Bekommt man Arbeitslosengeld noch wenn man Vollzeit in einem längeren Praktikum arbeiten würde?
Also angenommen derzeit bin ich seit über einem Jahr fest angestellt in einer Firma. Nun habe ich auf den Beruf keine Lust mehr und reiche heute meine Kündigung ein. Dann würde ich nach den 4 Wochen Frist ja ab nächsten Monat Arbeitslosengeld bekommen. Und da Ausbildungen ja erst im Oktober starten, hatte ich überlegt ob ich dann über die Monate bis zur Ausbildung ein Praktikum in dem Betrieb machen könnte, indem ich danach meine neue Ausbildung mache. Wenn das Praktikum mit was weiß ich sag ich mal 200€ im Monat bezahlt wird, bekomme ich dann trotzdem das Arbeitslosengeld? Und wie wär das mit dem Arbeitsamt oder Agentur für Arbeit, kann ich dann einfach bescheid sagen das ich bis zur Ausbildung über die Monate ein Praktikum dort mache und dann lassen die mich in Frieden damit?
5 Antworten
Nein. Wenn du ein längeres Praktikum machst stehst du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Eine Ausnahme könnte bestehen wenn das Praktikum Teil einer Ausbildung ist welche mit der ARbeitagentur abgesprochen wurde.
Wenn Du kündigst, nur, weil Du "keine Lust mehr" hast, wird eine Sperrzeit verhängt.
Für den Bezug von Arbeitslosengeld muß man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Davon Abweichendes wäre ggf. mit der zuständigen Agentur für Arbeit abzuklären.
Nein, denn dann steht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
und reiche heute meine Kündigung ein. Dann würde ich nach den 4 Wochen Frist ja ab nächsten Monat Arbeitslosengeld bekommen
Wie kommst du auf den Trichter. Wenn du selbst kündigt gibt es erstmal 12 Wochen Sperre da du die hilfebedürtigkeit selbst verursacht hast
Aber wusste vorher auch nicht das man überhaupt eine bekommt wenn man selbst kündigt. Ich hatte nämlich mich nämlich nur mal über einen Aufhebungsvertag schlau gelesen also das man schneller als 4 Wochen kündigt und da war der Nachteil aufgelistet dadurch bekommt man eine Sperrfrist. Daher dachte ich bei normaler Kündigung gibt es keine
Doch natürlich, weil du laut Aussage der AA die Hilfebedürftigkeit selbst herbei geführt hast. Und normal bekommt man dann eine 12 Wochen Sperre. Bei Bedarf kann man aber ein Darlehen vom Jobcenter bekommen. Dieses muss man aber zurückzahlen sobald man wieder arbeitet. Etwas anderes ist es wenn du (ordentlich) gekündigt wirst, aus Gründen für die du nichts konntest (es also nicht provoziert hast) da gibt's keine Sperre
Wenn du in dem Praktikum bezahlt wirst, steht dir der Mindestlohn zu
Auf t-online steht zum beispiel: Wie kann ich eine Sperrfrist verhindern? Neuer Job: Wenn Sie eine neue Stelle in Aussicht haben und womöglich Ihren Vertrag bereits unterzeichnet haben, sollte das ebenfalls als wichtiger Grund zählen.