Verdacht auf Handy ausreichend für 6?

4 Antworten

Er kann dir rückwirkend natürlich nicht nachweisen, dass du tatsächlich ein Handy dabei hattest, wenn du das verneint hast, auch wenn du es dabei hattest.

Unbekannt1507 
Fragesteller
 12.05.2023, 11:51

Also denkst du es kommt nicht zu einer schlechteren Bewertung?

0
alchymist  12.05.2023, 11:53
@Unbekannt1507

Leider nicht, auch wenn ich mir die, für Betrüger wie dich, sehr wünschen würde. Deine Rechnung kommt ein anderes Mal.

1
Unbekannt1507 
Fragesteller
 12.05.2023, 11:56
@alchymist

Ich habe wirklich für jede Klasur gelernt und dieses Mal war das erste Mal dass ich aus Unsicherheit gespickt habe. Der Lehrer setzt seine Schüler bei schlechten Klausuren so unter Druck dass ich mich diesmal nicht überwinden konnte das Handy abzugeben

0

Nein das reicht nicht

Unbekannt1507 
Fragesteller
 12.05.2023, 11:48

Auch nicht wenn ich tatsächlich während dem Toiletten Besuch gespickt habe? Denn das kann man in der Klausur nicht nachweisen da ich 3 Länder und dessen Hauptstädte gegoogelt habe.

0

Ich würde hier nicht groß darüber nachdenken oder auffällig verhalten. Er hat ja danach dir nichts mehr gesagt. Und du hast ja auch nicht gespickt gell? Also einfach ruhig bleiben.

Unbekannt1507 
Fragesteller
 12.05.2023, 11:51

Und wenn ich auf der Toilette was gegoogelt habe, kann er mir das ja auch nicht nachweisen... Meinst du ich kriege jetzt Punktabzug oder nicht?

0
shandy794  12.05.2023, 11:52
@Unbekannt1507

Wenn du es haargenau so in der Klausur aufgeschrieben hast, dann kann er es beweisen, indem er es googelt und den Satz genauso findet. Dann würdest du ein Problem haben. Es gibt Lehrer, die drucken sogar die Lösung aus dem Internet und heften es in der Klausur, damit der Schüler weiß, dass er gespickt hat.

0
Unbekannt1507 
Fragesteller
 12.05.2023, 11:54
@shandy794

Ich habe 3 Länder und deren Hauptstädte gegoogelt. Das kann ich genauso gut gewusst, wie angeschrieben haben.

0
Unbekannt1507 
Fragesteller
 12.05.2023, 11:52

Auch nicht wenn ich tatsächlich während dem Toiletten Besuch gespickt habe? Denn das kann man in der Klausur nicht nachweisen da ich 3 Länder und dessen Hauptstädte gegoogelt habe

0
shandy794  12.05.2023, 11:53
@Unbekannt1507

Ja dann ist es egal. Ich dachte, du hast ein Satz kopiert und so abgeschrieben. Wenn es sowieso nur Hauptstädte sind, dann ist es egal.

1

In diesem Fall kann er es nicht nachweisen.

Allerdings hast Du gelogen und falls Du nach der Klausur, zB in der Pause, oder beim Verlassen der Schule DOCH mit Handy gesehen wurdest, könnte man es als Betrug werten, auch wenn es nur ein Versehen war!

Anders wäre es, mit dem Handy in der Schultasche, oder Jackentasche, die dann sonst wo hängt.

Du hättest es auf dem WC für einen Betrug nutzen können, OBWOHL ihr zur Abgabe aufgefordert wurdet und die Info über den TäuschungsVersuch bekommen habt!

Ich würde das lieber nicht riskieren!