Toilettengang in der Grundschule (Mittagsbetreuung)?
Ich arbeite in einer Mittagsbetreuung, wo alles strikt nach der Zeit läuft, was ich zunächst sehr normal empfand. Zur Zeit arbeite ich bei den 4.Klässlern. Nun zu meinem Anliegen. Bei uns gehen die Kinder einmal vor und einmal nach dem Essen auf die Toilette, um entweder nur die Hände zu waschen oder einen Toilettengang einzulegen. Danach werden die Hausaufgaben gemacht. Während den Hausaufgaben hat mich ein Kind gefragt ob es auf die Toilette gehen dürfte, worauf ich mit ‚ja‘ geantwortet hab. Keine Minuten später fragte mich meine Kollegin wo das Kind hingegangen ist. Ich habe ihr gesagt, dass sie auf die Toilette gegangen ist, worauf meine Kollegin total empört meinte, dass sie nicht darf, da sie ja schon vor 15 Minuten war und sie gefälligst ihre Blase unter Kontrolle haben müsse. Ich jedoch widersprach mit der Aussage, dass wenn ein Kind auf die Toilette muss ich es nicht verweigere. So stellt sich hier meine Frage.
Darf ich einem Kind verweigern auf die Toilette zu gehen?
6 Antworten
Ja, darf man... Muss aber dann auch mit den Konsequenzen leben, wenn etwas passiert. Und da sollte man schon sehr, sehr genau abwägen!
Denn wenn ein Unglück passiert, also der Schüler nässt oder kotet sich ein, dann hat der Lehrer bzw. die Aufsichtsperson ein echtes Problem! Nicht nur wegen der Wut der Eltern, sondern wegen der Anzeige die dann folgen kann.
Verletzung der Persönlichkeitsrechte... Da hat der BGH klar entschieden: ein Toilettengang gehört zu den elementaren Grundbedürfnissen eines Menschen.
Und mal im Ernst: Hausaufgabenbetreuung und die Gute macht da so eine Welle??? Als Eltern würde ich auf die Barrikaden gehen wenn ich davon hören würde. Zumal es sich um einen Viertklässler handelt.
Vielleicht möchte sie aber auch gerne mal in der BILD stehen:
Gerade noch ein schönes Urteil gefunden:
Wenn die Gute also auch so drauf ist, dann darf sie schon mal drüber nachdenken, was sie mit ihrem Leben sonst so anstellen könnte...
Meines Wissens gibt es mittlerweile sogar Gerichtsurteile gegen Lehrer, deren Schüler sich in Folge eines verwehrten Toilettenganges in die Hose gemacht haben.
Was soll das auch. Viele Lehrer sind anscheinend der Meinung, die Kids würden das so lernen, länger auszuhalten. Aber ganz ehrlich, mit voller Blase (für die man nix kann, kommt auch mal vor, dass sie kurz nach einem Toilettengang wieder voll ist) kann man nicht arbeiten.
Ich hatte die Situation auch einige Male in der Schule... und auch in der Uni kommt das vor. Gut, da kann man einfach mal eben verschwinden, da fragt keiner mehr. Und doch spart man es sich manchmal auf, weil man was Wichtiges nicht verpassen will oder grad nicht raus kann. Aber konzentrieren kann man sich nicht mehr.
Über meine Blase hat niemand anderes zu entscheiden. Ich muss selbst entscheiden, wann ich auf die Toilette gehe und wann nicht. Im Falle einer Blasenentzündung beispielsweise hat auch eine Lehrerin nicht das Recht, einem Kind mit einer derart lächerlichen Begründung wie "musst du eben unter Kontrolle haben" den Toilettengang zu verwehren. Lasst die Kinder aufs Klo, dann fallen Hausaufgaben etc. gleich viel leichter.
Hi also ich persönlich würde sagen nein, bzw wenn es die Regel sind scheinbar schon. Aber dann muss man mit den Konsequenzen leben wenn das Kind es nicht aushält auf Toilette zu gehen. Ich sag jetzt mal so wenn es fünf Minuten nach angedachten toilettengang wäre würde ich es verstehen aber nach fünfzehn Minuten kann es durchaus sein das es erneut zur Toilette muss( es kann ja viel getrunken haben)
also meiner Meinung nach sollte man nach 15 min dem Kind erlauben dürfen auf die Toilette zu gehen, es sollte halt nicht verdächtig lange weg bleiben aber sonst fände ich es nicht in Ordnung.
Das Kind darf auf Toilette, falls dir die Kollegin mit Aufsichtspflicht kommt, die ist dann auch gewährleistet.
nein du hast richtig gehandelt