Lehrer verlangt in der Mottowoche in der 13. klasse ärztliches Attest?
Laut schule besteht keine Anwesenheitspflicht. Meine Tochter war während der Mottowoche 1 Tage krank. Der Lehrer besteht auf ein Ärztliches Attest. Bei einem Tag darf man sich WENN keine Arbeiten geschrieben werden normalerweise selbst entschuldigen. Das hat sie auch getan. Der Lehrer erkennt die Entschuldigung aber nicht an. Wie sollen wir nun weiter vorgehen? Sie hat als sie 3 mal krank war immer ein Attest vorgelegt. Wieso reicht jetzt für einen Tag ein selbstgeschriebene Entschuldigung nicht aus? Zudem wo keine Tests usw. Geschrieben werden? Auf dem Abi Zeugnis stehen keine Fehltage
5 Antworten
Ganz einfach: Wenn keine Anwesenheitspflicht, dann kein Attest notwendig. Du Nachweis bringen, dass Schule nie wollen Anwesenheit für Unterricht, dann keine Attest notwendig. Wenn Kind schon 18, kann bringen selber.
Gut zu wissen: Wenn Abi Zeugnis sagt keine Fehltage, dann Abi ja schon vorbei und Schule auch.
Frage also hinfällig, weil Abi schon vorbei und dann eh wurscht, ob wirksam entschuldigt oder nicht: mit "keine Fehltage" ist geschrieben dass keine Fehltage und also alles gut.
Zuerst mal zur Ordnung.
Vor dem Gesetz hast du es nicht mit dem Lehrer zu tun, sondern der Institution Schule. Die vor Gericht durch das städtische Schulamt vertreten würde.
Die Schule kann sehr wohl ein Attest verlangen. Erstens wenn das durch die Schulordnung so bestimmt wird. Und zweitens in Zweifelsfällen.
Sie könnte sogar noch weiter gehen und die Atteste von Ärzten anzweifeln und stattdessen eine Untersuchung beim Amtsarzt verlangen. In manchen Schulen gibt es Listen von Ärzten, deren Atteste generell zurückgewiesen werden.
Dein Trumpf ist, dass so ein Attest Geld kostet (etwa sieben Euro, wenn ich recht erinnere) und sie diese Kosten übernehmen muss.
Also einfach schriftlich vor der Attesteinholung bei der Schule die Zusicherung zur Kostenübernahme beantragen.
Und dann ist die Krankheit sowieso vorüber.
Damit, dass sie einen Verwaltungsakt erlässt, mit dem sie es einfordert. Es aber an einer Rechtsgrundlage dafür mangelt, nachdem die Schüler die Kosten tragen müsste.
Eine Behörde darf keine Pflichten auferlegen, ohne dass sie eine gesetzliche Grundlage dafür hat.
Sicher darf der Lehrer das.
Er wird ziemlich sicher berechtigt davon ausgehen, dass deine Tochter geschwänzt hat.
Zum Schulleiter gehen. Der Lehrer darf das nicht verlangen
Dem Lehrer das Attest zeigen und fertig.
Sie hat kein attest, weil sie dachte das sie sich selbst entschuldigen darf
wie kommt es, dass die Schule die ärztlichen Atteste anstelle der Schüler zahlen muss?