Bauer bespritzt mich mit Gülle, strafbar?
Eben gerade war ich mit meinen zwei Hunden auf einer kleinen Wiese, wo auch oft andere Hunde Besitzer hingehen. Ein Trecker kam auf das Feld, Ich nahm meine Hunde und wollte schnell runter da. Der Trecker Schnitt mir den Weg ab, machte Gülle an und lachte mich dabei aus. Ich bin total aufgelöst, zudem das auch giftig für Hunde ist?! Darf der das?
NACHTRAG: Meine Hunde wissen, das sie da nicht hin machen dürfen, und generell mache ich immer alles weg! Ob es seine Wiese ist, ist fraglich, Da rund um die Uhr Menschen dort rüber laufen. Die Polizei hat mir übrigens recht gegeben!
27 Antworten
(Nicht nur) Deine Hunde scheixxen auf seine Wiese, nun hat er zurückgeschissen.
Kühe können durch Hundekot im Heu krank werden und sogar sterben!
Was machst du überhaupt auf fremden Wiesen?
Trotzdem ist es nicht erlaubt... Aber beweise mal, daß es Absicht war.
Dir ist schon klar, dass Gülle nichts anderes ist als die flüssigen Ausscheidungen eines Rindes und da keine Chemikalien hinzugesetzt werden?
Dir ist schon klar, dass Gülle nichts anderes ist als die flüssigen Ausscheidungen eines Rindes und da keine Chemikalien hinzugesetzt werden? Abgesehen davon ist es unerheblich ob er Eigentümer oder Pächter ist, er bewirtschaftet das Feld.
Auf einem Feld hat eine Privatperson die nicht Eigentümer oder Pächter ist eigentlich nichts verloren. Man würde ja auch nicht einfach in einen nicht eingezäunten Garten spazieren.
Und auch wenn keine Tiere auf der Wiese stehen, wird das Gras zur Verfütterung oder zur Herstellung von Heu verwendet. Die Ausscheidungen eines Hundes bleiben ja nicht auf dem Boden liegen, die werden durch den Wagen, der das Gras bzw. das Heu aufsammelt mitgenommen. Und wenn dir erst mal Hundesch*****ße, liegen gelassene Stöckchen und der Gleichen beim Heu ins Gebläse werfen (zum Verständnis: Heu wird, vor allem in kleinen Betrieben, immer noch mittels Gebläse auf den Heuboden befördert) mit hoher Geschwindigkeit entgegenfliegen, dann würdest du auch verstehen, warum Landwirte keine Hunde auf ihren Wiesen haben wollen.
Versteh mich nicht falsch, sollte der Landwirt mit Absicht das gemacht haben, war es definitv nicht richtig. Zunächst einmal müsstest du das aber beweisen, im Umkehrschluss würdest du aber dadurch noch zu geben, unbefugt auf dem Eigentum anderer gewesen zu sein. Letztendlich könnte er dich genauso anzeigen. Wenn überhaupt kannst du ihm die Reinigung für die Kleidung in Rechnung stellen und dann gut sein lassen.
Du sprichst wirr. Welche Chemikalien?
Und warum läßt du deinen Hund Gülle fressen, wenn du es nicht magst?
Nein das darf er natürlich nicht. Es muss bloß geklärt werden ob er das Absichtlich getan hat oder ausersehen.
Vielleicht kam es nur für dich so rüber als wäre es mit Absicht gewesen dabei tat er das ausversehen. Versuch das mit dem Bauer auf irgendeine Art und weise Friedlich zu klären sollte dies nicht möglich sein und der Bauer reagiert unfreundlich und aggressiv versuch das Feld und diesen Bauernhof des Bauerns zu meiden um zukünftigen Konflikten aus den Weg zu gehen.
Strafrechtlich würde ich erst vor gehen wenn einer deiner Hunde daran erkranken sollte oder du bei der Konflikts Klärung von dem Bauern Körperlich angegriffen wirst oder du auch daran erkrankst das du von Gülle getroffen wurdest.
Ich würde so vorgehen wie beschrieben du musst wissen ich bin kein Polizist oder Anwalt aber ich hoffe trotzdem das ich etwas helfen konnte
Schönen Tag noch :D
Nein, das darf er nicht.
Also zunächst sind nach dem Gesetz über die Ordnung in Feld und Forst nur Wälder frei betretbar. Ackerflächen sowie Wiesen während der Aufwuchs- oder Weidezeit dürfen nur auf den Wegen, sofern vorhanden, betreten werden. Das Betreten einer Wiese oder eines Ackers stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Reaktion des Bauern darauf, dass er jemanden beim unbefugten Betreten seiner Wiese erwischt hat, ist natürlich nicht zulässig, allerdings typisch bauernschlau.
Theoretisch könntest du ihn wegen Sachbeschädigung anzeigen und auf Schadensersatz verklagen. Aber der Bauer weiß natürlich genau, dass du damit den Verstoß offiziell zugeben würdest und dir vermutlich ein Bußgeld einfangen würdest und würde natürlich auch jegliche Absicht kategorisch abstreiten. Das wäre dann eine Argumentation so in die Richtung "da kann ich doch nichts dafür, dass mir der Kläger ins offene Messer gesprungen ist und das gleich fünfmal hintereinander."
Darf er nicht und es ist strafbar. Du könntest ihn anzeigen wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung.
Wahrscheinlich ärgert es den Bauern, dass Hundehalter auf seinem Feld spazieren gehen, das gibt ihm aber nicht das Recht, die Leute tätlich anzugreifen.
Ohja die armen Kühe aber das Chemikalien in Gülle sein können die den Hund krank machen ist egal. Und wahrscheinlich war es nicht mal seine Wiese