Ausbildungsbedingter Mehrbedarf?

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Nun, erst einmal muss das Kind überhaupt ein eigenes Einkommen außer Kindergeld haben, dass wäre dann z.B. eine Vergütung für eine Ausbildung und von der Netto Vergütung ( was man aufs Konto bekommt ), kann das Kind in der Regel pauschal 100 € für berufsbedingt notwendige Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten und Schulbedarfe in Abzug bringen.

Sollten diese 100 € die tatsächlich notwendigen Aufwendungen nicht decken, dann muss das Kind Nachweise über den tatsächlichen Aufwand erbringen.

Angenommen das Kind ist min.18 Jahre alt, der Unterhaltsanspruch würde bei 680 € liegen und das Kind hätte eine Netto Vergütung von 450 €, dann blieben ggf.max.350 € anrechenbares Erwerbseinkommen + 204 € Kindergeld = max.554 € übrig.

Die Eltern wären dann je nach bereinigtem Nettoeinkommen prozentual für den Differenzbetrag heranzuziehen, vorausgesetzt es besteht Leistungsfähigkeit, denn der Selbstbehalt jedes Elternteils ( getrennt lebend ) läge dann in diesem Fall bei jeweils min.1300 € bereinigtem Nettoeinkommen.

isomatte  18.10.2019, 05:23

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Der ausbildungsbedingte Mehrbedarf wird vom Einkommen des Unterhaltsempfängers abgezogen und dient z.B. für den Kauf einer Fahrkarte von Zuhause zur Ausbildungsstelle.

Ist das Kind z.B. 18, dann wird das Kindergeld und das Ausbildungsgehalt vom Bedarf (also dem was die Eltern an Unterhalt zahlen müssen) abgezogen. Vom Ausbildungsgehalt wird aber nicht der volle Betrag genommen, sondern das durchschnittliche Nettoeinkommen minus 100 Euro.

Das heisst zb.

Wenn ein Auszubildender ein Einkommen von 600 netto zb. hat. Dann werden von den 600 netto die 100 Euro pauschale abgezogen. Die 100 Euro sind für schulsachen oder Fahrtkosten usw.

Das bedeutet du hättest 500 euro bereinigtes Einkommen zur Berechnung deiner Eltern.

Da kommt es nun drauf an was deine Eltern an einkommen haben. Bei dem du wohnst kann es in kost u logie abrechnen u der andere teil bezahlt vielleicht etwas. Da steht aber dann in der Düsseldorfer Tabelle. Kindergeld für ab 18 voll auf deinen Bedarf angerechnet.

Für wen es gilt, steht ja ausdrücklich in dem von Dir zitierten Text: Für ein Kind in Berufsausbildung, das bei einem oder beiden Elternteilen wohnt.

Der durch den Freibetrag von 100,- Euro abgegoltene Mehraufwand betrifft Fahrtkosten zum Ausbildungsplatz, eventuell Schulmaterialen für die Berufsschule usw.