TÜV-Fahrt mit alten Kennzeichen?

2 Antworten

Nein, darfst Du nicht.

Lt §12(4) FZV darf die Fahrt zur HU und zur Zulassungsstelle zwar mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, aber nur, wenn das Kennzeichen dem Fahrzeug bereits zugeteilt ist.

Das ist der Fall, wenn das Kennzeichen bei Abmeldung für das Fahrzeug reserviert wurde, das wird auch in der Zulassungsbescheinigung auf der Rückseite eingetragen und ist für den Zeitraum von taggenau einem Jahr nach Abmeldung möglich.

Danach erlischt die Fahrzeugbezogene Reservierung.

Eine Reservierung eines Wunschkennzeichen ist KEINE Reservierung auf das Fahrzeug bezogen.

Das alte Kennzeichen kann auch mittlerweile wieder vergeben sein.

Auf jeden Fall wäre die Anbringung eines nicht dem Fahrzeug zugeteilten Kennzeichens ein Kennzeichenmissbrauch nach §22 StVG und ein Straftatbestand.

Bei 2 Jahren ist die Reservierungsfrist in Bezug auf den §12(4) FZV defintiv überschritten.A 80 bis 100

Du kannst Dir ein Kurzzeitkennzeichen holen, das bekommst du auch ohne gültige HU, allerdings für Fahrten auf den Zulassungsbezierk der ausgebenden Stelle und dessen unmitelbaren Nachbarbezirke beschränkt. (Fahrten zur Erlangung der HU)

Ein Kurzzeitkennzeichen liegt mit Kennzeichen, Gebühren, Versicherung bei ca 80 bis 100 EUR, wobei die Versicherungsprämie i.d.R. rückvergütet wird, wenn man für die spätere Zulassung dieselbe Versicherung nimmt.

Unter'm Strich kostet es Dich also ca 30-50 EUR für 5 Tage.

Goyoma 
Fragesteller
 29.01.2024, 14:05

Danke!

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TransalpTom  29.01.2024, 21:18

Das, was auf der TÜV Seite angeführt wird, gilt für ein vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug, das setzt voraus, dass das Fahrzueg weniger als 1 Jahr abgemeldet ist und das Kennzeichen bei Abmeldung bereits reserviert wurde, das wird dann auch mit Ablauffrist auf der Rückseite der ZBI eingetragen, nach Fristablauf ist das nicht mehr möglich

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