Eine zweite Ausbildung muss sie nicht mehr finanzieren. Du hast ja eine Abgeschlossene Ausbildung u arbeitest. Da ist Schluss mit Unterhalt.
Gebe wenig Hoffnung. Mein mann war auch darüber. Habe nix mehr erhalten u er hat auch Unterhalt für ne tochter bezahlt.
Was machst du derzeit?
Kommt drauf an was du Verdienst in der Ausbildung ? Du hättest mit eingener wg also musst du da gemeldet sein , 860 euro inkl kindergeld eigener Verdienst wird bis auf 100 Euro angerechnet. Dann was dein vater verdient bzw erstmal bist du Rang 4. Da kommen minderjährige kinder u neue Partner vor dir. Der Selbstbehalt deines vaters ist 1400 euro.
Dir bleibt ein Selbstbehalt u derzeit muss du nicht Unterhalt leisten u auch nicht zurück zahlen bei unterhaltsvorschuss weil du selber noch in der Erstausbildung bist. Erst wenn du damit fertig bist.
Der Höchstsatz liegt bei 860 Euro inkl. Kindergeld bei eigener wg. Nein es bleibt kein Anspruch übrig. Eigentlich hätte dein Anwalt erstmal schauen müssen was du Verdienst.....
Kommt auf den verdient deiner Tochter an ? Kindergeld wird ihr als Einkommen angerechnet plus ihr komplettes Ausbildungsnetto.
Sie darf sich eine pauschale von 100 Euro abziehen.
Kommt jetzt noch drauf an was ihr beide vater u Mutter verdient u danach wird der Unterhalt berechnet. Kann auch sein die Tochter bekommt gar nichts mehr. Aber ohne Zahlen zu wissen kann keiner genaue Aussagen machen.
Bis 18 wird die hälfte ihres nettos angerechnet und ab 18 der komplette Betrag ihres Nettos.
Ja Ausbildungsgehalt wird komplett angerechnet.
Das heisst zb.
Wenn ein Auszubildender ein Einkommen von 600 netto zb. hat. Dann werden von den 600 netto die 100 Euro pauschale abgezogen. Die 100 Euro sind für schulsachen oder Fahrtkosten usw.
Das bedeutet du hättest 500 euro bereinigtes Einkommen zur Berechnung deiner Eltern.
Da kommt es nun drauf an was deine Eltern an einkommen haben. Bei dem du wohnst kann es in kost u logie abrechnen u der andere teil bezahlt vielleicht etwas. Da steht aber dann in der Düsseldorfer Tabelle. Kindergeld für ab 18 voll auf deinen Bedarf angerechnet.
Übergang für Monate.
Nur wenn sie in Ausbildung ist bekommt sie unterhalt. Natürlich kann sie das spiel nicht ewig treiben mit Ausbildung anfangen oder abbrechen usw. Frage eine Anwalt da gibtes viele Lücken ob das ( Kind) noch Anspruch für ne 3 hat. Derzeit wenn keine Ausbildung auch kein Unterhalt
Nein da ihr verheiratet seit. Gibt es kein unterhaltsvorschuss. Kommt ja drauf an was das Einkommen von euch ist. Und beim Vater wird es kaum was zu holen geben denn er versorgt selber 2 Kinder.
Was verdient der Vater denn?
Wohnst du noch zuhause?
Wenn ja da müssten sie kein Barunterhalt leisten,sondern kost u logie für die derzeitige wg. Wenn deine Ausbildung in der selben Stadt ist kann man kaum auf ne eigene wg pochen ohne Geld. Denn eine Wg muss nicht finanziert werden.
Anders ist es bei Studenten die wegen einen Studium zb in eine andere Stadt ziehen. Die hätten Anspruch auf 735 euro inkl. Kindergeld. Bafög vorrangig beantragen.
Eltern müssten auch nur Zahlen wenn sie über finanzielle Mittel verfügen.
Ab 18 Jahren darfst du deinen Wohnsitz frei wählen. Soweit junge Erwachsene also finanziell auf eigenen Beinen stehen können, braucht es keine Einwilligung bzw. Erlaubnis seitens des Amtes oder der Eltern. Ganz egal ob du mit 18 noch Schüler, oder als arbeitssuchend gemeldet bist, du darfst grundsätzlich von zu Hause
ausziehen und eine eigene Wohnung mieten. Allerdings muss dieser dann dafür auch das Geld haben – die Eltern sind meist nicht verpflichtet, grundsätzlich eine eigene Bude zu finanzieren.
Er hat 735 inkl kindergeld. Wer mehr sagt lügt. Denn in eigenener wg und in Ausbildung haben die Eltern selbstbehalt von 1300.
Er kann nicht mehr verlangen der Betrag richtig sich nach einkommen der Eltern.
650 plus 194 kindergeld minus 100 pauschale abzug.
740 ca. Kommt raus. Das deckt der Fragesteller erstmal selbst.
Wenn er mehr bekommen könnte, verdienen aber die Eltern mehr als 4000. Da wir die Summen der Eltern aber nicht kennen kann es sein muss aber nicht.
Du bis 18 u hast ca 800 netto plus Kindergeld. Deine freipauschale sind 100 Euro in Abzug zu bringen.
Dann käme 700 plus 194 sind 894 Euro.
Dann müssen die Eltern garnichts mehr bezahlen. 735 euro inkl kindergeld ist der Höchsbetrag für auswärtswohnende.
Du hast einen Mietkostenanteil von 300 Euro. Dann evetuell wg Zimmer nehmen.
Erbrechen und Durchfall innerhalb von drei bis vier Stunden nach der Einnahme der Pille können verhindern, dass ausreichend Wirkstoff von den Darmwänden aufgenommen wird. Der Empfängnisschutz bleibt aus.
Ich kenne das nu so. Wenn nach ehelichen unterhalt dann die Differenz eurer beider Einkommen und davon 3/7 an Unterhalt....
Aber 11 Jahre? Dachte das gibts nicht mehr aber ihr ward lange Verheiratet. Geht ja eh vor Gericht denke ich da wird es geklärt.