Bei rot und annäherndem Zug ein Bahnübergang überqueren?

10 Antworten

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Es kann keine Strafe geben, außer wenn etwas vorgefallen würde, wie z.B. das der Zug/Bahn dich erwischen würde oder der Zug durch deine Handlung einen Unfall bauen würde... aber das Verhalten und die Tat war nicht besonders klug und vor allem nicht cool... falls das jemand denkt...

LG


Lucca1801  23.11.2017, 14:44

Eine Überquerung einer Straße bei Roter Ampelanzeige ist keine Straftat und auch wenn es Fahrzeuge machen ist es keine Straftat, bei Fahrzeugen bekommt man aber meistens eine kleine Geldstraße weil das nur verboten ist... Hättest du aber durch deine Tat einen Unfall verursacht, wäre es eine Straftat und es würde zur Anzeige gebracht werden...

LG

NicoWin 
Beitragsersteller
 23.11.2017, 15:12
@Lucca1801

Okey. Jedoch bin ich immer noch verunsichert. Ich werde darüber noch einmal mit meinen Eltern sprechen damit sie wissen, angenommen die Polizei steht mal vor der Tür, das es möglicherweise um dieses Thema geht. Dennoch hoffe ich das es nicht soweit kommen wird. Vielen Dank für die Antwort.

NicoWin 
Beitragsersteller
 23.11.2017, 14:12

Ich denke definitiv nicht das die Tat cool oder klug war, ich bin sehr froh das alles gut gegangen ist und habe definitiv aus meinem Fehler gelernt. Jedoch bin ich mir trotzdem unsicher ob nicht vielleicht jemand mich anzeigen würde oder so. Dennoch ist es eine Strafe bei Rot den Bahnübergang zu überqueren.

da kommt nicht, die züge hupen immer, also galt es nicht für dich. aber trotzt allem, würde ich in alle stille dein verhalten richtig war. es hätte auch schief gehen könen.


NicoWin 
Beitragsersteller
 23.11.2017, 13:16

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe auf jeden Fall aus dem Fehler gelernt und bin heil froh, das ich aus der Sache unverletzt raus gekommen bin.

naja das war ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr....

hier kannst nachlesen.. falls du angezeigt wurdest, und man dich erkannt hat... 

https://dejure.org/gesetze/StGB/315.html


NicoWin 
Beitragsersteller
 23.11.2017, 13:17

Das ist mir bewusst. Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

NicoWin 
Beitragsersteller
 23.11.2017, 13:20
@NicoWin

Ich habe eben auf der Website die sie mir verlinkt haben nachgesehen. Bedeutet das, dass wenn ich erwischt werde, ich eine Freiheitsstrafe bekommen werde?

Zitrus18  23.11.2017, 13:23
@NicoWin

na ins Gefängnis musst du dann nicht.. es ist ja jetzt auch nichts passiert.. gottseidank.. aber solche Aktionen können sehr dumm ausgehen.. mach das bitte nie wieder

NicoWin 
Beitragsersteller
 23.11.2017, 13:27
@Zitrus18

Werde ich auch nie wieder. Ich habe aus dem Fehler gelernt.

Wie solltest Du ermittelt werden wenn nicht direkt vor Ort, Du trägst ja keinen Namen und Adresse per Schild um den Hals^^

Schlimmstenfalls wirst Du vom Zug bei einer solchen Aktion überfahren und bist tot.


NicoWin 
Beitragsersteller
 23.11.2017, 13:28

Naja, aber ich glaube nicht das dass für die Polizei als zu schwer ist, mich auf einem Video zu identifizieren. Ich bin heil froh, das ich nicht überfahren wurde.

Antitroll1234  23.11.2017, 13:30
@NicoWin

Wie soll dich jemand auf einem Video identifizieren ? Trägst Du ein Schild mit Namen und Adresse um den Hals ? Bist Du der einzige 16 jährige in der Umgebung ?

NicoWin 
Beitragsersteller
 23.11.2017, 13:34
@Antitroll1234

Sie haben wahrscheinlich Recht. Jedenfalls bin ich mir immer noch etwas unsicher.

Abgesehen davon, dass Du ja die Dämlichkeit der Aktion bereits erkannt hast, kommt erst einmal gar nichts auf Dich zu.

Vor unbeschrankten Bahnübergängen müssen Züge immer hupen.


NicoWin 
Beitragsersteller
 23.11.2017, 13:14

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich ging schon davon aus das Züge vor Bahnübergängen hupen müssen.

Doktorelektrik  26.11.2017, 07:42
@NicoWin

Klar, und bevor der Zug kommt, geht da noch mal einer mit einer roten Fahne sicherheitshalber auf jeder Seite auf und ab....

Die Ampeln stehen ja auch nur da, weil rotes Licht dekorativ ist - und Pfeiftafeln gibt es auch nicht bei der Bahn.

Leider falsche Annahme.

Warnsignale werden nur dann ohne zusätzlichen Grund gegeben, wenn sie angeordnet sind (Pfeiftafel). Das ist bei Bahnübergängen  mit Lichtzeichen oder Schranke in der Regel nicht der Fall.

Kann sein, das Pfeifen dann trotzdem da sind - und Bahnübergänge bei "Rot" überqueren.