Führerschein für Ausbildung?

5 Antworten

Von Experten iwaniwanowitsch und Rollerfreake bestätigt

Das funktioniert normalerweise nur, wenn du vorher schon auf Arbeitssuche warst und dann eine Stelle hast, wo dir der Arbeitgeber unterschreibt dass du die Stelle bekommst wenn du einen Führerschein mitbringst.

So: Du bist aktuell arbeitstätig. Und du hast die Ausbildungsstelle offenbar sicher. Also gibt es fürs Arbeitsamt keinen Anlass, dir den Führerschein zu bezahlen damit du endlich wieder arbeitstätig werden kannst.

Dass du mit deinem vorhandenen Gehalt nicht so umgegangen bist, dass du dir jetzt etwas nicht leisten kannst, fällt nicht in die Zuständigkeit des Arbeitsamts.

Zumal du aus Sicht des Amts ja auch einfach in deiner jetzigen Tätigkeit bleiben könntest. Du hast ein volles Gehalt und brauchst dafür nichtmal nen Führerschein zu machen. Also ist so gesehen doch alles im grünen Bereich.

Zumal der Rettungssanitäter nichtmal eine anerkannte Berufsausbildung ist.

Ich weiß nicht, ob du dich bereits eingehender mit dem Rettungsdienst befasst hast, der Frage nach zu beurteilen hast du das nämlich eher nicht oder nicht tiefgreifend genug.

Der Rettungssanitäter (RettSan oder RS), stellt in Deutschland keine anerkannte Berufsausbildung dar sondern ist eine berufliche Qualifikation-/ eine berufliche Weiterbildung, welche einem nach den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Bundesländer zur Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben innerhalb des Rettungsdienstes berechtigt. Da es sich nicht um eine anerkannte Ausbildung handelt, bekommt man auch keine Ausbildungsvergütung während dem Erwerb der Qualifikation. Im Gegenteil, man muss sogar dafür bezahlen. Nachem du ganz offensichtlich bereits jetzt schon Schwierigkeiten damit hast, deine laufenden Kosten zu decken, weiß ich nicht, wie es in deinem Fall funktionieren soll, wenn du mehrere Monate lang keinen Gehalt und keine Ausbildungsvergütung bekommst und auch noch für die Qualifikation bezahlen musst. Wenn du bislang überhaupt gar keine Fahrerlaubnis besitzt, müsstest du zunächst die Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben. Mit dieser, ist man aber im Rettungsdienst nicht bzw. nicht vollwertig einsetzbar, da die Rettungswagen heutzutage eine zulässige Gesamtmasse von über 3.500 Kg aufweisen und demnach die Klasse B dafür nicht ausreichend ist. Es bedarf einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7.500 Kg oder höher. Um die Qualifikation zum Rettungssanitäter zu erwerben, braucht man im übrigen noch keine Fahrerlaubnis, da man in der Ausbildung als Dritter mitfährt und hinten im Patientenraum ist und noch nicht selber fährt. Die Qualifikation zu machen, wenn man damit nicht hinterher im Rettungsdienst einsetzbar ist, ist jedoch sinnlos.

Die richtige, dreijährige Berufsausbildung im deutschen Rettungsdienst, ist seit 2014 der Notfallsanitäter (NotSan oder NFS). Hier bekommt man eine Ausbildungsvergütung. Die Plätze werden jedoch vielerorts nur an Rettungssanitäter mit einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 und ein- bis zweijähriger Berufserfahrung im Rettungsdienst vergeben.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Derartige Kosten werden nur übernommen, wenn der Antragsteller dadurch (wieder) in den Ausbildungs- bzw. in den Arbeitsmarkt eingeliedert werden kann.

Deine privaten Schulden sind jedoch nicht das Problem der Öffentlichkeit, welche letzlich die Kosten tragen würde.

Ich denke nicht, dass eine der genannten Stellen den Führerschein übernehmen wird. Weil: mit welcher Begründung sollten Sie das tun?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, das werden die sicher nicht übernehmen