Autodurchsuchung Bundesstraße?
Stimmt es, dass die Polizei meinen PKW ohne Durchsuchungsbeschluss auf einer Bundesstraße durchsuchen darf? Und wie sieht es auf der Autobahn aus, auch bezüglich Grenznähe?
1 Antwort
Sobald die Polizei nach dem dort geltenden Polizeigesetz berechtigt ist die Person zu durchsuchen ist sie auch berechtigt mitgeführte Gegenstände, dazu zählt auch das Auto, zu durchsuchen. Bundesstraßen oder Autobahn machen hier in aller Regel keine Unterschied.
Ohne genaue Kenntnis der Umstände ist eine Bewertung hier nicht möglich.
Der Zoll ist im Zollgrenzbezirk jederzeit ermächtigt ein Auto zu durchsuchen.
Die Durchsuchung des Wagens ist in dem Paragraphen jedoch nicht rechtlich festgelegt. Folglich ist es der Polizei nicht ohne konkreten Anlass erlaubt, Ihren Wagen vollständig zu durchsuchen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt: Gibt es einen Verdacht in Bezug auf ein Strafvergehen oder einen konkreten Hinweis auf eine Straftat, wie der Geruch von Marihuana im Wagen, kann eine Durchsuchungsanordnung erlassen werden.Wollen die Polizisten also Ihren Wagen durchsuchen, sind Sie durchaus im Recht, nach dem Durchsuchungsbeschluss zu fragen. In diesem Falle ist die Polizei verpflichtet, eine Auskunft zu geben.
Dass der Zoll außerordentliche Befugnis hat ist mir bewusst, ich bin mir nur nicht sicher ob die Polizei auf Bundesstraßen wirklich berechtigt ist ohne Verdacht und Grund mein Auto auf den Kopf zu stellen?