Hat Rettungssanitäter Zukunft und was sind ihre vorausetzungen?

2 Antworten

1.) Ja, eine Fahrerlaubnis ist für eine Tätigkeit im Rettungsdienst zwingendermaßen erforderlich. Das Minimum ist die Klasse B, wobei diese ausschließlich für Krankentransportwagen ausreichend ist und ein Einsatz somit auch nur im Bereich des qualifizierten Krankentransportes, nicht jedoch in der Notfallrettung, stattfinden kann. Für die Rettungswagen in der Notfallrettung, wird flächendeckend die Fahrerlaubnis der Klasse C1 benötigt (oder höher, also die Klasse C).

2.) In aller Regel ja, wobei Rettungssanitäter quasi wie am Fließband ausgebildet werden und daher von den Rettungsdiensten nicht so händeringend gesucht werden wie die dreijährig ausgebildeten Notfallsanitäter.

3.) Weil der Rettungssanitäter eine Qualifikation im Rettungsdienst und keine anerkannte Berufsausbildung im rechtlichen Sinne ist. Daher, lassen sich die Träger die Qualifizierung auch bezahlen. Auszubildende zum Notfallsanitäter hingegen, machen eine anerkannte Berufsausbildung und bekommen daher auch eine Ausbildungsvergütung.

4.) In der Regel volljährig, wobei der Grundlehrgang teilweise bereits mit 17 Jahren besucht werden kann. Für die notwendigen Praktika in Krankenhaus und Rettungsdienst sowie für die anschließende Abschlussprüfung zum Rettungssanitäter, ist die Volljährigkeit jedoch zwingend.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
Von Experte Rollerfreake bestätigt

1.: ja. Ohne Führerschein kann ein Beruf im Rettungsdienst nicht funktionieren. Den Führerschein Kl. B braucht man mindestens, besser noch den der Kl. C/C1. Nur mit diesem kann man auch einen Rettungswagen fahren.

2.: ja. Definitiv. Rettungsfachkräfte werden an jeder Ecke gesucht.

3.: weil das nun einmal ein Lehrgang und keine Berufsausbildung ist. In einer Berufsausbildung tut man ja etwas für den Arbeitgeber, man arbeitet. Als RS- Azubi "nimmt man" nur. In der Berufsausbildung im Rettungsdienst (NFS) bekommt man analog zu allen anderen Berufsausbildungen auch ein Gehalt.

4.: de jure für den schulischen Teil mindestens 17, für die beiden Praktika allerdings 18, de facto also 18. Um eine Arbeitsstelle anzutreten muss man natürlich auch volljährig sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
GuteAntwort8533 
Fragesteller
 14.11.2022, 19:39

Vielen dank für die Präzise AntwortWürde mann denn auch ohne klasse C führerschein angebote finden können?

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iwaniwanowitsch  14.11.2022, 20:22
@GuteAntwort8533

Kein Thema!

Prinzipiell: ja. Für einen NFS sähe das schon anders aus. Wer als solcher keinen RTW fahren kann, ist nicht wirklich für den Einsatz geeignet.

Natürlich liegt die Antwort auf diese Frage auch stark am Aufgabenfeld des Dienstherrn: bei einer privaten Firma, welche ausschließlich Krankentransport fährt, benötigt keiner der Mitarbeiter einen größeren als den B- Führerschein. Bei meiner Dienststelle (Feuerwehr) würde man als RS ohne Kl.C/C1 keine Stelle bekommen: wir fahren ausschließlich Rettungswagen.

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Rollerfreake  15.11.2022, 15:46
@iwaniwanowitsch

Immer stimmt das auch nicht. Ich habe persönlich schon bei einem privaten Krankentransportunternehmer gearbeitet und da brauchte man teilweise durchaus auch die Klasse C1. Die Hälfte der KTW, die über die ILS gefahren sind, waren ehemalige RTW mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,88t. Auch so fehlten eigentlich nur drei Dinge zum RTW: Material für die endotracheale Intubation, die Notfallmedikamente und natürlich der Notfallsanitäter. Ansonsten, war eigentlich die volle RTW- Ausstattung vorhanden. Mfg

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iwaniwanowitsch  15.11.2022, 15:55
@Rollerfreake

Okay, in einem solchen Sonderfall ist das natürlich absolut korrekt. Dass es aber eher der Regel ist, dass man KTWs mit Kl. B fahren kann, stimmt du doch zu oder?

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iwaniwanowitsch  15.11.2022, 16:29
@Rollerfreake

Absolut. Im Rettungsdienst ist halt alles immer individuell und ganz Deutschland ein Flickenteppich.

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