Aussage gegen Aussage, Halter und Fahrer?
Hallo zusammen,
angenommen ein Autofahrer macht Unsinn mit dem Auto seines Partner. Ein Zeuge hat dies gesehen und meldet dies der Polizei.
Der Halter bekommt den Bußgeldbescheid und bestreitet dies ab. Angenommen der Zeuge ist sich nicht sicher wer es genau gewesen war, kann er einfach sagen der Halter ist es gewesen ? Oder muss er einen Beweis in Form eines Fotos haben ?
Hintergrund ist, wenn der Halter abstreitet es immer noch gewesen zu sein ist es ja Aussage gegen Aussage. Ohne eines Beweises außer dem Zeugen der lügt weil er es nicht mehr genau weiß.
6 Antworten
kann er einfach sagen der Halter ist es gewesen ?
Klar kann er das einfach sagen, aber dazu müsste er den Halter ja kennen. Ob dem Zeugen geglaubt wird, ist eine andere Frage. Dem Halter muss sein Fehlverhalten nachgewiesen werden. Ein Zeuge, der einen ihm ungekannten Fahrer beschuldigt, ist kein Beweis dafür, dass der Halter selbst gefahren ist.
Ein Richter wird entscheiden, wem er mehr glaubt, oder ob er das Verfahren einstellt.
Wenn der Zeuge eine Person als Fahrer erkannt hat und diese benennt, dann ist das ein Beweis. Aussage gegen Aussage passt hier nicht.
Wenn es weitere Beweismittel wie z.B. Fotos gibt, würde das die Aussage stärken.
Der Zeugenbeweis ist der schwächste Beweis.
Wenn diese Aussage plausibel formuliert wird, sollte sie ausreichen.
Ist sich der Zeuge aber nicht wirklich sicher, dann wird es tatsächlich schwierig.
Aber es reicht ja nicht ob es eine Person ist sondern es geht darum war es der Halter oder irgend eine andere Person ?
Kommt drauf an, was der "Unsinn" genau ist.
Bei einer Geschwindigkeitsübertretung z. B. muss der Fahrer ermittelt werden. Ist das nicht möglich, kann kein Bußgeld verhängt werden bzw. der Halter kann Widerspruch einlegen.
Angenommen der Zeuge ist sich nicht sicher wer es genau gewesen war, kann er einfach sagen der Halter ist es gewesen ?
Dazu müsste er den Halter ja kennen, wie sollte er sonst zu der Ansicht kommen?
der Halter wird aber automatisch als Beschuldigter geführt, es sei denn es gibt Zeugen die seine Täterschaft ausschliessen. (zB Messbild zeigt Frau, obwohl Halter männlich ist).
Es gibt keine Halterhaftung, Beweispflicht hat die Bußgeldstelle. Ohne Beweis kann der Halter dem Bußgeld problemlos widersprechen.
das steht nicht im Widerspruch zu meiner Aussage. Der Halter erhält den Bescheid auch ohne dass der Zeuge sagen kann "Es war ..." . Wie du schon dsagtest ist es Sache des Halters Widerspruch einzulegen und diesen zu begründen. Die weiteren Schritte hängen vom Widerspruch , bzw von der Begründung ab
nun, der Halter ist zunächst einmal verpflichtet, sein Fahrzeug gegen ungewollte Nutzung zu sichern. Sollte der Zeuge sagen, "Es war eine Frau" und dies offensichtlich nicht auf den Halter zutreffen dann wird der Halter vermutlich als Zeuge vernommen.
Wenn der Halter glaubhaft machen kann , dass er nicht weiß, wer das Fahrzeug geführt hat (weil es zB ein Firmenwagen war, auf den mehrere Zugrif haben) dann wird er vermutlich dazu verdonnert ein Fahrtenbuch zu führen.
Dies hängt aber sehr davon ab, welcher "Unsinn " gemacht wurde.
LG
Ich meine solange niemand sagen kann es war dieser Fahrer und man mit einem Fahrtenbuch davon kommt ist es ja halb so wild.
wie gesagt, es kommt darauf an, wie sehr der Wille zur Verfolgung ist. Handelt es sich um eine einfache Geschwindigkeitsübertretung sind solche Lösungen nicht unüblich. Je mehr es Richtung Entzug der Fahrerlaubnis geht eher nicht.
Wieso sollte der Zeuge behaupten, der Halter sei es gewesen, wenn er es doch gar nicht weiss? Dann kann er doch hoechstens sagen, er vermute, der Halter sei es gewesen. Vermuten darf er alles.
Naja, ein "Beweis" mit wenig Aussagekraft. Wenn der Zeuge nicht gerade ein Polizist ist und nichts weiteres an Beweismitteln dazu kommt, wird es schwierig.