Auto Privat gekauft mit Gewährleistung?
Hallo,
Habe einen alten Mercedes BJ. 98 gekauft.
Der Wagen hat noch keine 100.000km auf dem Tacho.
Der Verkäufer hat einen Vertrag aufgesetzt auf dem aber weder Gewährleistung noch Garantie ausgeschlossen wurden.
Habe ich da jetzt echt Gewährleistung oder wie verhält sich das bei einem so alten Auto?
3 Antworten
Bei einem privaten Autokauf gibt es keine Gewährleistung und keine Garantie, ebenso kein Rückgaberecht. Deswegen muss da auch rein formal nichts ausgeschlossen werden, wobei ich das immer gemacht habe sogar bei meinem uralten BMW 520i, der so schlecht war, dass ich ihn verschenkt habe. Man muss sich leider selbst dann eigentlich absichern, weil hinterher immer wieder jemand meint, Mängel rügen und Geld schinden zu müssen. Es kann aber sein, dass unerfahrene Privatleute so was nicht wissen und vergessen und gutgläubig genug sind.
Wer ein Fahrzeug von etwa 1998 kauft, das wahrscheinlich auch nicht unbedingt teuer ist (was ist das ... W202, W210?) sollte man auch im Vorfeld wissen, dass da sicherlich was kommt oder es Mängel gibt. Alte Mercedes sind zwar zuverlässiger als viele andere Fahrzeuge ähnlichen Alters, haben aber auch ihre Jahre hinter sich.
Man müsste, um irgendwie Ansprüche gegen den privaten Verkäufer des Mercedes zu haben, arglistige Täuschung nachweisen und das ist sehr schwer, weil immer Aussage gegen Aussage steht. Das ist ein langer Weg vor Gericht und lohnt sich nicht.
Bei einem privaten Autokauf gibt es keine Gewährleistung
Da irrst du gewaltig.
Deswegen muss da auch rein formal nichts ausgeschlossen werden
Gerade da muss die Sachmängelhaftung (so der korrekte Begriff) vertraglich ausgeschlossen werden, wenn sie nicht wirksam werden soll. Wo denn sonst? Ein gewerblicher Händler kann sie nicht ausschließen, allenfalls verkürzen.
Zwei Jahre Sachmängelhaftung (Gewährleistung), aber anders als bei Kauf bei einem Unternehmer bist Du ab dem ersten Tag ab Übernahme der Ware in der Beweispflicht, dass der Mangel bei Übernahme bereits bestand.
Weil die Beweislastumkehr nur für Unternehmer gilt.
Da würde in den ersten 12 Monaten zu deinen Gunsten davon ausgegangen das der Mangel bei Übernahme bereits bestand, gegenteiliges muss da der gewerbliche Verkäufer beweisen.
Bei einem Kauf von Privat greift dies nicht und Du bist ab dem ersten Tag in der Beweispflicht.
Rechtlich gesehen hast du durch dieses Versäumnis tatsächlich die normale reguläre Gewährleistung, moralisch gesehen ist das dann eine andere Sache.
Moralisch gesehen hätte man mir die Mängel aber auch sagen können.
Warum ab Tag eins ?