Betrugsversuch kann nicht bewiesen werden, reicht das für 0 Punkte?

4 Antworten

Ich denke, Du machst Dir wegen des Handys viel zu viele Gedanken. Die Abgabe derselben kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Wenn dem Lehrer nicht aufgefallen ist, dass Deins bei den abgegebenen nicht dabei war, Pech für ihn. Jedenfalls dann, wenn er die Abgabe für ein wirksames Mittel gegen das Spicken hält.

Wir bewegen uns hier im Bereich des Rechts. Da äußert man sich als (anscheinend) Beschuldigter erst mal überhaupt nicht. Wenn der Lehrer starke Anhaltspunkte für einen so genannten Betrugsversuch hat, ich halte das übrigens für einen schlechten Witz, dann soll er den nennen. Der Verdacht reicht wohl schon aus, aber wie lautet der?

Aus Deiner gesamten Beschreibung geht nicht hervor, wessen Dich der Lehrer beschuldigt und woran er das festmacht. Hält er die weißen Zettel mit Deinen Notizen für Spickzettel?

Mir sind Lehrer äußerst suspekt, die auf Überwachung, Kontrolle und Bewertung mehr Wert legen als darauf, dass junge Menschen die Schule gebildet verlassen. Frage: Hat die Klausur Deinen Wissensstand erweitert? Warst Du nach der Klausur schlauer als vorher und bist Du das jetzt immer noch? Egal wie Deine Antworten ausfallen, ich versichere Dir, dass sich daran auch nichts ändert wird, wenn der Lehrer irgendwelche Punkte verteilt, eine Zahl zwischen 1 und 6 daraus errechnet und diese unter die Klausur gemalt hat.

Auch wenn es mit Deiner Frage nur indirekt zu tun hat, kann ich Dir noch mitteilen, was ich ganz grundsätzlich vom Spicken halte.

https://www.gutefrage.net/frage/beim-angeblichen-spicken-erwischt

Gruß Matti

Du musst deinen Lehrer verstehen. Er hat natürlich nicht die ganze Zeit einen Blick auf die Zettel und es kann sein, dass du ihm am Anfang leere Zettel gezeigt hast und sie während der Klausur mit Notizen aus deiner Tasche ausgetauscht hast.

Waren leere Blätter denn von Anfang an zugelassene Hilfsmittel? Wenn nicht, dann ist das leider tatsächlich dein Problem und du kannst dann nur auf die Kulanz deines Lehrers hoffen. Im Zweifelsfall ist es immer besser, wenn du den Lehrer während der Klausur um zusätzliches Schmierpapier bittest.

Unbekannt1507 
Fragesteller
 12.05.2023, 11:22

@alchymist ja die Zettel sind zugelassen. Größere Sorgen mache ich mir um den möglichen Handyverdacht ...

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alchymist  12.05.2023, 11:31
@Unbekannt1507

Mit dem Handy kann er dir gar nichts.

Ansonsten ist das dann einfach ein ziemlich unprofessionelles Verhalten von deinem Lehrer und es steht Aussage gegen Aussage: Du sagst, der Lehrer hätte die leeren Zettel bereits am Anfang gesehen, der Lehrer behauptet das Gegenteil. Ich könnte mir jetzt nur vorstellen, dass du höchstens die Klausur nachschreiben musst, wenn der Lehrer auf einem Betrugsvorwurf beharren sollte.

Ich kenne das so, dass Schmierpapier immer abgezählt und unterschrieben zusammen mit der Klausur ausgeteilt wird. Wenn der Lehrer auf seinem Standpunkt verharrt, könntest du dich damit mal an die Schulleitung wenden. Wenn deine Mitschüler bezeugen können, dass er das mit dem Schmierpapier so handhabt, könnte er auch Probleme kriegen. Wäre dann ja wirklich Willkür, wenn er einfach so während der Klausur kritisiert, was er euch selber erlaubt hat.

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Unbekannt1507 
Fragesteller
 12.05.2023, 11:35
@alchymist

Ja , das System mit der Unterschrift auf den Zetteln haben wir so tatsächlich nicht. Was hälst du von der Handyssache? Er kann ja nicht nachweisen, dass ich mein Handy in der Tasche / nicht zu Hause hatte. Er kann nur beweisen , dass ich keins wieder abgeholt habe.

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alchymist  12.05.2023, 11:44
@Unbekannt1507

Ja, da kann er dir nichts. Warte erst mal die Korrektur und das Verhalten des Lehrers ab und wenn er mit so einem Quark ankommt, dann mach ihm richtig Dampf.

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Simbacherin1  12.05.2023, 11:45
@Unbekannt1507

Hand aufs Herz: Hast du denn mit demmHandy gespickt? Nachdem du dir darum Sorgen machst, wahrscheinlich ja.

