Lehrerin verweigert Toilettengang
Folgende Situation:
Mittwoch, 6 Stunde: Ca 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn habe ich mich gemeldet und nachdem ich aufgerufen wurde habe ich gefragt ob ich auf Toilette darf. Dies wurde mir untersagt. Als ich mich 10 Minuten später noch einmal gemeldet habe und erneut gefragt habe, wurde meine Bitte wieder verneint. Da ich so dringend musste, bin ich dann einfach raus gegangen. Nach ca 3 Minuten war ich auch schon wieder im Unterricht
Im Klassenbuch wurde dann notiert das ich einfach ohne Erlaubnis den Unterricht verlassen habe.
Ich bin in der zehnten Klasse, und gehe normalerweise wirklich äußerst selten im Unterricht aufs Klo. Wenn ich wirklich muss, schaffe ich es in der Pause. Aber in jenem Fall hatte ich meine Periode und habe es eben versäumt in der Pause zu gehen.
Jetzt meine Frage, darf sie mir den Toilettengang verweigern? Und darf sie mich, wenn ich doch gehe, mit einem Klassenbucheintrag (der in die Verhaltensnote einfliest) bestrafen?
27 Antworten
Nein. Das ist ja ein menschliches Beduerfnis. Rede nochmal mit ihr vlt kann sie den eintrag ja wieder loeschen.
Ein menschliches Bedürfnis, für das die Pausen da sind, nicht die Unterrichtszeit. Dass man damit den Unterricht für den Lehrer wie auch die Mitschüler stört, nicht zuletzt, weil man eben etwas verpasst hat, soll nur mal so am Rande erwähnt werden ...
Negative Einträge dürfen schon lange nicht mehr im Klassenbuch vorgenommen werden. Egal ob berechtigt oder unberechtigt. Das Klassenbuch ist nämlich von jedermann einsehbar und liegt oft offen im Klassenraum oder beim Hasumeister herum. Es wäre schön, wenn isch das auch mal unter den alten Lehrern herumsprechen würde. Das erfährt man nämlich in seiner Ausbildung.
sie darf dir keinen eintrag machen wen du die periode hast das ist ein tüchtieger grund den du aber in dieser situation nenen mustets vermerken darf sie es dir trotz dem nicht weil du ein mädchen bist. den grund dafür kannst du dir denken :)
Pullern ist ein Menschenrecht, wenn deine Lehrerin dir den Toilettengang verweigert, ist das schon Nötigung, würde ich sagen und somit nein, sie darf dir den Gang nicht verweigern