Auto ohne Zulassung/Kennzeichen zum Tüv?

3 Antworten

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Siehe §10 Abs 4 FZV:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Die Antwort von migebuff gibt ja schon die rechtliche Sache wieder! Theoretisch kannst jetzt ein Wunschkennzeichen reservieren und anfertigen lassen. Dann besorgst Dir eine EVB von Deiner Versicherung und einen Termin für die HU beim TÜV. Am besten auch gleich einen Termin bei der Zulassungsstelle (nach dem TÜV) vereinbaren. Mußt halt bissel Zeit dazwischen einplanen.

Zum Termin rufst bei der Versicherung an und gibst unter der zugeteilten EVB an, daß am Tag xx der Termin für die HU und Zulassung ist. Denn der vorgeschriebene Versicherungsschutz gilt für / ab dem Tag der Zulassung. Somit ist die Kiste für die Fahrt zum TÜV und zur Zulassung gem Pflichtversicherungsgesetz auch versichert!

Natürlich sollte das Auto auch vorab schon selbst gut gecheckt sein, daß es auch ohne Probleme die HU schafft!

Kurzzeitkennzeichen holen

Hänger organisieren

Schurschi1510  08.12.2022, 04:19

Ein Kurzzeitkennzeichen gibt es nicht ohne eine gültige Hauptuntersuchung.

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TheMonkfood  08.12.2022, 06:24
@Schurschi1510

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/kurzzeitkennzeichen/#:~:text=eine%20Terminvereinbarung%20ratsam.-,Fahrt%20ohne%20g%C3%BCltige%20Hauptuntersuchung%3F,Zulassungsbezirks%20zur%20n%C3%A4chstgelegenen%20Untersuchungsstelle%20fahren.

Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie ohne Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle fahren
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