Wenn du dich dabei dumm angestellt hast, kann dir der Lehrer das such nachweisen.

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Unbekannt1507 
Fragesteller
 12.05.2023, 11:47
@Simbacherin1

Ein Teil der Klausur war die Benennung von markierten EU Ländern und dessen Hauptstädte. Ich habe nur gegoogelt ob ich richtig lag. Aufgeschrieben hatte ich die Ergebnisse vorher.

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alchymist  12.05.2023, 11:48
@Unbekannt1507

Ich ziehe alle meine Bestätigung dir gegenüber zurück, da du ja in deiner neuen Frage angegeben hast, dass du dein Handy sehr wohl dabei hattest und es in deiner Tasche behalten hast, anstatt es abzugeben.

Einem Lügner glaube ich nicht und einem Lügner traue ich auch zu in einer Klausur zu betrügen. Wirklich keine schöne Eigenschaft.

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Unbekannt1507 
Fragesteller
 12.05.2023, 11:49
@alchymist

Ich habe nicht gelogen. In meiner 1. Frage habe ich angegeben das Handy in der Tasche behalten zu haben. Die Ergebnisse habe ich trotz falscher Hauptstädte nicht geändert

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alchymist  12.05.2023, 11:52
@Unbekannt1507

Du hast aber während der Klausur dein Handy benutzt und damit ein unzulässiges Hilfsmittel. Da ist es unerheblich, ob sich das auf deine Antworten auswirkt. Das ist ganz klar ein Betrug, auch wenn dir den wohl niemand nachweisen kann.

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Unbekannt1507 
Fragesteller
 12.05.2023, 11:53
@alchymist

Und da mir den niemand nachweisen kann, wird es doch nicht zu schlechterem Bewertungen kommen oder nicht ?

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Unbekannt1507 
Fragesteller
 12.05.2023, 12:12
@Simbacherin1

Ich habe die gesamte Klausur ohne Hilfsmittel geschrieben und nur 3 Hauptstädte gegoogelt. Die Aufgabe hat 5% ausgemacht

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Simbacherin1  12.05.2023, 12:15
@Unbekannt1507

Das ist egal. Auf jeden Fall hast du dich eines unerlaubten Hilfsmittels bedient.

Wenn jemand mit einem Spicker erwischt wir, bekommt er auch eine 6, egal, ob ihm der Spicker etwas genutzt hat oder nicht. Als Schüler kennt man die Spielegeln.

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Er muss es auch nicht beweisen. DU musst beweisen dass du NICHT geschummelt hast

Unbekannt1507 
Fragesteller
 12.05.2023, 11:18

Ich kann ja schwer im Nachhinein beweisen, dass ich mein Handy zu Hause hatte.

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Tannibi  12.05.2023, 11:26

In der Schule muss man seine Unschuld beweisen,
da ist es umgekehrt wie vor Gericht?

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alchymist  12.05.2023, 11:34
@Tannibi

Quatsch. Wenn der Lehrer etwas behauptet, z. B. dass mit einem Handy geschummelt wurde, dann muss er nachweisen, dass die Person an diesem Tag auch ein Handy dabei hatte. Es gibt keine Verpflichtung, die besagt, dass man jederzeit ein Handy mitführen müsste.

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Kuhlmann26  12.05.2023, 13:01
Er muss es auch nicht beweisen. DU musst beweisen dass du NICHT geschummelt hast

¿Häääh? Das mag der feuchte Traum unserer Innenministerin sein, ist derzeit mit dem deutschen Recht aber nicht vereinbar.

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Zzyzwicz  10.12.2023, 21:51

Seit wann muss man seine Unschuld beweisen? Die Schuld muss bewiesen werden!

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Ich würde mich mal mit der Fachschaft unterhalten.

bei uns ist das so, leere Zettel sind immer vom Lehrer mit Unterschrift verstehen, damit du das nicht tauschen kannst. Wenn ein Lehrer nicht an so eine simple Maßnahme denkt selbst Schuld.

Unbekannt1507 
Fragesteller
 12.05.2023, 11:33

So habe ich darüber auch gedacht. Bis jetzt waren die Zettel in keinem anderen Fach ein Problem. Was hälst du von der Sache mit dem Handy ? Er kann mir ja nicht nachweisen es in der Tasche zu haben, noch dass ich es nicht zu Hause gelassen habe , nur dass ich es nicht angegeben habe.

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Unbekannt1507 
Fragesteller
 12.05.2023, 11:37
@MachernWiir

Ja nur jetzt im Nachhinein bringt das ja nichts mehr. Er hätte mich vor dem Verlassen des Raumes abtasten bzw durchsuchen müssen. Das hat er nicht getan... Dementsprechend hat er nichts festes in der Hand das ich mein Handy hatte / oder auch nicht ... Schwierig 😮‍💨

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