Artikelnamen auf Rechnung ändern?
Ich habe einen Kunden der unbedingt den Artikelnamen eines Produkt auf der Rechnung geändert haben möchte. Ich bin gewerblich tätig und muss ihm ja dementsprechend auch eine Rechnung ausstellen. Ist es problemfrei den Artikelnamen von der Rechnung für ihn zu ändern? Immerhin muss ich meine Einkaufsrechnungen und Verlaufsrechnungen ebenfalls bei dem Finanzamt einreichen und auf eine Betriebsprüfung hätte ich wenig lust. :)
Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen
5 Antworten
Eine Umfrage ist hier definitiv das falsche Mittel!
Laut Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) darf eine Rechnung im Nachhinein geändert werden, sofern die Änderung mit einer Berichtigung oder Vervollständigung von Angaben verbunden ist. Voraussetzung ist aber, dass die Änderung notwendig ist.
Nach § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG, § 31 Abs. 5 UStDV kann eine Rechnung berichtigt werden, wenn sie nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4 und § 14a UStG enthält oder wenn Angaben in der Rechnung unzutreffend sind.
UStR 188a Abs 1 S. 1
PS: Die BP kann auch mit richtigen Rechnungen anstehen!
Früher habe ich mir z.B. eine Jeans gekauft und den Verkäufer gebeten, daß er Arbeitsbekleidung auf die (handgeschriebene) Quittung schreibt. Diese habe ich dann mit der Steuererklärung eingereicht. Heute geht ja alles nur noch digital und vollautomatisch. Mußt Du wissen, ob es den Aufwand wert ist.
Hier riecht es nach Steuerhinterziehung inkl. Beihilfe. Gut, dass die Sache bestimmt schon verjährt ist.
Das wäre sicher möglich, wenn der gewünschte Artikelname gleichbedeutend oder zumindest sehr ähnlich ist. Wenn jedoch der Kunde damit vorgeben möchte, einen ganz anderen Artikel gekauft zu haben, kann das erhebliche Schwierigkeiten für Dich nach sich ziehen. Stell dir vor, er kommt morgen mit der Rechnung und dem Artikel, den Du auf die Rechnung geschrieben hast, und stellt Garantieforderungen!
Von Deiner nicht konsistenten Buchführung mal ganz abgesehen.
Wenn der Artikelname halbwegs den Tatsachen entspricht, ist es kein Problem.
Wenn der Kunde allerdings ein ganz anderes Produkt auf der Rechnung haben möchte, als er tatsächlich gekauft hat, wäre das unzulässig.
Ich würde das nicht mitmachen. Du bist der Verkäufer und die Artikel haben Namen die Du vergeben hast. Warum sollst Du Deine Artikel umbenennen für einen Kunden?
Mehr Input wäre interessant.
Wenn es ist wie bei einem anderen Antworter, das Du private Kleidung als Arbeitskleidung bezeichnen sollst, oder private Literatur als Fachliteratur, dann würde ich die Finger davon lassen. Und mich auch fragen, ob ich auf den Kunden angewiesen bin.
Dann sehe ich auch kein Problem; wäre hier sogar auf der Seite des Kunden. Wenn etwas einen Markennamen hat, dann hätte ich den auch gerne so auf der Rechnung.
Also, auf der Rechnung steht "SFH Cylinder", was jedoch nicht dem Markennamen auf dem Produkt entspricht. Der Kunde wünscht sich den korrekten Markennamen in seinem Verkaufssystem. Ich habe mit zwei Freunden gesprochen, die Steuerrecht studiert haben, und sie meinten, dass es nicht optimal ist. Solange der Name jedoch zum Produkt passt und die Rechnung eindeutig zugeordnet werden kann, sollte das in Ordnung sein.