ALG 2 Kürzung bei erweitertem Umgang mit dem Vater?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nur weil du dein Kind ab und zu einmal etwas länger in deinem Haushalt hast, bedeutet das noch lange nicht das du hier einfach mal so den Unterhalt kürzen kannst, dass müsste am Ende das Familiengericht klären.

Eine Voraussetzung wäre zunächst ein echtes Wechselmodell, dass kannst du einmal im Internet eingeben und lesen was dazu geschrieben steht.

Solange also kein echtes Wechselmodell vorliegt, muss die Mutter das dem Jobcenter auch nicht mitteilen, dann ist dein Sohn einfach zu Besuch bei dir und das hätte dann logischerweise auch keine Nachteile in finanzieller Hinsicht für die Mutter.

Bei einem Wechselmodell wäre das dann anders, dann würde der Mutter vom Regelbedarf für den Lebensunterhalt des Kindes von derzeit 302 € ( 6 - 13 Jahre ) durch 30 Tage jeweils 1/30 für jeden Tag abgezogen, an dem dein Sohn nicht mehr als 12 Stunden in ihrem Haushalt wäre.

Würdest du z.B. deinen Sohn an einen Freitag vor 12.00 bei der Mutter abholen, dann stünde ihr schon für diesen Tag 1/30 weniger vom Regelbedarf zu, wenn du ihn dann angenommen am Sonntag auch erst nach 12.00 zurückbringen würdest, stünde ihr auch für diesen Tag 1/30 weniger zu.

Also dann Freitag / Samstag / Sonntag !

OnkelSam4711 
Fragesteller
 28.10.2019, 12:59

Er ist schon regelmäßig sehr viel öfter bei Mir. Ich zahle Ihr nur aus dem Grund trotzdem vollen Unterhalt aus Angst das Sie sonst sagt gut wenn das so ist dann siehst Du Dein Kind eben nicht mehr so oft und das wiederum möchte ich auch Nicht. Andererseits ist es auch nicht richtig das ich vollen Unterhalt zahle obwohl ich das unter den Umständen nicht Müsste. Daher wollte ich mich erst Mal nur Erkundigen. Danke.

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isomatte  29.10.2019, 02:38
@OnkelSam4711

Dann liegt es doch an dir selber !

Es ist ja schön das dein Kind dann öfter als normal bei dir ist, dann darf man sich aber auch nicht beschweren wenn man dann einen Mehraufwand hat, du machst es ja freiwillig und gerne.

Dann musst du das mit der Kindsmutter selber klären und ggf.versuchen das du übers Familiengericht etwas wegen der Höhe des Unterhalts erreichst, aber dann bekommt sie ja ggf. nicht nur weniger Unterhalt, sondern auch noch weniger vom Jobcenter fürs Kind.

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isomatte  30.10.2019, 13:17

Danke dir für deinen Stern !

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Pro Tag 1/30 der Regelleistung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.