Ausbildungszeit verkürzen hilfe?
Am montag fange ich meine ausbildung zur kauffrau für büromangement an. Ich habe die fachhochschulreife und habe der ausbilderin gesagt dass man mit fachhochschulreife die ausbildung bis 1 jahr verkürzen kann. Sie meinte ne das kam noch nie vor bei uns. Sie hat gesagt dass ich bei guten noten um 6 monate verkürzen kann.. da war aber ein feld im vertrag wo stand "eine verkürzung um xx monate wird beantragt" da hat sie dann 6 geschrieben. Meine frage ist kann ich diese 6 monate kriegen und dann halt noch in der schule gut sein und nochmal 6 monate verkürzen? So dass die ausbildung nur 2 jahre sind? Die beantragung auf dem vertrag ist doch mit der verkürzung durch guten noten kombinierbar oder ?
& ist es schwer eine ausbildung zu verkürzen? Hat mab trotzdem gute noten?
Mfg
3 Antworten
Das hättest du bereits im Vorfeld klären müssen. Dann kämst du ja auch in eine andere Berufsschulklasse. Ob das jetzt noch möglich ist, wäre eher fraglich.
Aber wenn die Aussicht besteht, dass du die Prüfung mit einer Zwei ablegst, kannst du wie jeder andere auch um ein halbes Jahr verkürzen.
Da müssen aber sowohl Betrieb als auch Berufsschule ihr OK geben.
Wie du dann tatsächlich bestehst, ist wiederum egal.
Den Antrag stellst du im 2. Lehrjahr wenn du die Prüfung Teil 1 gut bestanden hast
Warte einfach mal ab. Du hast die Ausbildung erst begonnen
Nö, das hat zumindest in ihrem Fall nix mit der Prüfung zu tun!
Und richtig lesen...die 6 Monate Verkürzung wurden ja in den Vertrag geschrieben.
die Verkürzung wurde "beantragt" durch ist sie damit noch lange nicht ...
So ist es. Hatte ich auch in meiner Antwort an sie geschrieben.
Trotzdem hat es nichts mit der Prüfung zu tun!
Sie hat die 6 Monate als Verkürzung in den Ausbildungsvertrag geschrieben. Sie bzw. der Betrieb sind also einverstanden. Wenn die IHK den Vertrag so genehmigt, geht es klar.
Dies ist eine Verkürzung wegen schulischer Vorbildung (§ 8 BBiG)Dann gibt es ferner
Die Ausbildungsverkürzung durch vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 BBiG)Diese Möglichkeit kommt erst gegen Mitte deiner Ausbildungszeit, in der Regel nach der Zwischenprüfung, in Frage. Wenn deine Leistungen überdurchschnittlich sind, kannst du bei der zuständigen Stelle einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen. Den Antrag stellst du alleine. Allerdings müssen sowohl dein Ausbildungsbetrieb als auch die Berufsschule deine guten Leistungen bestätigen und die vorzeitige Zulassung befürworten.
Nach den Empfehlungen des schon erwähnten Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung liegen überdurchschnittliche Leistungen vor,
- wenn der Notendurchschnitt des letzten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern besser als 2,49 ist und
- deine praktische Ausbildungsleistung von deinem Betrieb als überdurchschnittlich bzw. besser als 2,49 bewertet wird.
Ob beides geht, weiss ich nicht. Das müsstest du mit der IHK und dann deinem Betrieb klären.
So wie es sich liest, haben die keine Erfahrung damit und wollen vielleicht auch keine 1jährige Verkürzung.
ZUMAL...so ist es hier...wenn man direkt ein 1 Jahr verkürzt, kommt man in eine andere Klasse.
Verkürzt du nur 6 Monate bist und bleibst du in der Klasse der 3jährigen Azubis.
Auf jeden Fall musst du den dir dann fehlenden Stoff (6 Monate Verkürzung) selbständig erlernen. Dies wird dir dann in der BS alles mitgeteilt.
Ob es schwer ist und ob die Noten trotzdem gut sind, LIEGT AN DIR!
Jetzt warte erstmal ab, du befinnst doch eher und dann wird sich alles klären.
Ja wenn meine noten gut sind kann ichs verkürzen. Aber sie hat dann ins vertrag auch geschrieben 6 monate verkürzung wird beantragt. Das bedeutet doch wenn meine noten auch gut sind kann ich wieder 6 monate kürzen also insgesamt 1 jahr