Beziehung und dann heiraten gültig oder ungültig im islam?
Diese Frage geht an meinen Muslimischen Brüder ich habe eine Schwester gesagt mach taube zu allah wegen der Haram Beziehung sie hat sich geweigert und ist jetzt mit jemanden verheiratet wie ist der Urteil zwischen ihr und ihrem Mann?
Die frage geht an (Muslimen)
3 Antworten
Der sunnitische Prediger Abul Baraa erklärt, dass beide bereuen müssen, ansonsten dürfen sie nicht heiraten (hier ab 1:25 ). Es ist also eine Sünde. Man sollte deshalb bereuen:
Wer ein Vergehen oder eine Sünde begangen hat und dies bereut, kann zwei Rak'a beten und Allah (t) um Vergebung bitten, die er auch erlangt, wenn seine Reue aufrichtig ist, d.h., dass er eventuell angerichteten Schaden wiedergutmacht und nicht rückfällig wird und auch nicht im Herzen Verlangen danach trägt, sein Vergehen zu wiederholen oder ein anderes zu begehen. Allah (t) sagt in Seinem Buch, dem Qur'an:
"Und diejenigen, die - wenn sie etwas Schändliches getan oder gegen sich gesündigt haben - Allahs gedenken und für ihre Sünden um Vergebung flehen; und wer vergibt die Sünden außer Allah? - und diejenigen, die nicht auf dem beharren, was sie wissentlich taten, für diese besteht ihr Lohn aus Vergebung von ihrem Herrn und aus Gärten, durch die Bäche fließen; darin werden sie ewig sein, und herrlich ist der Lohn der Wirkenden."
Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 137-138
Wenn sie sich vielleicht irgendwann scheiden lassen, dann sollten sie danach nicht wieder Haram-Beziehungen führen.
Man muss bereuen wenn man Zina beging, wenn sie nicht bereut hatten und dann geheiratet hatten, dann ist die Nikah ungültig
Wenn sie keine Zina begingen und sofort geheiratet hatten, dann ist die Nikah gültig auch wenn sie nicht bereut hatten
Trotzdem ist es verboten außereheliche Beziehungen zu führen und man muss Tawba machen und man muss aufhören eine Harambeziehung zu führen
Salamu aleykum wa rahmatullahi wa barakatuh
Eine Muslima darf nur einen Muslim heiraten
Wenn diese Muslima mit einem Muslim eine Harambeziehung führte, aber keine Zina beging und dann geheiratet hatte, auch wenn sie nicht bereut hatten, die Nikah ist gültig
Aber wenn sie Zina begingen und nicht bereut hatten, dann ist die Nikah ungültig
Wenn eine Muslima Unzucht beging mit einem Muslim und sie heiraten wollen, dann müssen beide aufrichtig bereuen und sie müssen eine Monatsperiode voneinander getrennt werden, erst dann dürfen sie heiraten,wenn sie beide bereut hatten und eine Monatsperiode abgewartet haben
Wā Allāhu a'lam
Also sie hat nicht bereut hat ihn angefasst und sie ihn auch und haben dann geheiratet ob es übrig ist weiss ich nicht
Wie gesagt, wenn sie keine Zina begingen also keine Unzucht, wenn sie kein Geschlechtsverkehr vor der Ehe hatten und danach sofort geheiratet hatten, dann ist ihre Ehe gültig
Aber gehört es nicht einem muslim nicht die Blicke zu senken und auch nicht vor der Ehe die Hand von einer Frau zu berühren das ist auch eine Versuchung von Unzucht.
Zina ist wenn es zur Penetration mit dem männlichen Geschlechtsteil in die Vagina kam also außerehelicher Geschlechtsverkehr
Natürlich darf ein Muslim eine Nicht-Mahram nicht berühren
Bezüglich der Nikah ist die Ehe gültig solange sie keine Zina begingen und sofort geheiratet hatten
Man soll sich der Unzucht nicht nähern (Sure 17,32):
Und kommt der Unzucht nicht nahe. Wahrlich, sie ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg. (17:32)
17:32 - Der Leser wird hier gebeten, die Formulierung des Verbots der Unzucht genau zu verstehen, weil das Verbot als sloches nicht direkt erwähnt, sondern, dass man das "Nahekommen" zu ihr nicht praktiziert, und dies ist eine noch stärkere Form als das Verbot selbst. Mit anderen Worten ist darunter zu verstehen, dass dem Muslim nicht nur die Unzucht, sondern auch alles, was zu ihr führt, wie küssen, streicheln, anwerben in jeder Form usw., verboten ist. Unzucht bzw. Ehebruch entzieht dem Täter den Schutz des Schöpfers, zerstört die Grundlage des Familienlebens und der Gesellschaft und führt zu Schändlichkeit und Übel (vgl. 4:22; 6:151 und die Anmerkung dazu).
Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (S. 458)
Deswegen ist es eine Sünde und man muss bereuen.
Naja sie hat aber gesagt sie bereut nichts und ja ist die beziehung gültig oder eher nicht?
Ich muss diesbezüglich ein Video raussuchen, ich hatte vor längerer Zeit mal eins gesehen.
Bruder, ich hatte dir darauf geantwortet
Auch wenn sie nicht bereut hatte, solange sie keine Zina beging ist die Ehe gültig
Trotzdem sind außereheliche Beziehungen verboten und man muss Tawba machen
Das Urteil ist, dass die beiden sicher sehr glücklich miteinander sein werden.
Es ist das Leben deiner Schwester, das geht dich nichts an.
Also halte dich da raus!
Als ob er als Bruder irgendein Mitspracherecht im Leben seiner Schwester hätte. So geil.
Wenn es so deine Meinung ist dann bitte verlasse die frage hier danke
Es ist nicht meine Meinung. Es ist die rechtliche Lage. Dein religiöses Recht hat hier schlicht und ergreifend keinerlei Wirkung.
Ich als muslim ist meine Pflicht meine Brüder und Geschwister zu warnen und ich habe die frage an die Muslime gestellt
Du musst gar nichts. Deine Schwester weiß schon, was sie tut.
Sie folgt ihrem Herzen und nicht uralten und sinnlosen Regeln.
Zu warnen? Wovor? Davor mit dem zusammen zu sein den sie liebt? Lächerlich. Deshalb seid ihr so zurückgeblieben. Nicht normal alter.
Danke sehr