Haram in Helal umwandeln?
Selam
Ich hoffe ich kann gut erklären was ich meine also folgendes:
Wenn ich eine Haram Beziehung führe, was muss ich tun damit alles wieder Helal wird bzw (wir rein werden) und unsere Verlobung von Allah akzeptiert/toleriert wird? Also ohne schlechte Gewissen zu haben das unsere Ehe dann schief läuft anhand dessen das wir vorher eine haram Beziehung hatten (zb) und weil wir allgemein ein schlechtes Gewissen haben.
Das andere ist: wenn wir nicht den Segen der Eltern/Familie haben, ist es denn überhaupt erlaubt einfach zu heiraten?
ist es eine große Sünde wenn wir das dennoch einfach tun?
Was gibt es für Möglichkeiten und was könnt ihr mir raten?
danke!
6 Antworten
Ihr könnt heiraten, müsst aber zuvor aufrichtig bereuen. Schau HIER und orientiere dich vielleicht auch hieran:
Wer ein Vergehen oder eine Sünde begangen hat und dies bereut, kann zwei Rak'a beten und Allah (t) um Vergebung bitten, die er auch erlangt, wenn seine Reue aufrichtig ist, d.h., dass er eventuell angerichteten Schaden wiedergutmacht und nicht rückfällig wird und auch nicht im Herzen Verlangen danach trägt, sein Vergehen zu wiederholen oder ein anderes zu begehen. Allah (t) sagt in Seinem Buch, dem Qur'an:
"Und diejenigen, die - wenn sie etwas Schändliches getan oder gegen sich gesündigt haben - Allahs gedenken und für ihre Sünden um Vergebung flehen; und wer vergibt die Sünden außer Allah? - und diejenigen, die nicht auf dem beharren, was sie wissentlich taten, für diese besteht ihr Lohn aus Vergebung von ihrem Herrn und aus Gärten, durch die Bäche fließen; darin werden sie ewig sein, und herrlich ist der Lohn der Wirkenden."
Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 137-138
Zudem benötigt die Frau einen Wali bzw. Vormund:
Wichtigster Bestandteil der islamischen Eheschließung ist der Vertrag, der zwischen den beiden beteiligten Familien geschlossen wird. Die Braut handelt dabei in der Regel nicht selbstständig, sondern lässt sich durch ihren Vormund vertreten.
Die Eheschließung (aqd oder mithaq) kommt zustande, wenn vor zwei erwachsenen, in der Regel männlichen Zeugen, der Ehevertrag unterzeichnet wird und auch die Zeugen ihn unterschreiben. Die malikitische Rechtsschule fordert außerdem den Eintrag der Brautgabe in den Ehevertrag als Bedingung für seine Gültigkeit.
Die Braut kann, muss aber bei der Eheschließungszeremonie nicht anwesend sein, ihr rechtlicher Vertreter - in der Regel ihr Vater - wird dann den Ehevertrag für sie unterzeichnen (in Ägypten muss sie ab dem Alter von 21 Jahren selbst ihre Unterschrift leisten). (...)
Der Vormund einer Frau ist immer ein Mann; eine Frau kann für eine andere Frau und erst recht nicht für einen Mann eine Vormundschaft übernehmen.
Quelle: Frauen und die Scharia von Christine Schirrmacher und Ursula Spuler-Stegemann, S. 92
Alles Gute!
Eine Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau außerhalb der Ehe, die als unrechtmäßige Beziehung bezeichnet wird, ist haram, unabhängig von der Art dieser Beziehung und ob sie bis zu einer intimen Beziehung oder zina (Geschlechtsverkehr) geht, was eine der abscheulichsten und verabscheuungswürdigsten Arten von Sünden ist und eine der schwerwiegendsten schweren Sünden darstellt, die die größte Gefahr für das religiöse Engagement und den Glauben des Einzelnen darstellt. Alle diese Handlungen sind haram und sind Arten von zina im allgemeinen Sinne und führen zu größeren unmoralischen Handlungen. Wenn eine Ehe nach einer haram Beziehung zwischen Mann und Frau stattfindet, muss eine der folgenden Szenarien zutreffen: Entweder erfolgt die Ehe nach einer unzulässigen sexuellen Beziehung (tatsächlichen Geschlechtsverkehr), in diesem Fall ist die Ehe nur unter der Bedingung gültig, dass sich der Mann und die Frau vom zina (haram-beziehung) abwenden und bei Allah bereuen und es festgestellt wird, dass die Frau nicht schwanger ist. Oder die Ehe erfolgt nach einer haram Beziehung, aber die Beziehung ging nicht so weit wie zina (tatsächlichen Geschlechtsverkehr), wie z.B. Küssen, Berühren und andere haram Handlungen, die weniger schwerwiegend sind als zina. In diesem Fall ist die Ehe gültig, da bei denen, die in diese haram Beziehung geraten sind, nicht gesagt werden kann, dass sie zina begangen haben.
Assalamu aleykum,
wenn du möchtest, dass ihr nicht weiter sündigt, kannst du die Nikkah schließen, also heiraten.
(Und Reue gegenüber Allah zeigen)
2: Ihr braucht einen Wali
Wer ohne der Einverständnis der Eltern heiratet, handelt aber aufjedenfall nicht Islamisch
Ich weiss nicht wie es im Islam ist aber selbst im Christentum wird es schwierig wenn die Eltern das nicht wollen. Denn auch hier steht in den Geboten man soll Vater und Mutter ehren. Ich nehme sehr stark an das es im Islam wahrscheinlich nicht viel anders ist.
Bevor ich versuche ein übergeordnetes Wesen wie Allah zu überzeugen, würde ich mit den Eltern anfangen. Fragt sie wo sie die stärksten Probleme sehen und schaut ob man die lösen kann .
Assalamu aleykum
Zu der ersten Frage: Wenn du deine haram Bzh, zu einer halal Bzh machen willst, müsst ihr Nikkah schließen und eure Sünde bereuen. Er muss zu deinem Vater kommen und dich islamisch heiraten. Ihr müsst nicht gleich eine Hochzeit machen oder so aber ihr könnt einen kleinen Fest zhs machen und erst später zsm ziehen. Aber Hauptsache es ist halal.
Und zu der zweiten Frage: Es muss nicht die ganze Familie davon erfahren. Es reicht wenn es der Vater weiß. Aber wenn es der Vater erlaubt, wäre es natürlich was schönes, den Rest der Familie davon zu erzählen. Falls dein Vater nicht am Leben ist, muss das dein Onkel oder dein Bruder übernehmen.
In shaa Allah es endet mit einer halal Ehe :)
Dankeschön