Außergerichtliche Einigung bei Datenleck?
Ist es machbar, als Privatperson einem Unternehmen gegen eine Summe den Rechtsweg by DSGVO-Verletzung zu sparen? Reicht es einen Vertrag anzubieten gem. dem auf Klage verzichtet wird?
3 Antworten
Natürlich ist es möglich, eine Abmahnung auszusprechen, sofern ein entsprechend ahndbarer Verstoß vorliegt, und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder auch direkt eine Schadensersatzzahlung zu fordern. Ob sich ein Unternehmen darauf einlassen wird, ist aber vom konkreten Einzelfall abhängig.
Wenn ein gravierender Verstoß vorliegt, dieser dich persönlich aber keine größere Anzahl Dritter betrifft und du einen Schadensersatzanspruch anständig substantiieren kannst, ist es durchaus möglich, dass das Unternehmen sich mit dir gütlich einigen will. Handelt es sich allerdings um ein sehr großes Unternehmen und liegt ein Verstoß vor, der diverse Personen betrifft, so ist die Wahrscheinlichkeit umso niedriger, dass man sich mit dir auf außergerichtliche Verhandlungen einlassen wird, gerade wenn du auch noch Laie bist und dein Anliegen ggf. nicht ideal darlegst.
Da auch deiner Frage nicht hervorgeht, wie genau der Sachverhalt aussieht, lässt sich erst einmal leider auch nicht viel mehr sagen. Ohne nähere Details würde ich dir von eigenmächtigem Handeln erst einmal abraten und dir nahelegen, dich an den Verbraucherzentrale e. V. deines Bundeslandes oder einen niedergelassenen Rechtsanwalt zu wenden.
LG
Das kommt ein bisschen darauf an, was du genau vorhast:
Willst du dem Unternehmen anbieten, sich außergerichtlich mit dir über einen Schadensersatz wegen DSGVO-Verstoß dir gegenüber zu einigen? Dann wäre das grds. schon möglich, ich glaube aber nicht, dass sich das Unternehmen da so ohne Weiteres drauf einlassen wird, besonders da Schadensersatzansprüche wegen Datenschutzverstoßes eher zurückhaltend gewährt werden.
Willst du dem Unternehmen allerdings mit der Meldung an die Behörden drohen, würde ich mich der Meinung von diewoelfin0815 anschließen, dass das eine Erpressung sein könnte.
Du willst also einem Unternehmen mitteilen, dass es gegen die DSGVO verstößt, du es aber für dich behältst, wenn sie Summe X bezahlen? Hört sich für mich nach Erpressung an würde ich mal sagen.
Die Vorgehensweise ist hierbei aber auch relevant und deinen Schilderungen nach schreit das nach Erpressung.
Es ist ein DSGVO Verstoß den man abmahnen und erklagen kann, das gehört zum Recht, Parag. 83 oder 84 DSGVO meine ich.
Die außerrichterliche Klärung ist nur ein Abgebot aus Kulanz, um auf eine Klage gegen Vergünstigung zu verzichten.
Ich hab auch einen Schaden davon wenn ich tagtäglich Anrufe und belastende Extortion-Mails bekomme.