Verdacht auf Handy ausreichend für 6?
Hallo zusammen,
Wir haben eine Klausur geschrieben in der wir natürlich dazu aufgefordert wurden, die Handys abzugeben. Diese werden dann auf dem Lehrertisch gesammelt. Als ich meine Klausur abgegeben habe, fragte mich mein Lehrer ob ich mein Handy nicht mitnehmen will. Ich hatte es während der Klasur in der Tasche behalten. Also antwortete ich ihm, dass ich es zu Hause gelassen habe, da ich nur 2 Stunden habe.
Da ich während der Klausur auf der Toilette war , könnte er nun behaupten dass ich betrogen habe. Allerdings kann er nicht nachweisen ob ich mein Handy wirklich zu Hause hatte oder nicht. Er kann auch nicht nachweisen dass ich mit dem Handy in der Tasche auf der Toilette war. Reicht das nun für eine 6?
4 Antworten
Er kann dir rückwirkend natürlich nicht nachweisen, dass du tatsächlich ein Handy dabei hattest, wenn du das verneint hast, auch wenn du es dabei hattest.
Leider nicht, auch wenn ich mir die, für Betrüger wie dich, sehr wünschen würde. Deine Rechnung kommt ein anderes Mal.
Ich habe wirklich für jede Klasur gelernt und dieses Mal war das erste Mal dass ich aus Unsicherheit gespickt habe. Der Lehrer setzt seine Schüler bei schlechten Klausuren so unter Druck dass ich mich diesmal nicht überwinden konnte das Handy abzugeben
Nein das reicht nicht
Auch nicht wenn ich tatsächlich während dem Toiletten Besuch gespickt habe? Denn das kann man in der Klausur nicht nachweisen da ich 3 Länder und dessen Hauptstädte gegoogelt habe.
Ich bin mir ziemlich sicher das es nicht ausreichend ist wenn du kein Handy abgegeben hast.
Sprich du bist der Meinung der Lehrer kann mir nix ?
Ich würde hier nicht groß darüber nachdenken oder auffällig verhalten. Er hat ja danach dir nichts mehr gesagt. Und du hast ja auch nicht gespickt gell? Also einfach ruhig bleiben.
Und wenn ich auf der Toilette was gegoogelt habe, kann er mir das ja auch nicht nachweisen... Meinst du ich kriege jetzt Punktabzug oder nicht?
Wenn du es haargenau so in der Klausur aufgeschrieben hast, dann kann er es beweisen, indem er es googelt und den Satz genauso findet. Dann würdest du ein Problem haben. Es gibt Lehrer, die drucken sogar die Lösung aus dem Internet und heften es in der Klausur, damit der Schüler weiß, dass er gespickt hat.
Ich habe 3 Länder und deren Hauptstädte gegoogelt. Das kann ich genauso gut gewusst, wie angeschrieben haben.
Auch nicht wenn ich tatsächlich während dem Toiletten Besuch gespickt habe? Denn das kann man in der Klausur nicht nachweisen da ich 3 Länder und dessen Hauptstädte gegoogelt habe
Ja dann ist es egal. Ich dachte, du hast ein Satz kopiert und so abgeschrieben. Wenn es sowieso nur Hauptstädte sind, dann ist es egal.
In diesem Fall kann er es nicht nachweisen.
Allerdings hast Du gelogen und falls Du nach der Klausur, zB in der Pause, oder beim Verlassen der Schule DOCH mit Handy gesehen wurdest, könnte man es als Betrug werten, auch wenn es nur ein Versehen war!
Anders wäre es, mit dem Handy in der Schultasche, oder Jackentasche, die dann sonst wo hängt.
Du hättest es auf dem WC für einen Betrug nutzen können, OBWOHL ihr zur Abgabe aufgefordert wurdet und die Info über den TäuschungsVersuch bekommen habt!
Ich würde das lieber nicht riskieren!
Also denkst du es kommt nicht zu einer schlechteren Bewertung?