Aufhebungsvertrag nach 2 Abmahnungen?

7 Antworten

Mit einem Aufhebungsvetrag einigen sich beide Seiten auf ein bestimmtes Datum zu den der Arbeitsvertrag endet und ob bis dahin noch gearbeitet werden muss und wie die Vergütung aussieht oder evtl Vertragsstrafe zu zahlen sind.

Da du als Erzieherin arbeitest, kann es aber passieren, das dein Arbeitgeber der mit der Aufsicht betrauten Stelle (meist die Gemeinde) meldet das Du aufgrund der unberechtigten Arbeitsniederlegung evtl ungeeignet bist den Beruf auszuüben. Wenn die Gemeinde zu dem selben Schluss kommt dürfte dein neuer Arbeitgeber dich nicht einsetzen und du könntest dir einen neuen Beruf suchen müssen.

Der Betrieb wird begeistert sein einen Aufhebungsvertrag abzuschliessen. Und dir eine Beurteilung zu schreiben......

Was will man mit Mitarbeitern die nicht arbeiten, Kosten verursachen und Verträge nicht einhalten.


milks 
Beitragsersteller
 04.06.2025, 21:00

Hat seinen Grund weshalb ich so reagiert habe und nicht mehr dort arbeiten möchte. :)

NackterGerd  06.06.2025, 08:18
@milks

Dafür gibt's keinen Grund, dafür gibt's den Weg der Kündigung!

Aufhebung geht doch immer

Dazu brauchst du keine Abmahnung

Aber ohne Krankmeldung bekommst du dein Gehalt gestrichen


milks 
Beitragsersteller
 04.06.2025, 20:53

Danke !! Ich habe gehört die können dem Aufhebungsvertrag aber auch nicht einstimmen .. bin jetzt etwas unsicher

NackterGerd  04.06.2025, 20:54
@milks

Natürlich

Aufhebung ist Beidseitig

Natürlich kannst du auch ganz normal kündigen

Warum kündigst du nicht einfach?

ALG Sperre bekommst du so oder so l auch wenn sie dich kündigen, weil du da nicht mehr hin gehst.


milks 
Beitragsersteller
 04.06.2025, 20:53

Ich habe schon eine neue Stelle

JayCeD  04.06.2025, 20:54
@milks

Dann nimm dir ein Blatt Papier, schreib drauf dass du kündigst und gibt es beim alten Arbeitgeber ab.

Wenn bereits eine neue Stelle besteht, wäre es der beste Weg, das direkte Gespräch mit jemand zu suchen, der entscheidungsberechtigt ist. Das Interesse sollte beiderseits bestehen, das Verhältnis aufzulösen.

Es dürfte sich auch um ein Problem mit der Krankenversicherung handeln, denn nach 30 Tagen ohne Lohn wird der AN automatisch abgemeldet. Nach einem Karenz-Folgemonat wird auf eine freiwillige Versicherung umgestellt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB