Artikelnamen auf Rechnung ändern?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Keine Ahnung 50%
Ist ein Problem 25%
Kein Problem 25%

5 Antworten

Eine Umfrage ist hier definitiv das falsche Mittel!

Laut Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) darf eine Rechnung im Nachhinein geändert werden, sofern die Änderung mit einer Berichtigung oder Vervollständigung von Angaben verbunden ist. Voraussetzung ist aber, dass die Änderung notwendig ist.

Nach § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG, § 31 Abs. 5 UStDV kann eine Rechnung berichtigt werden, wenn sie nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4 und § 14a UStG enthält oder wenn Angaben in der Rechnung unzutreffend sind. 
UStR 188a Abs 1 S. 1

PS: Die BP kann auch mit richtigen Rechnungen anstehen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
Keine Ahnung

Früher habe ich mir z.B. eine Jeans gekauft und den Verkäufer gebeten, daß er Arbeitsbekleidung auf die (handgeschriebene) Quittung schreibt. Diese habe ich dann mit der Steuererklärung eingereicht. Heute geht ja alles nur noch digital und vollautomatisch. Mußt Du wissen, ob es den Aufwand wert ist.


Meandor  16.05.2024, 08:49

Hier riecht es nach Steuerhinterziehung inkl. Beihilfe. Gut, dass die Sache bestimmt schon verjährt ist.

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Keine Ahnung

Das wäre sicher möglich, wenn der gewünschte Artikelname gleichbedeutend oder zumindest sehr ähnlich ist. Wenn jedoch der Kunde damit vorgeben möchte, einen ganz anderen Artikel gekauft zu haben, kann das erhebliche Schwierigkeiten für Dich nach sich ziehen. Stell dir vor, er kommt morgen mit der Rechnung und dem Artikel, den Du auf die Rechnung geschrieben hast, und stellt Garantieforderungen!

Von Deiner nicht konsistenten Buchführung mal ganz abgesehen.

Kein Problem

Wenn der Artikelname halbwegs den Tatsachen entspricht, ist es kein Problem.

Wenn der Kunde allerdings ein ganz anderes Produkt auf der Rechnung haben möchte, als er tatsächlich gekauft hat, wäre das unzulässig.

Ist ein Problem

Ich würde das nicht mitmachen. Du bist der Verkäufer und die Artikel haben Namen die Du vergeben hast. Warum sollst Du Deine Artikel umbenennen für einen Kunden?

Mehr Input wäre interessant.

Wenn es ist wie bei einem anderen Antworter, das Du private Kleidung als Arbeitskleidung bezeichnen sollst, oder private Literatur als Fachliteratur, dann würde ich die Finger davon lassen. Und mich auch fragen, ob ich auf den Kunden angewiesen bin.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Finanzbeamter seit 1997

kakadu219 
Fragesteller
 16.05.2024, 08:57

Also, auf der Rechnung steht "SFH Cylinder", was jedoch nicht dem Markennamen auf dem Produkt entspricht. Der Kunde wünscht sich den korrekten Markennamen in seinem Verkaufssystem. Ich habe mit zwei Freunden gesprochen, die Steuerrecht studiert haben, und sie meinten, dass es nicht optimal ist. Solange der Name jedoch zum Produkt passt und die Rechnung eindeutig zugeordnet werden kann, sollte das in Ordnung sein.

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Meandor  16.05.2024, 09:25
@kakadu219

Dann sehe ich auch kein Problem; wäre hier sogar auf der Seite des Kunden. Wenn etwas einen Markennamen hat, dann hätte ich den auch gerne so auf der Rechnung.

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anTTraXX  16.05.2024, 09:43
@Meandor

Ich würde sogar behaupten das dies so auch von der ustdv abgedeckt ist

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