Aus dem Katholischem Untericht austreten?

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Die Religionsfreiheit
Art. 4 Abs. 1 und 2 GG garantiert die Religionsfreiheit eines jeden Einzelnen. Jeder kann sich frei zu einer Religion bekennen und einer Religionsgemeinschaft beitreten. Jeder ist aber auch frei, sich zu keiner Religion zu bekennen, aus einer Religionsgemeinschaft auszutreten oder in eine andere überzuwechseln.

Kann man als Minderjähriger aus der Kirche austreten?

Ab 14 Jahren sind Jugendliche religionsmündig und können daher selbst über den Austritt aus ihrer Religionsgemeinschaft entscheiden. Dafür wird keine Zustimmung der Eltern benötigt.
Danach gibt ein Kind, das das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat, die Austrittserklärung, ohne dass es der Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters bedarf, selbst ab, es sei denn, es ist geschäftsunfähig. Eine Vertretung durch die gesetzlichen Vertreter ist ausgeschlossen.
Woher ich das weiß:Recherche

Mach den Hokuspokus so lange noch mit. Niemand muss an Götter glauben, jedoch schadet es nicht darüber was zu wissen, denn schließlich hatt die Religion über viele Jahrhunderte unser und auch dein Leben geprägt, heute. Wir kommen aus der christlichen Tradition, und vieles ... sogar sehr vieles, hat in unserem Leben heute seine Wurzeln darin. Dass zu verstehen ist immer hilfreich.

Kunst, Architektur, Feste, so vieles beruht darauf, und Wissen schadet niemandem. Dein Biofestplattenspeicher wird auch niemals "voll", somit gibt es nie unnützes Wissen.

Grundsätzlich kannst du jederzeit den Religionsunterricht verlassen, problematisch jedoch ist es während des laufenden Halbjahr den Unterricht zu wechseln, da zum einen die Frage der Betreuung zu klären ist, zum anderen könnte es mit der Beurteilung schwierig werden, im laufenden Halbjahr. Zum Halbjahreswechsel ist es möglich den Unterricht zu wechseln.

Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun.

Wenn du Religion gewählt hast und nicht Ethik, dann musst du halt bis Schuljahresende in dem Kurs bleiben.

Das geht immer nur zum Ende des Schuljahres. Du musst halt die Schulordnung kennen. Vermutlich hat er damit Recht.