Geteiltes Sorgerecht Pflichten Mutter?

8 Antworten

Von Experte Roland Sperling bestätigt

Er erzählt Quatsch! Wenn er Umgang hat, dann ist er für die Verpflegung zuständig.

Natürlich ist es nett, wenn man den Kids z.B. Zahnpasta und Zahnbürste einpackt, damit das nicht nochmals gekauft werden muss. Aber einen Anspruch darauf hat er nicht!

Er soll den Betrag anpassen und nicht weiter solchen Unsinn erzählen. Auf so eine Diskussion würde ich mich auch gar nicht einlassen.

Fordere ihn vorsichtshalber nochmals schriftlich auf den Betrag entsprechend anzupassen. Und macht er weiter Sperenzchen, dann besorge dir einen Unterhaltstitel.

Änderungen im Unterhaltsrecht sind ja im Gespräch. Und es kann durchaus sein, dass mehr Umgang sich auch finanziell auswirken wird in Zukunft. Aber solange das nicht spruchreif ist, ist es eben wie es ist.

Natürlich sollte man als betreuende Elternteil schon dafür sorgen, dass dem Wetter angemessene Kleidung mitgegeben wird. Auch eine Tasche mit Hygieneartikeln zu packen ist kaum der Rede wert. Aber Essensgeld für "sein" Wochenende? Ne, das ist definitiv nicht drin!

Und er bekommt ja für genau solche Dinge auch rechnerisch das halbe Kindergeld. Also lasse ihn sabbeln...

Maria786304 
Fragesteller
 04.01.2024, 14:26

Über Kleidung, Medikamente und eventuell Windeln will ich auch gar nicht streiten, aber die Sache mit dem Essengeld finde ich wirklich unverschämt.

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Kessie1  04.01.2024, 14:29
@Maria786304

Wie gesagt: lasse ihn reden. Und macht zudem einen festgelegten Umgangsplan! Denn du schreibst, er will das Kind in den Ferien nun doch nicht wie geplant. Das ist allerdings kein "Wunschkonzert". Denn offensichtlich geht es ihm ja darum dir eins rüber zu bügeln und das Kindeswohl ist ihm ziemlich egal dabei. Wenn er an einem gemeinsamen Gespräch mit dem Jugendamt kein Interesse hat, dann scheint es ihm auch nicht um Lösungen zu gehen.

Du solltest dir bei diesem Vater langfristig mal überlegen, ob die Umgangsvereinbarung dann eben gerichtlich festgelegt wird, damit er versteht, dass er nicht nur ein Umgangsrecht, sondern auch eine Umgangspflicht hat!

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Maria786304 
Fragesteller
 04.01.2024, 14:35
@Kessie1

Die Umgangspflicht bedeutet doch aber in der Regel nur diese 2 Wochenenden im Monat oder? Der Termin beim Jugendamt ist schon gemacht.

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Kessie1  04.01.2024, 14:40
@Maria786304
Die Umgangspflicht bedeutet doch aber in der Regel nur diese 2 Wochenenden im Monat oder?

Die Umgangsregelung wird im besten Fall einvernehmlich zwischen den Eltern geregelt. Das kann alle 2 Wochenenden sein oder auch zusätzlich noch 2 x die Woche, halbe Ferien oder nur alle 4 Wochenenden usw.

Wenn ihr eine persönliche Absprache bezüglich der Ferien getroffen habt, dann erwartet man schon, dass der Andere sich daran hält. Nur gibt es deswegen immer wieder Probleme, dann wäre eben eine gerichtliche Entscheidung nicht verkehrt. So haben es Beide dann Schwarz auf Weiß.

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Er erzählt Quatsch. In den Unterhalt ist bereits eingerechnet, dass sich der Vater tageweise um das Kind kümmert.

Lass dich von ihm nicht verrückt machen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Er erzählt dir da Bullshit. DESWEGEN wird ja 1/2 Kindergeld auf seinen Unterhalt angerechnet...

Zahlt er den erhöhten unterhalt nicht, dann zum Jugendamt und um Beistandschaft bitten sowie aufstockendes Unterhaltsvorschussgeld beantragen.

Die erklären ihm dann schon, was er zu zahlen hat.

Im übrigen solltet ihr unterscheiden zwischen Unterhaltsrecht, Umgangsrecht und Sorgerecht. Das eine hat mit dem anderen nicht viel zu tun!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin selber geschieden mit 2 davon betroffenen Kindern
Maria786304 
Fragesteller
 04.01.2024, 14:22

Der Meinung bin ich ja auch mit dem Kindergeld, aber er erzählt mir das nicht zum ersten Mal.
Leider kommen von ihm oft solche Konsequenzen wenn ihm etwas nicht passt. In seinem Urlaub möchte er unser Kind nun auch nicht mehr eine ganze Woche am Stück holen.

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Dea2019  04.01.2024, 14:30
@Maria786304

Das besprich bitte mit dem Jugendamt. Frage auch direkt, wie du das dem Kind erklären sollst, dass dem Vater das Geld offensichtlich wichtiger ist als der regelmäßige Kontakt!

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psimonp  06.01.2024, 21:21
@Maria786304

er muss das kind auch nicht eine ganze wochen holen. er muss es auch garnicht holen

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er holt und bringt das kind und zahlt die kosten des umgangs. dafür zieht er ja das hälftige kindergeld vom unterhalt ab.

andersrum ist die frage ob es einen titel gibt oder ob er sich die erhöhung des unterhalts überhaupt leisten kann. lass es doch einfach neu berechnen - dann wird sich zeigen was er zahlen muss.

Du musst ggf. notwendige Medikament etc. mitgeben und wenn die Krankenkasse Spezialnahrung bezahlt. Aber du musst nicht die Verpflegungskosten tragen wenn das Kind beim Vater ist.

Wegen Unterhaltszahlungen kannst du dich auch ggf. beim Jugendamt beraten lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 5 eigene Kinder