Note 6 wegen Toilettengang während Klausur
Nun zu meiner Frage: Während einer Klausur ist ein mit Schüler nachdem er gefragt hat ob er auf die Toilette gehen darf aufs Klo gegangen wiedergekommen und hat weiter geschrieben. ca 10 später musste ich ebenfalls auf die Toilette, da ich nicht mitbekommen habe wie mein Mitschüler gefragt hab ob er auf die Toilette darf bin ich aufgestanden und in einem gemäßigten Tempo in Richtung Toilette gegangen (Ich habe ja sowieso das Recht auf einen Toilettengang). in dieser Zeit hatte der Lerer der klar gesehen hat, dass ich den Raum verlasse ca. 8 - 10 Sekunden land die Zeit gehabt nachzufragen wo ich hin gehe, dass ich mein Handy da lassen soll oder nicht aufs Klo gehen darf. Nachdem ich abgehetzt wieder kam, da im Stockwerk der Klausur kein Herrenklo war ich also ein Stockwerk tiefer musste deswegen also joggte, fragte mich der Lehrer ob ich ihm mein Handy zeigen könne. Nachdem Ich es aus der Tasche geholt hatte Nahm er mir die Arbeit weg. Kann er das einfach so machen da er meinen Klassenkameraden nie nach dem Handy gefragt hat ?
6 Antworten
Könnte es vielleicht sein, dass Du 15 Minuten "auf dem Klo" warst und Dich dort dort rein "zufälligerweise" daran erinnert hast, dass Du ein eingeschaltetes Handy dabei hattest, mit dem Du rein zufälligerweise wichtige Informationen für Deine Klausur erhalten konntest??
Aber davon abgesehen:
In den meisten Bundesländern muss der Lehrer einen Nachweis für Täuschung erbringen. Wenn in Eurer Schule der Betrieb von Handys während Klausuren verboten ist (das ist überall üblich) und erkennbar ist, dass Dein Handy eingeschaltet war, dann ist Deine Klausur mit hoher Sicherheit mit 6 zu bewerten. Er z.B. bei Abiturklausuren mit eingeschaltetem Handy erwischt wird, fällt automatisch durch.
Vielleicht hast du nicht mitbekommen, ob der andere Schüler sein Handy vorne beim Lehrer abgegeben (oder gut sichtbar auf dem Tisch liegenlassen) hat.
Ausserdem hättest Du auch von Dir aus sagen können, dass Du auf Toilette gehen möchtest, danach muss der Lehrer Dich nicht fragen, nicht mal dann wenn Du 3 Minuten lang an ihm vorbei läufst.
Und wenn Du mit Handy vom Pott wiederkommst, liegt der Verdacht tatsächlich sehr nahe, dass Du den "Publikumsjoker" gezogen oder anderweitig die Klärung einer Klausurfrage forciert hast.
Abgesehen davon, dass Handys vorallem während Klausuren nichts in der Schule zu suchen haben, bist du selber Schuld wenn du dann auch noch mit dem Handy den Klassenraum verlässt und es nicht in der Schultasche lässt.
klar kann er, wenn er davon ausgeht das du geschummelt hast, kann er dir auch eine 6 geben.
nein darf er nicht
Gelten in der Schule Sonderregel? Vor 'Gericht muss man auch erst mal Beweise haben. Hat die der Lehrer? Der kann nicht einfach sagen, ich glaube der hat gemogelt, ich geb dem mal ne 6.Aus reiner Lust und Laune herraus und weil er da so ne Vermutung hat, weil man auf der Toilette war und man hätte ja können.
Unser Lehrer sagte immer , wir dürfen spicken, wir dürfen uns nurnicht erwischen lassen. Wenn er es nicht gesehen hat wie du gespickt hast und auch keine Beweise hat dann ist eine 6 völlig unzulässig
Also mein Aufenthalt war nicht länger als 1:30 - 2 min. Ob das Handy an war oder nicht war nicht ersichtlich er hat mir die Klausur direkt abgenommen. Außerdem ist zu sagen, dass mir von Mitschülern berichtet wurde, dass der Lehrer gewartet hat um in den Raum zu sagen "Wenn der jetzt ein Handy dabei hat sind das 0 Punkte". Wir wurden vor der Abreit nicht dazu aufgefordert Handy abzugeben oder sonst was.