass ich zu einen Themen auch bereits eine sehr erwachsene Meinung habe, jedoch vom verhalten her manchmal kindisch bin, zwar lebe ich die Werte die ich habe (zB verlässlich sein, lojal sein aber sich auch nichts gefallen lassen) jedoch bin ich oft zB sehr überdreht und gehe gerne anderen auf die nerven weil es witzig ist.
In den Augen von sagen wir mal über 25 Jährigen sind wir noch Kinder.
Nein. Glaube ich nicht. Ich glaube ab 30 fängt das an. Aber es ist ja auch faktisch einfach nicht richtig.
In der Kindheit hat der Mensch eine besondere rechtliche Stellung. Diese ist durch eine Reihe von deutschen Bundesgesetzen und international durch die UN-Kinderrechte geregelt.
Nach der UN-Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist „Kind“, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vergleiche Kinderrechte).
Die Rechtsfähigkeit beginnt in Deutschland gemäß § 1 BGB „mit der Vollendung der Geburt“; rechtliche Handlungsfähigkeit – wie etwa (beschränkte) Geschäftsfähigkeit oder Deliktfähigkeit – erlangt das Kind stufenweise später. Bis dahin wird es im Rechtsverkehr von seinen gesetzlichen Vertretern – in der Regel den sorgeberechtigten Eltern, ansonsten dem Vormund – vertreten, § 1629, §§ 164 ff. BGB.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verwendet den Begriff Kind nicht im Sinne eines bestimmten Alters (vgl. Minderjährigkeit), sondern im Sinne der Abstammung:
- Nichteheliche Kinder: Erkennt der Vater das Kind nicht als sein eigenes an, erfolgt die Feststellung der Vaterschaft gegebenenfalls durch ein Abstammungsgutachten, und die Vaterschaft wird durch das Familiengericht anerkannt (Vaterschaftsanerkennung). Falls die Ehe der Mutter innerhalb der letzten 300 Tage vor Geburt des Kindes aufgelöst wurde (auch bei Tod des Vaters), gilt dieses Kind als ehelich geboren (vergleiche Unehelichkeit).
- Eheliche Kinder: Der Ehemann der Mutter gilt automatisch als Vater, kann aber die Vaterschaft anfechten.
- Angenommene Kinder: Adoptivkinder werden ab dem Tage der ausgesprochenen Adoption wie eheliche Kinder behandelt; die Verwandtschaftsverhältnisse zur bisherigen biologischen Familie erlöschen und es besteht ab dem Zeitpunkt eine rechtliche Verwandtschaft zu den Adoptiveltern und ihren Vorfahren und Nachkommen.
Die Krankenakte eines neugeborenen Kindes ist Bestandteil der mütterlichen Krankenakte, bis das Kind versicherungsrechtlich als auch lebend das Krankenhaus zum ersten Mal verlassen hat. Da jedem Kind eine Geburtsurkunde zusteht, kommt den Aufzeichnungen im Kreißsaal besondere Bedeutung zu, unabhängig davon, ob das Kind lebend das Krankenhaus verlassen hat.
Nach deutschem Recht ist „Kind“, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendlicher ist, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (siehe § 1 Jugendschutzgesetz). Im Jugendarbeitsschutzgesetz § 2 ist die Grenze jedoch erst bei 15 Jahren gezogen. Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (§ 8 SGB VIII), des sogenannten Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), ist Kind, „wer noch nicht 14 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII).[2] – mit Ausnahme der Bestimmungen zur Pflege und Erziehung der Kinder als Recht und Pflicht der Eltern (Kind in diesem Sinne ist, „wer noch nicht 18 Jahre alt ist“) und zur Annahme als Kind (Kind in diesem Sinn (BGB Familienrecht) sind „Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“); Kinder gehören zu den im SGB VIII definierten „jungen Menschen“. Nach § 32 AufenthG gilt als „Kind“, wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vergleiche Kindernachzug).
Kinder sind nicht strafmündig (§ 19 StGB). Sexuelle Handlungen mit ihnen sind für Personen ab 14 Jahren als sexueller Missbrauch von Kindern strafbar. Körperliche Züchtigung ist strafbar.
Körperlich gesehen ein Jugendlicher der Heranwächst. Ausgewachsen ist man grundsätzlich erst so mit 21. Gesetzlich gesehen bist du auch erst mit 21 richtig erwachsen. Aber wie dein psychisches Alter ist kann ich dir nicht sagen. Das ist immer unterschiedlich. Manche haben im Alter von 30 das psychische Alter eines Kindes und andersherum.
Ausversehen Like gegeben. Gesetzlich ist man nämlich mit 18 erwachsen, das wurde in den 70ern geändert. Volljährig bedeutet nix anderes als gesetzlich erwachsen.
Körperlich kann man nach Ende der Pubertät und Erreichen der Geschlechtsreife als erwachsen bezeichnet werden, also entweder mit 16,17 oder spätestens mit 18.
"On average, girls begin puberty around ages 10–11 and end puberty around 15–17; boys begin around ages 11–12 and end around 16–17.[1][2][3]"
https://en.m.wikipedia.org/wiki/Puberty
Auch das Längenwachstum endet normalerweise mit der Pubertät und nicht erst mit 21, Jahre danach.
"Mit dem Ende der Pubertät kommt auch das Längenwachstum zum Stillstand. Somit erreichen in der Regel die Jungen im Alter von 14 bis 17, die Mädchen schon mit 13 bis 15 Jahren ihre endgültige Körpergröße."
Besonders beim gesetzlichen Teil liegst du unbestreitbar falsch, man wird schon seit fast 50 Jahren mit 18 erwachsen.
Seventeen = teen = Jugendlicher.
Wirklich erwachsen bist du erst mit 21 (gesetzlich
Aber sonst würd ich sagen mit 18
Stimmt nicht. Erwachsen ist man gesetzlich mit 18. Bis in die 70er Jahre war man mit 21 erst Erwachsen.