Bekommt man Arbeitslosengeld noch wenn man Vollzeit in einem längeren Praktikum arbeiten würde?

5 Antworten

Nein. Wenn du ein längeres Praktikum machst stehst du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Eine Ausnahme könnte bestehen wenn das Praktikum Teil einer Ausbildung ist welche mit der ARbeitagentur abgesprochen wurde.

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn Du kündigst, nur, weil Du "keine Lust mehr" hast, wird eine Sperrzeit verhängt.

Für den Bezug von Arbeitslosengeld muß man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Davon Abweichendes wäre ggf. mit der zuständigen Agentur für Arbeit abzuklären.

Nein, denn dann steht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

und reiche heute meine Kündigung ein. Dann würde ich nach den 4 Wochen Frist ja ab nächsten Monat Arbeitslosengeld bekommen

Wie kommst du auf den Trichter. Wenn du selbst kündigt gibt es erstmal 12 Wochen Sperre da du die hilfebedürtigkeit selbst verursacht hast

Kafxxdxx 
Fragesteller
 19.04.2023, 15:27

Auf t-online steht zum beispiel: Wie kann ich eine Sperrfrist verhindern? Neuer Job: Wenn Sie eine neue Stelle in Aussicht haben und womöglich Ihren Vertrag bereits unterzeichnet haben, sollte das ebenfalls als wichtiger Grund zählen.

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Kafxxdxx 
Fragesteller
 19.04.2023, 15:37
@NicoNRW

Aber wusste vorher auch nicht das man überhaupt eine bekommt wenn man selbst kündigt. Ich hatte nämlich mich nämlich nur mal über einen Aufhebungsvertag schlau gelesen also das man schneller als 4 Wochen kündigt und da war der Nachteil aufgelistet dadurch bekommt man eine Sperrfrist. Daher dachte ich bei normaler Kündigung gibt es keine

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NicoNRW  19.04.2023, 15:46
@Kafxxdxx

Doch natürlich, weil du laut Aussage der AA die Hilfebedürftigkeit selbst herbei geführt hast. Und normal bekommt man dann eine 12 Wochen Sperre. Bei Bedarf kann man aber ein Darlehen vom Jobcenter bekommen. Dieses muss man aber zurückzahlen sobald man wieder arbeitet. Etwas anderes ist es wenn du (ordentlich) gekündigt wirst, aus Gründen für die du nichts konntest (es also nicht provoziert hast) da gibt's keine Sperre

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Wenn du in dem Praktikum bezahlt wirst, steht dir der Mindestlohn zu